Ich denke auch, hier kann wahlweise entweder das Grundstück insgesamt einheitlich mit einer Hypothek belastet werden oder jeder MEA mit einer "eigenen" SichHyp bis zur Höhe der Gesamtforderung.
Ich habe hier auch einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück der Schuldner, die zu je 1/2 eingetragen sind, vorliegen. Die Schuldner haften als Gesamtschuldner, allerdings sind weichen die Zinsen geringfügig voneinander ab. Dann bleibt mir doch nichts anderes übrig, als auf jedem Bruchteil eine Hypothek einzutragen.
Brauche ich dafür einen Antrag des Gläubigers, den ich wegen der nicht als kapitalisiert titulierten Zinsen anschreiben muss?
Was ist mit den Mithaftvermerken, kann man das handhaben wie man will? Ich halte das Anbringen von Mithaftvermerken hier für sinnvoll.