EMA(-) Was nun?

  • ja. Bei uns laufen solche Ermittlungsanfragen direkt über die Geschäftsstelle. Man verfügt lediglich: Ploizei um örtliche Ermittlungen bezgl. des Aufenthaltsortes von xy bitten.

    Die Geschäftsstelle bastelt dann einen passenden Text zusammen, in dem auch die letzte hier bekannte Anschrift aufgegführt ist und die Polizei tigert los und schickt hinterher ne Mitteilung. Kosten entstehen dadurch keine. Jedenfalls keine, die wir zu tragen haben,denn die Polizei stellt keine Rechnungm, weil es ja im Wege der Amtshilfe geschieht.:)



    Alles klar, danke für die Erklärung.:)

  • was heitß denn hier konkret "ergebnislos"? Ist die Person gemeldet oder ist sie nicht gemeldet?




    :confused: Ergebnislos heißt, dass keine aktuelle Anschrift der gesuchten Person ermittelt werden konnte (unbekannt verzogen).

  • na ja, so klar ist das nicht, hätte ja bedeuten können, daß die Person noch gemeldet aber eben doch verschwunden ist.

    Mir würde noch eine Anfrage nach Angehörigen etc. beim Standesamt einfallen. Vielleicht ist die gesuchte Person bei Verwandschaft untergekrochen.

  • Macht ihr wirklich so einen Aufriss, um an die PKH-Unterlagen ranzukommen. Ich sehe das wie beldel und wurde von meiner Bez.revisorin schon bestätigt. Ganz oft steht das Ergebnis hier in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber meistens bekommt man doch nur einen (weiteren) aktuellen HARTZ-IV-Bescheid in die Akte.

  • Macht ihr wirklich so einen Aufriss, um an die PKH-Unterlagen ranzukommen. Ich sehe das wie beldel und wurde von meiner Bez.revisorin schon bestätigt. Ganz oft steht das Ergebnis hier in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber meistens bekommt man doch nur einen (weiteren) aktuellen HARTZ-IV-Bescheid in die Akte.



    Das sehe ich genauso, vor allem auch bei § 120 IV ZPO. Irgendwo sollte man das Kosten-/Nutzenverhältnis im Auge behalten. Bei mir wandern in solchen Fällen die Akten ins das Weglege-Fach und gut ist´s.

  • Macht ihr wirklich so einen Aufriss, um an die PKH-Unterlagen ranzukommen. Ich sehe das wie beldel und wurde von meiner Bez.revisorin schon bestätigt. Ganz oft steht das Ergebnis hier in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber meistens bekommt man doch nur einen (weiteren) aktuellen HARTZ-IV-Bescheid in die Akte.



    Das sehe ich genauso, vor allem auch bei § 120 IV ZPO. Irgendwo sollte man das Kosten-/Nutzenverhältnis im Auge behalten. Bei mir wandern in solchen Fällen die Akten ins das Weglege-Fach und gut ist´s.




    Ich hatte mich überhaupt nicht getraut genau diese Meinung in den Raum zu werfen.....ich schätze mittlerweile 10 % meiner Kunden sind verschwunden (wohin auch immer).
    Bei mir kommt ein Vermerk in die Akte: "weitere Ermittlungen nicht sinnvoll möglich" und fertig

  • Vorschlag: Ich schaue mal nach dem Streitwert. Wenn über 3000,00 €, würde ich es dem beigeordneten RA mitteilen, dass wir keine Überprüfung gemäß § 120 IV ZPO durchführen würden mangels zustellfähiger Anschrift. Falls er ein Interesse an der Fortsetzung der Überprüfung hat, kann er ja die aktuelle Anschrift in den Raum werfen.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Der "supercheck" ist für uns nicht machbar wegen der Kosten.

    Aber unabhängig davon betreibe ich bei § 120 IV ZPO nicht so ein Aufwand, insbesonders wenn ich aus der PKH-Akte schon ersehe, dass kaum Zahlungsaussichten bestehen (mehrere Kinder, keinen oder nur einen nix einbringenden Beruf, keine Qualifizierung, arbeitslos, soziales Umfeld desolat usw)

    Ansonsten schreibe ich den RA an und berufe mich auf die Entscheidung des OLG Brandenburg 9 WF 353/07, sehr zur Freude der Anwälte :teufel:

  • Hallo,da ich täglich mit "untergetauchten Unterhaltspflichtigen" zu tun habe, muss ich neugierigerweise mal ganz dumm in die Runde fragen, warum ihr ausser EMA oder Polizei nirgendwo anders abfragt? Müsst ihr dafür Kosten zahlen oder lohnt sich der Aufwand nicht? Wir fragen z.B. auch bei Rentenversicherern, Krankenkassen, Straßenverkehrsamt, Bundeszentralregister, Kraftfahrbundesamt, ARGE usw. ab. Kommt höchst selten vor, dass jemand nicht auffindbar oder v.A.w. abgemeldet ist und meist taucht er irgendwann bei irgendeiner Behörde auch wieder auf. (Irgandwann kriegen wir sie alle...)

  • Was macht ihr, wenn eine EMA-Antrage ergebnislos
    bleibt?

    Welche weiteren Schritte sind für die Ermittlung der Wohnanschrift denkbar?:gruebel:


    Das kommt drauf an, wer ich bin. Bei einem Ordnungsgeld lohnt sich die Einsicht in das SchVerz oder ne Postanfrage.
    Benötigt eine Partei die Adresse des Gegners wünsche ich ihnen bei der Suche viel Vergnügen. :teufel:

  • Hallo,da ich täglich mit "untergetauchten Unterhaltspflichtigen" zu tun habe, muss ich neugierigerweise mal ganz dumm in die Runde fragen, warum ihr ausser EMA oder Polizei nirgendwo anders abfragt? Müsst ihr dafür Kosten zahlen oder lohnt sich der Aufwand nicht? Wir fragen z.B. auch bei Rentenversicherern, Krankenkassen, Straßenverkehrsamt, Bundeszentralregister, Kraftfahrbundesamt, ARGE usw. ab. Kommt höchst selten vor, dass jemand nicht auffindbar oder v.A.w. abgemeldet ist und meist taucht er irgendwann bei irgendeiner Behörde auch wieder auf. (Irgandwann kriegen wir sie alle...)



    Der Aufwand lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht. Die meisten PKH-Zahlungen erhalten Leute, die von Sozialleistungen leben (Hartz IV/Minirente), keine großartigen Berufsqualifikationen haben, meistens noch ein paar Kinder, desolates Umfeld etc. Wie oben schon erwähnt: Die ganzen Ermittlungen wären denkbar, aber lohnen sich nicht, nur um eine neuere Version des Hartz-IV-Bescheids zu erhaschen.

    Selbst jetzt, wo wir ein bisschen Aufschwung hatten in Deutschland, ändert das nichts. Wenn die Bedürftigen dann doch mal einen Job bekommen haben, dann meist nur knapp über Hartz bezahlte Leiharbeit.

    Da ist in den allermeisten Fällen nichts zu holen.

    Bei Unterhaltsschuldnern schauts natürlich anders aus. Da sind erstens die geschuldeten Summen anders und zweitens ist mit § 850 d ZPO auch eher was zu holen als bei verauslagten Gerichtskosten...

  • Wir fragen z.B. auch bei Rentenversicherern, Krankenkassen, Straßenverkehrsamt, Bundeszentralregister, Kraftfahrbundesamt, ARGE usw. ab. Kommt höchst selten vor, dass jemand nicht auffindbar oder v.A.w. abgemeldet ist und meist taucht er irgendwann bei irgendeiner Behörde auch wieder auf. (Irgandwann kriegen wir sie alle...)

    diiieee Möglichkeiten möchte man in einer Kanzlei auch mal haben...

  • Wir fragen z.B. auch bei Rentenversicherern, Krankenkassen, Straßenverkehrsamt, Bundeszentralregister, Kraftfahrbundesamt, ARGE usw. ab.



    Die von Dir aufgeführten Behörden werden dem Gericht, Rechtsanwalt oder anderen Elternteil gegenüber (erfolgreich) auf den Datenschutz verweisen. Es soll sogar UVG-Heranzieher geben, die - böse Zungen behaupten das - solche Einwände sogar gegenüber Elternteilen oder Beiständen erheben! Zumindest solange sie noch selber vollstrecken.

  • In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob der Arbeitgeber im Rahmen einer Beistandsschaft dem Landratsamt zum Einkommen seines Arbeitnehmes wirklich Auskunft geben muss.

    Ich halte die Meinung der Behörde für Unsinn, aber man weiß ja nie :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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