ja. Bei uns laufen solche Ermittlungsanfragen direkt über die Geschäftsstelle. Man verfügt lediglich: Ploizei um örtliche Ermittlungen bezgl. des Aufenthaltsortes von xy bitten.
Die Geschäftsstelle bastelt dann einen passenden Text zusammen, in dem auch die letzte hier bekannte Anschrift aufgegführt ist und die Polizei tigert los und schickt hinterher ne Mitteilung. Kosten entstehen dadurch keine. Jedenfalls keine, die wir zu tragen haben,denn die Polizei stellt keine Rechnungm, weil es ja im Wege der Amtshilfe geschieht.:)
Alles klar, danke für die Erklärung.:)