Die Beschwerdefrist aus § 127 ZPO ist Dir aber schon bekannt, oder?
Ja, aber das löst nicht mein Problem.
Ich (und ich glaube ich bin nicht die Einzige ;)) verstehe dein Problem nicht, Noatalba. Eine gerichtliche Entscheidung wird rechtskräftig, wenn sie mit einem Rechtsmittel/-behelf nicht mehr angefochten werden kann oder das/der Rechtsmitel/-behelf zurückgenommen wurde.
Gegen den PKH-Aufhebungsbeschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde binnen 1 Monats nach § 127 Abs. 2 ZPO möglich. Nach Ablauf der RM-Frist ist der Beschluss rechtskräftig. Insoweit stimme ich den Ausführungen von wobder und online in #6, #8, #15 und #17 voll und ganz zu.