Ihr zwingt einen zum Äußersten - einen Blick in den Kommentar und das Gesetz.
Rechtsgrundlage für die Ratenzahlung ist Art. 7 EGStGB.
Ich hatte es befürchtet.
§ 7 EGStGB betrifft aber nur die Ordnungsgeldvollstreckung (= Strafe). Beim Zwangsgeld (Beugemittel), geht's trotzdem nicht.