Zitat von WolleWas meint Ihr dazu?
Halte ich nichts von. Siehe #6, letzter Satz. Eine Beschränkung auf Beratung ist bei derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
Wenn Du wegen "Bagatell"-Forderungen der Ansicht bist, dass eine anwaltliche Vertretung im weiteren nicht erforderlich ist, so kannst Du das nur im Festsetzungsverfahren absetzen. Ansonsten bleibt nur, ggf. wegen Mutwilligkeit (Selbstzahler-Vergleich) BerH von vornherein zu versagen, allerdings dürfte es schwierig sein, allein wegen der Höhe der Forderung Mutwilligkeit anzunehmen (außer bei Kleinstbeträgen).