Neu in Hildesheim (Fragen zum praktischen Teil)

  • Hi! Ich bin neu hier & suche Leute die auch in Oldenburg angenommen wurden & schon Erfahrungen gesammelt haben, oder auch jetzt mit dem Studium beginnen. Also, Welche Ausbildungsgerichte/ AusbilderInnen sind empfehlenswert?Wird einem wirklich zugemutet 2 Wohnungen zu finanzieren (Hildesheim&Oldenburg bzw. Umgebung)? Muss man während der praktischen zeit jeden Tag am Gericht sein, oder kann man auch Aufgaben bekommen, die man zu Hause barbeitet und somit nicht jeden Tag zu Gericht muss (sodass man vielleicht in Hildesheim wohnen bleiben kann,ohne sich ne Zweitwohnung in Oldenburg anzuschaffen)?
    Ich war eigentlich ganz optimistisch davon ausgegangen, dass man auf Gerichte in der Umgebung zurückgreifen kann:(
    Für eure Antworten danke ich im Vorraus...

  • Meine Zeit in Hildesheim ist zwar schon etwas her, aber:
    - Ausbildungsgericht war seinerzeit Oldenburg (Oldenbg.). Nur.
    - AusbilderInnen konnten wir uns nicht aussuchen. In der FH hatten wir Unterricht im Klassenverband und hatten Stundenpläne. Wie in der Schule. Da konnten wir uns den Lehrer auch nicht aussuchen.
    - Ja, es herrscht Anwesenheitspflicht. Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Zeit. Es sei denn, es werden Hausarbeiten geschrieben. Da war man die meiste Zeit in der Bibo.
    - Ja, man muss jeden Tag zum Gericht. Aktenstudium, Antragsaufnahmen, Publikumsverkehr ... lernt man ja nicht daheim. Akten kannst Du ja auch nicht mit heim nehmen.
    - Ich bin seinerzeit immer umgezogen zwischen den einzelnen Abschnitten. Dafür gab es Umzugskostenvergütung. Zwei Wohnungen hätte ich weder bezahlen können noch wollen.
    - Hast Du Dir schon mal die Strecke Oldenburg - Hildesheim angesehen? Wenn Du das täglich fahren willst, hast Du bestimmt bald genug davon. :cool:

    Ach ja: Viel Spass und viel Erfolg im Studium!

  • Danke für die rasche Antwort! Ja, die Strecke habe ich mir angeschaut&wollte daher wissen ob man das täglich durchmachen müsste...Naja, nun weiß ich es und muss mich halt aufs anfallende Umziehen einstellen:(. Eine Bekannte hatte mir von ihrer praktischen Zeit während des Jura Studiums berichtet und gemeint, dass es bei mir wohl auch so locker gehandhabt werden könnte.

  • Ich weiß nicht, während meines Refendariats (welches bedingt mit der praktischen Ausbildung vergleichbar ist) durfte ich immer alle Akten zu Hause bearbeiten und war nur 1 - 2 Tage in der Woche am Gericht anwesend.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ach das freut mich, dass sich so viele mit mir darum Gedanken machen:). Aber das wird dann wohl unterschiedlich gehandhabt werden. Je nachdem, ob der Ausbilder das mitmacht&ob der Dienstvorstand es akzeptiert, dass man die Akten zu Hause bearbeitet. Ich gehe mal davon aus, dass das eher schwer durchzusetzen ist. Und wenn, wohl nur aus besonderen Umständen. Oder hat irgendjemand mal wirklich gehört, dass jemand das machen durfte:gruebel:? Dann könnte man schließlich den Wohnsitz in Hildesheim behalten&vielleicht 1-2mal die Woche zum Gericht fahren(und sich die immer wieder anfallende Wohnungsaufgabe und -suche sparen;))

  • @Leya, ich denke, da muss ich dich enttäuschen. Ich kann mir keinen Umstand vorstellen, dass die genehmigende Verwaltung des Amtsgerichts oder die übergeordnete Behörde veranlassen könnte, dir das Aktenstudium oder die -bearbeitung im wesentlichen an deinem Wohnsitz zu gestatten.

  • Leya, meine Zeit in Oldenburg ist zwar schon länger her, aber ich glaube nicht, dass Du dort jemanden finden wirst, der Dir Deinen Wunsch erfüllt (und der Ausbilder selbst kann das gar nicht entscheiden).
    Es herrscht Anwesenheitspflicht. In der FH und im praktischen Teil.
    Anwärter bekommen die Akten nicht mit nach Hause (stell Dir mal vor, es geht ein Eilantrag ein und Du sitzt mit der Akte in Hildesheim - das erkläre mal jemandem ...).
    Du wirst Dir, wie alle anderen vor und mit Dir, die Mühe machen müssen, eine Wohnung in Oldenburg zu suchen und umzuziehen.
    Es ist gar nicht so schlimm. Allerdings dürfte Dir das doch bewusst gewesen sein, als Du Dich für diesen Beruf entschieden hast, oder?

    Es wird auch später Situationen geben, in denen Du einen weiten Arbeitsweg hast (z. B. bei Abordnung oder kurzfristiger Versetzung). Da kannst Du auch nicht zum Behördenleiter gehen und sagen "Hey, mir ist der Weg zu weit und ich finde meine Wohnung daheim so toll, ich komme nur montags und mittwochs und den Rest der Woche arbeite ich daheim."

  • Ja hört sich wohl sehr naiv an, nur wurde ich nicht darüber aufgeklärt, dass es zwang ist dann auch in Oldenburg die praktische Zeit zu verbringen, dachte da würde es ausnahmen oder Flexibilität geben. Naja, dann halt nicht... Schade, aber trotzdem danke

  • ich bin zwar nicht von ol eingestellt, bin im moment aber auch in der ersten praxiszeit.
    im olg-bezirk ol gibts verschiedene ausbildungsgerichte, die sind ganz gut verstreut, z.b. aurich, osnabrück,..
    und natürlich ist es zwang, am ausbildungsgericht die praktische zeit zu verbringen. heißt ja nicht umsonst praxis und nicht "akten-durcharbeiten wo auch immer man will" ;)

    und es wird auch verlangt, dass man sich im zweifelsfall 2 wohnungen hält; dass das kommen kann, sollte einem ja klar sein, spätestens wenn man von einem olg angenommen wird, welches n stück weit von zuhause entfernt ist..

    umzugskosten werden aber meist übernommen. bei anderen kosten kommts auf die nettigkeit vom olg an.. ;)

  • Ja hört sich wohl sehr naiv an, nur wurde ich nicht darüber aufgeklärt, dass es zwang ist dann auch in Oldenburg die praktische Zeit zu verbringen, dachte da würde es ausnahmen oder Flexibilität geben. Naja, dann halt nicht... Schade, aber trotzdem danke

    naja, naiv... nennen wir es optimistisch;)

    Aber Du darfst nicht vergessen, dass Du kein Jura-Studium absolvierst, sondern sogar Bezüge erhältst - dafür gibts dann eben auch Anwesenheitspflicht.
    Und Ausnahmen oder Flexibilität? :eek: Du darfst nicht vergessen, dass Du hier beim Staat bist!!

    Die Ausbilder dürfen gar nicht selbst entscheiden, ob Du auch mal einen Tag zu Hause bleiben darfst, das wird von der Verwaltung vorgegeben. Aus meiner Anwärterzeit erinnere mich sogar, dass die Oldenburger oft sogar bis 17 Uhr im Gericht bleiben mussten... Also jeden Tag fahren wird auf keinen Fall drin sein...

    Aber dennoch macht das Studium unterm Strich Spass, also lass Dich nicht entmutigen...(nur ein bisschen desillusionieren...:teufel:)
    Vielleicht findest Du ja auch eine nette WG oder einen Platz im Studentenheim, dann geht das mit dem Umzug auch flexibler und reisst nicht so ein Loch in das Budget...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Um es auch mal positiv zu sehen: Die praktische Ausbildung besteht eben (im Idealfall) nicht nur daraus, dass Dir Akten in die Hand gedrückt werden, die Du selbstständig bearbeiten sollst und danach wieder zurückgibst und besprichst. Je dichter Du am Arbeitsplatz des Ausbilders dran bist, desto mehr kannst Du auch spontan vom Arbeitsalltag mitbekommen: Seien es Telefonate, sei es der Umgang mit den SE, seien es Termine oder Verhandlungen mit Bürgern, die ohne Termin auf der Matte stehen. All das sind ja Probleme und Situationen, mit denen Du als fertige Rechtspflegerin umgehen können musst. Man kann da froh sein, wenn man sich vom Ausbilder was abschauen kann oder, wie es wohl in Zwangsversteigerungen öfters vorkommt, mit Unterstützung des Ausbilders selbst Termine abhalten kann. Stell Dir auch z. B. vor, Du bist auf einer Abteilung wie der Rechtsantragstelle - was willst Du da zu Hause mit Akten bearbeiten? Die Ausbildung für die Rechtsantragstelle findet genau dort statt: Auf der Rechtsantragstelle.

    Wobei ich allerdings das Amtsgericht Oldenburg und die Anzahl der Anwärter dort nicht kenne. In Baden-Württemberg sind die Anwärter nicht auf ein Amtsgericht konzentriert, sondern auf viele Amtsgerichte verteilt, so dass sich die Ausbilder auf den Einzelnen konzentrieren und einstellen können.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Aber Du darfst nicht vergessen, dass Du kein Jura-Studium absolvierst, sondern sogar Bezüge erhältst - dafür gibts dann eben auch Anwesenheitspflicht.
    Und Ausnahmen oder Flexibilität? :eek: Du darfst nicht vergessen, dass Du hier beim Staat bist!!

    Naja, Referendare bekommen ja auch Geld dafür, dass sie nur 1 - 2 x die Woche kurz erscheinen müssen.

    Aber dafür lernt der Anwärter mehr, denke ich mal mal.

    Außerdem reicht es mir schon, dass "meine" Kommentare immer im Anwärterzimmer sind, bis nach Hildesheim würde ich nicht laufen wollen, um selber mal was während der Ausbildungszeit nachschlagen zu können.

    Aber den Umgang mit Publikum, Inso- Und ZVG-Termine kann man ohnehin nur vor Ort miterleben. Außerdem führen wir auch noch Hospitationen bei anderen Behörden/ Stellen (z.B. RA-Büro, Räumungstermine des GV, UVK, Bestatter, Berufsbetreuer, Rechtsabteilung Sparkasse usw.) mit den Anwärtern durch, das geht nur an den vereinbarten Wochentagen (arbeite zwar nicht in Oldenburg, aber da wird es wohl ähnlich laufen).

  • @ alter ego:

    Naaa aber :D, das ist keinesfalls so, dass Referendare ihr Geld leichter verdienen, als die Anwärter. 1 bis 2 Mal die Woche muss man beim Gericht erscheinen, dazu kommen noch 1 bis 2 Mal die Woche sechs Stunden theoretischer Unterricht, außerdem Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft, Akten müssen bearbeitet werden und außerdem ist es höchste Zeit, für das 2. Examen zu lernen. Ich war vielleicht ein bisschen übereifrig, aber eine 60 Stunden Woche kam damals bei mir schon zusammen. Nur das ich eben nicht die ganze Zeit im Gericht verbringen musste.

    Was mich interessieren würde, warum Hospitation beim Bestatter?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Naja, Referendare bekommen ja auch Geld dafür, dass sie nur 1 - 2 x die Woche kurz erscheinen müssen.

    Das stimmt, aber Referendare werden für ein ganz anderes Berufsbild vorbereitet - der Richter muss ja auch nicht den ganzen Tag im Gericht sein.
    Also lieber keine Jura-Studenten zum Rpfl.Studium befragen, das verwirrt nur...
    Und ansonsten: erstmal anfangen. Kann auch am Gericht viel spannender sein, als nur über den Akten zu sitzen - lehrreicher ist es ohnehin - zumindest für den späteren Arbeitsalltag.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!