1., 2., 3. Trennung

  • Habe hier so zwei Paare, die Beratungshilfe für Trennung beantragen. Dann versöhnen sie sich wieder. Ein halbes Jahr später kracht es wieder und sie wollen wieder einen Schein für Trennung.
    Streng genommen war die Angelegennheit abgeschlossen und ich müsste wirklich den 2. oder 3. Schein innerhalb eines Jahres erteilen, was ?
    Hab den Typ heute morgen aber erst mal wieder weggeschickt und ihm gesagt, er soll jetzt Scheiddung beantragen , wenn das Ganze keinen Sinn mehr hat.

  • Habe hier so zwei Paare, die Beratungshilfe für Trennung beantragen. Dann versöhnen sie sich wieder. Ein halbes Jahr später kracht es wieder und sie wollen wieder einen Schein für Trennung.
    Streng genommen war die Angelegennheit abgeschlossen und ich müsste wirklich den 2. oder 3. Schein innerhalb eines Jahres erteilen, was ?
    Hab den Typ heute morgen aber erst mal wieder weggeschickt und ihm gesagt, er soll jetzt Scheiddung beantragen , wenn das Ganze keinen Sinn mehr hat.



    Bei mir gibts bei gleichgelagerten Lebenssachverhalten nur beim ersten Mal BerH. Dann hat der Anwalt zur Sach- und Rechtslage beraten.
    Beim nächsten Mal weiß der Ast. ja dann Bescheid, was auf ihn zukommt und wie er sich zu verhalten hat.
    Wieso soll denn da erneute Beratung nötig sein?



  • :zustimm: .... drum prüfe, wer sich ewig bindet......

  • Bei mir gibts bei gleichgelagerten Lebenssachverhalten nur beim ersten Mal BerH. Dann hat der Anwalt zur Sach- und Rechtslage beraten.
    Beim nächsten Mal weiß der Ast. ja dann Bescheid, was auf ihn zukommt und wie er sich zu verhalten hat.
    Wieso soll denn da erneute Beratung nötig sein?



    Genau.

  • Absolut der gleichen Meinung :)

    Beratungsbedürfnis ist bei der 1. Beratung erloschen und lebt bei einer 2. und 3. Trennung in Zeitnähe nicht wieder auf.

  • Mensch , was fürn Tag.
    Habe jetzt gerade auch noch ne PKH-Vergütungsfestsetzung nach Versöhnung der Eheleute im Scheidungsverfahren auf dem Tisch. Ist ja nuuuur ne Verfahrensgebühr, die die Landeskasse tragen muss. Tolle Wurst und in einem Jahr gibts dann wieder nen Scheidungsverfahren mit PKH für die gleichen Parteien, oder was ?.

  • Ist ja nuuuur ne Verfahrensgebühr, die die Landeskasse tragen muss.



    Sei froh, dass der RA daneben nicht noch eine Aussöhnungebühr geltend gemacht hat :wechlach:

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Und keine Aussöhnungsgebühr?

    (Ups - ein Tick zu langsam!)

    Einmal editiert, zuletzt von jc (24. Oktober 2008 um 13:47) aus folgendem Grund: Ergänzung

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