Antragsteller im Verfahren und diverse andere Fragen

  • @ Sonea:
    Aber wir können es doch mal versuchen :D. Wenn nicht, hilft manchmal, uns bockig auf die Erde werfen. Oder können unsere großen hungrigen Hundeaugen etwas bewirken (Ich kenne da zwei Personen, die haben bei Dir bestimmt diese Wirkung.)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nebenbei: Wir haben uns vor einigen Jahren mit den RAen darauf geeinigt, in nicht eiligen Fällen die ASt. vorab zu uns zu schicken. Merkblatt entworfen. Bei den RAen verteilt. Seitdem ... Stille. ;)



    Kannst du mir das Merkblatt zukommen lassen?

  • Neues Problem: :daumenrun

    Antragsteller möchte Beratungshilfe für Renovierungsverlangen des alten Vermieters nach Auszug aus der Mietsache?

    Ich dachte an Verbraucherzentrale, Mietverein als anderweitige Möglichkeit?

    SuFU gab nix her.



  • Was hat der Mieter denn bisher selbst unternommen? Nachgewiesen?


  • :wechlach:vermutlich nix; deshalb macht der VM ja auch die Renovierung geltend:wechlach:
    Spaß beiseite: es wird wohl um unwirksame Renovierungsklauseln gehen. Mietverein ist kostenpflichtig; ob las Mitglied oder als Nichtmitglied für eine Beratung. Also die grundsätzliche Frage, ob man auf eine andere Hilfsmöglichkeit verweisen kann, wenn diese kostet.



  • und deswegen jibbet auch vermutlich nix :teufel:



  • Was hat der Mieter denn bisher selbst unternommen? Nachgewiesen?



    Wie immer nix. Sind ja meine speziellen Anwaltsanträge. Da wird pauschal beantragt. :daumenrun:mad:

    Gehe ich mal den Weg über die Sachverhaltsaufklärung ( eigene Bemühungen usw.)

    Danke erstmal.

    Thread...to be continued :wechlach:


  • Thread...to be continued :wechlach:



    Hier der nächste Brüller:

    RA beantrag lediglich Akteinsicht bei der Polizei mit der Begründung, er sei mit der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche der Mandantin x,y beauftragt.

    Beratungshilfefähig?

    Mir widerstrebt das irgendwie. Habe aber keinen Lösungsansatz.

    Meinungen, wieder mal.

  • Dann gehört das Anschreiben an die Polizei zu seiner zivilrechtlichen Tätigkeit und ist mit der dortigen Beratungs- bzw. Geschäftsgebühr abgegolten. Dort kann er vielleicht - wenn Ihr Rechtspfleger mitspielt ;) - die Akteneinsichtsgebühr als Auslagen erstattet bekommen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Dann gehört das Anschreiben an die Polizei zu seiner zivilrechtlichen Tätigkeit und ist mit der dortigen Beratungs- bzw. Geschäftsgebühr abgegolten. Dort kann er vielleicht - wenn Ihr Rechtspfleger mitspielt ;) - die Akteneinsichtsgebühr als Auslagen erstattet bekommen.

    :zustimm: Hatte ich auch schon hin und wieder und sehe kein Problem darin.

  • Dann gehört das Anschreiben an die Polizei zu seiner zivilrechtlichen Tätigkeit und ist mit der dortigen Beratungs- bzw. Geschäftsgebühr abgegolten. Dort kann er vielleicht - wenn Ihr Rechtspfleger mitspielt ;) - die Akteneinsichtsgebühr als Auslagen erstattet bekommen.



    :zustimm: Hatte ich auch schon hin und wieder und sehe kein Problem darin.



    :zustimm:

  • Thread...to be continued :wechlach:



    Hier der nächste SV: :mad:


    RA schreibt an RA eines Gläubigers, dass der Mandant a) die Forderung nicht kenne und b) der Mandant den VB nie erhalten habe und c) wird um Übersendung aller Kopien zu dem Vorgang gebeten.

    Und pauschal wird die Forderung bestritten.

    Beratungshilfefähig?

    Mir ist nur die Entscheidung des AG Dortmund bekannt.

    Da ging es allerdings um Ratenzahlungsangebote in der Vollstreckung.



  • Der SV ist sehr dünn. Was hat der Ast. selbst getan? Ist belegbar, dass er nie etwas bekommen hat (Meldebescheinigungen)?
    Eine Aufforderung zur Übersendung der Unterlagen kann der Ast selbst machen; wenn sich nach der Nachfrage ergibt, dass aufgrund Zustellmängeln o.ä. wirklich nix wußte (hatte ich hier auch schon), kann man durchaus BerH bewilligen (Beratung bzgl. Prüfung der Erfolgsaussicht Wiedereinsetzungsantrag/Klage).

  • Thread...to be continued :wechlach:



    Hier der nächste SV: :mad:


    RA schreibt an Gegenseite ein Aufforderungsschreiben, er möge seine unterhaltsrelevantes Einkommen zwecks neuer Unterhaltsberechnung für das Kind einreichen.

    Mandant zum Anwalt. Der gibt die Erklärung ab und beantragt nun Beratunhshilfe.

    Beratungshilfefähig?

    Trotz SuFU nichts gefunden. Vielleicht gebe ich immer die falschen Suchbegriffe ein. :eek:

    @ Tika und Co.

    Danke für die hilfreichen Tips. Vieles kriege ich mittlerweile vom Tisch.


  • Mandant zum Anwalt. Der gibt die Erklärung ab und beantragt nun Beratunhshilfe.

    Beratungshilfefähig?


    Beliebte Antwort: Kommt drauf an.

    Nur um die Belege zu übersenden, bekommt er keine Beratungshilfe.

    Andererseits halte ich eine Beratung, ob der Unterhaltsberechtigte schon wieder eine Neuberechnung verlangen kann und ggfs. eine Prüfung der Neuberechnung durchaus für angemessen.

  • @trauemer71:
    Nimms mir bitte nicht krumm, aber ich kann mich nicht so recht des Eindrucks erwehren, dass das Forum für Dich eine allgewaltige Lösungsmöglichkeit darstellt. :cool:

    Du stellst Sachverhalte recht dünn ein und erwartest dann eine Lösung. Wie wäre es denn, wenn Du erst mal die Vorarbeiten erledigst (hier kommt immer wieder der Hinweis auf die Mitwirkung), Dir Deine eigenen Gedanken machst und diese dann auch mit dem entsprechenden Sachverhalt schilderst?

  • @trauemer71:
    Nimms mir bitte nicht krumm, aber ich kann mich nicht so recht des Eindrucks erwehren, dass das Forum für Dich eine allgewaltige Lösungsmöglichkeit darstellt. :cool:

    Du stellst Sachverhalte recht dünn ein und erwartest dann eine Lösung. Wie wäre es denn, wenn Du erst mal die Vorarbeiten erledigst (hier kommt immer wieder der Hinweis auf die Mitwirkung), Dir Deine eigenen Gedanken machst und diese dann auch mit dem entsprechenden Sachverhalt schilderst?



    Diesen Eindruck habe ich auch - und da kenne ich noch jemanden, den ich hier nicht namentlich nennen möchte.
    :cool:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Nicht das die letzten Fragen in diesem Beitrag unbedingt leicht wiederfinden können müsste, aber wenn man es denn will, dann sollte man vielleicht kleinere eigene Beiträge basteln.

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