Ich hab es auch nicht abwertend aufgefasst.
Ich weiß, dass mich viele "meiner" Anwälte hier verfluchen, weil ich ziemlich festgefahrene Ansichten habe, die nicht immer konform mit ihnen gehen und die dann auch durchdrücke. Komisch ist nur, dass wenig Beschwerden kommen. Manchmal denk ich bei einer Entscheidung, da kommt bestimmt was, weil man sich vorher seitenlang mit den Argumenten der ZwVfg auseinandersetzt. Und dann... nüscht... dabei würd ich doch ganz gern das Recht fortbilden.
gruß
Krümelkacker v.D.
Ausgleichung Gerichtskosten
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Bleibe so wie du bist und schon läuft der Laden!
sagt der KKB
(Krümelkackerbewunderer) -
Hi
hier ein bisschen Unterstützung .
Wir stehen hier auch auf dem Standpunkt, dass ein Anwalt weiß was er tut. Wenn keine Festsetzung beantragt wird, bekommt er die GK - Ausgleichung übersandt mit dem Hinweis das weitere Anträge nicht gestellt wurden. Der Akt wird dann weggelegt
gruss
wulfgerd -
Und auch von mir Unterstützung für die li_li.
Kein ausdrücklicher Antrag auf Festsetzung und/oder Verzinsung, dann gibts bei mir auch keinen KFB. -
Zwar ist der Beitrag schon ewig her, doch hier was zum Kopfschütteln .... RA ist nämlich der Meinung, dass Gericht habe die GK von Amts wegen festzusetzen ... Sowas bekommt man zu hören, wenn man netterweise darauf hinweist, dass diesbzgl. eben noch kein Antrag gestellt wurde.
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Und das kommt wiederum davon, wenn man sich das RA-Patent auf dem Jahrmarkt schießt...
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Zwar ist der Beitrag schon ewig her, doch hier was zum Kopfschütteln .... RA ist nämlich der Meinung, dass Gericht habe die GK von Amts wegen festzusetzen ... .
Fundstelle? Ansonsten wie 13 - wahlweise in der Kakaopackung gefunden.
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Auch gut. Was habe ich heute noch in einem anderen Forum gelesen: Er war nicht die hellste Kerze auf der Torte... -
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