Hallo !
Muss mal wieder stören:
Folgender Fall :
Im Grundbuch ist unter Abt.III Nr. 1 eine Grundschuld von 127.000 Euro für die Bank A eingetragen.
Von dieserr Grundschuld sind 100.000 Euro an Frau Meier abgetreten.
Eintragung im Grundbuch:
1a 100.000 Euro erstrangiger Teilbetrag mit Zinsen seit dem .... abgetreten an Frau Meier.
Jetzt soll laut Urkunde des Notars dieser Teil an die Bank A abgetreten werden.
Wie bitte trägt man das ein ?
Abtretung eines abgetretenen Grundschuldteils
-
-
1a 100.000 Euro Abgetreten mit Zinsen seit ... an ... eingetragen am ...
Oder wäre Dir eine Alternative eingefallen? -
Ich sehe bisher auch keine Probleme bei der Abtretung.
-
Die Frage beruht wahrscheinlich darauf, dass eine Rückabtretung an die Bank A vorliegt. Dafür gelten aber keine Besonderheiten.
-
Hallo !
Muss mal wieder stören:
Folgender Fall :
Im Grundbuch ist unter Abt.III Nr. 1 eine Grundschuld von 127.000 Euro für die Bank A eingetragen.
Von dieserr Grundschuld sind 100.000 Euro an Frau Meier abgetreten.
Eintragung im Grundbuch:
1a 100.000 Euro erstrangiger Teilbetrag mit Zinsen seit dem .... abgetreten an Frau Meier.
Jetzt soll laut Urkunde des Notars dieser Teil an die Bank A abgetreten werden.
Wie bitte trägt man das ein ?Hast Du den HRP ... früher hieß der Haegele ... heute irgendwie anders (mach schon seit Jahren kein GB mehr, also steinigt mich nicht).
Da steht vieles drin. Auch Eintragungsbeispiele.
-
Schöner/Stöber, vorher (bis zur 11. Aufl.) noch Haegele/Schöner/Stöber. Aber keine Sorge, ich werfe nicht (schon von wegen Selbstschutz).
-
1a 100.000 Euro Abgetreten mit Zinsen seit ... an ... eingetragen am ...
Richtig. Und dann die Frau Meier im ersten Abtretungsvermerk in Sp. 7 röten. -
Hallo !
Will den oben geschilderten Fall endlich abschließen.
Ich habe aber irgendwie ein Problem damit, dass unter 1A erstrangiger Teilbetrag abgetreten mit Zinsen seit .... steht.
Müsste ich nicht jetzt auch wie folgt eintragen:
1a 100.000 Euro erstrangiger Teilbetrag abgetreten an Bank A.
Frau Meier steht unter Betreuung. Die Genehmigung des Vormundschaftsgericht liegt vor. Beglaubigte Abschrift mit Vermerk des Notars nach § 1829 BGB.
Muss man bei der Betreuung noch etwas berücksichtigen ? -
Müsste ich nicht jetzt auch wie folgt eintragen:
1a 100.000 Euro erstrangiger Teilbetrag abgetreten an Bank A.
Wenn es Dir um das "erstrangig" geht: Nein. Die Ränge sind bereits durch die erste Abtretung klar, daran ändert sich ja nichts; nur an der Person des Gläubigers. -
Also eintragen : 1 a Abgetreten mit Zinsen seit.... an Bank A.
Und die Betreuung ? -
Muss man bei der Betreuung noch etwas berücksichtigen ?
Warum in aller Welt stellst Du den Fall nicht von Anfang an mit allen Infos rein?! -
Du schreibst, dass die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vorliegt. Was willst Du noch mehr?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!