Foto gegen den Willen?

  • Gut zu wissen... :D. Aber mal im Ernst, würden sich die Banken da wirklich auf Glatteis (z.B.: Geldwäsche, wie gepostet wurde... ) begeben, wenn sie in diesem Fall eine Ausnahme machen - zumindest bis man die Betreute doch noch zum Posieren für Perso überreden kann?

  • Letztlich dürfte es aber auf den Goodwill der Bank ankommen, ob man sich streng an die AO hält oder die geringeren Anforderungen des Anwendungserlasses zugrundelegt.

  • Ob die Bank dann den vorläufigen Ausweis zur Kontoeröffnung anerkennt, wenn es mangels Foto zum Austellen eines endgültigen Ausweises nicht kommen wird ...?

    Im vorläufigen Ausweis ist doch auch ein Foto, dann wäre doch der schon gar nicht herstellbar, wenn die Betreute sich nicht fotografieren lassen will. :gruebel:

  • Das stimmt. Habe ich nicht daran gedacht. Aber der Text von Exec beinhaltet ja eine (quasi) Ausnahmeregelung für genannten Fall. Wäre doch hier anwendbar,oder?

    Zitat

    Letztlich dürfte es aber auf den Goodwill der Bank ankommen, ob man sich streng an die AO hält oder die geringeren Anforderungen des Anwendungserlasses zugrundelegt.



    Darum hatte ich angedacht, dass der Betreuer die Geschichte ausreichend darlegt und damit nachweist, dass er nichts dafür kann....



  • Danke für die Fundstelle! Mir war entgangen, dass diese Sonderregelung seit 2008 an dieser Stelle steht. Wer weiß, wo es im hoffentlixh guten 2009 stehen wird?

  • Nach längerer Suche habe ich in einem alten Schinken gefunden:

    Der Bank drohen Bußgelder ab 100.000 € bei Verstoß gegen die Ausweispflicht.

    Als mögliche Kulanzregelung wurde in unserem Hause mal festgelegt, daß für ständige Heimbewohner auf die Vorlage eines Ausweises verzichtet werden kann, wenn die Heimleitung die Personalien bestätigt.

    Alternativ muß es eine Möglichkeit geben, von der Ausweißpflicht befreit werden zu können. Hier könnte sicherlich das Einwohnemeldeamt helfen.

  • :teufel: Polizeikontrolle provozieren. Die wollen dann die Personalien feststellen. Wenn dann der Delinquent auch noch pampig wird, machen die gaaanz hübsche Fotos :gehaess:

  • Hm, wäre eine Massnahme. Aber ich hätte keine Idee, wie man bei einer Betreuten ( womöglich tatsächlich bettlägerig) eine Polizeikontrolle forcieren könnte...

    Aber zuschauen würd ich da gerne, wenn die Dame erkennungsdienstlich behandelt werden soll... :D



  • Nur in alten SChinken zu lesen, reicht nicht, manchmal muss man auch aktuelle Texte - wie den von Exec verlinkten - lesen.



  • Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein.

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

  • die amtliche Legitiamtion erfolgt dann per Ausweis des Betreuers und dem Bestellungsnachweis, also entweder Betreuerausweis oder Beschlussausfertigung, so machen das zumindest alle banken bei uns vor ort

  • Was erwartest Du denn? Wenn dir der

    Anwendungserlass des Bundesfinanziministerium zur Abgabenordnung

    nicht reicht, was denn dann? Exec liefert Dir die Ausnahmeregelung frei Haus, äh frei Forum, und Du schreibst immer noch "Meines Wissens gibt es da keine Ausnahmeregelung..."

    Lies doch mal bitte §154 ganz durch und Du wirst zu neuem WIssen kommen,


  • Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein.


    Dem stimme ich vollumfänglich zu.



  • Wieso schreibe ich "immer noch" ???? Ich habe mich zu dem Thema doch erstmals geäußert? :gruebel:

    Weil es halt eine Ausführungsanordnung zur Abgabenordnung ist! Das heißt, es kann nach der Ausführungsanordnung auf die nach der Abgabenordnung erforderliche Legitimationsprüfung verzichtet werden. Das hat aber grundsätzlich nichts mit dem Geldwäschegesetz zu tun. Und nach dem Geldwäschegesetz ist halt auch eine Legitimationsprüfung erforderlich.
    Ich habe extra noch mal bei meinen früheren Kollegen in einer Bank nachgefragt, die teilen all meine Auffassung.

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

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