Exec:
Ob die Banken das allerdings auch wissen...? kommt mir in geschildertem Fall eher vor wie: Achtung! Kunde droht mit (schwierigem) Auftrag...
Foto gegen den Willen?
-
-
Exec:
Ob die Banken das allerdings auch wissen...? kommt mir in geschildertem Fall eher vor wie: Achtung! Kunde droht mit (schwierigem) Auftrag...
.... also ICH helfe immer gern und nenne dann die entsprechenden Fundstellen -
Gut zu wissen... :D. Aber mal im Ernst, würden sich die Banken da wirklich auf Glatteis (z.B.: Geldwäsche, wie gepostet wurde... ) begeben, wenn sie in diesem Fall eine Ausnahme machen - zumindest bis man die Betreute doch noch zum Posieren für Perso überreden kann?
-
Letztlich dürfte es aber auf den Goodwill der Bank ankommen, ob man sich streng an die AO hält oder die geringeren Anforderungen des Anwendungserlasses zugrundelegt.
-
Ob die Bank dann den vorläufigen Ausweis zur Kontoeröffnung anerkennt, wenn es mangels Foto zum Austellen eines endgültigen Ausweises nicht kommen wird ...?
Im vorläufigen Ausweis ist doch auch ein Foto, dann wäre doch der schon gar nicht herstellbar, wenn die Betreute sich nicht fotografieren lassen will.
-
Das stimmt. Habe ich nicht daran gedacht. Aber der Text von Exec beinhaltet ja eine (quasi) Ausnahmeregelung für genannten Fall. Wäre doch hier anwendbar,oder?
ZitatLetztlich dürfte es aber auf den Goodwill der Bank ankommen, ob man sich streng an die AO hält oder die geringeren Anforderungen des Anwendungserlasses zugrundelegt.
Darum hatte ich angedacht, dass der Betreuer die Geschichte ausreichend darlegt und damit nachweist, dass er nichts dafür kann.... -
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht zu beanstanden, wenn in folgenden Fällen auf die
Legitimationsprüfung (Nrn. 3 bis 5) und die Herstellung der Auskunftsbereitschaft (Nr. 6) verzichtet wird:
a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche
Vertretung bei Kontoeröffnung durch amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, sowie bei
rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB),
....
Danke für die Fundstelle! Mir war entgangen, dass diese Sonderregelung seit 2008 an dieser Stelle steht. Wer weiß, wo es im hoffentlixh guten 2009 stehen wird? -
Nach längerer Suche habe ich in einem alten Schinken gefunden:
Der Bank drohen Bußgelder ab 100.000 € bei Verstoß gegen die Ausweispflicht.
Als mögliche Kulanzregelung wurde in unserem Hause mal festgelegt, daß für ständige Heimbewohner auf die Vorlage eines Ausweises verzichtet werden kann, wenn die Heimleitung die Personalien bestätigt.
Alternativ muß es eine Möglichkeit geben, von der Ausweißpflicht befreit werden zu können. Hier könnte sicherlich das Einwohnemeldeamt helfen. -
Polizeikontrolle provozieren. Die wollen dann die Personalien feststellen. Wenn dann der Delinquent auch noch pampig wird, machen die gaaanz hübsche Fotos
-
Hm, wäre eine Massnahme. Aber ich hätte keine Idee, wie man bei einer Betreuten ( womöglich tatsächlich bettlägerig) eine Polizeikontrolle forcieren könnte...
Aber zuschauen würd ich da gerne, wenn die Dame erkennungsdienstlich behandelt werden soll... -
Nach längerer Suche habe ich in einem alten Schinken gefunden:
Der Bank drohen Bußgelder ab 100.000 € bei Verstoß gegen die Ausweispflicht.
Als mögliche Kulanzregelung wurde in unserem Hause mal festgelegt, daß für ständige Heimbewohner auf die Vorlage eines Ausweises verzichtet werden kann, wenn die Heimleitung die Personalien bestätigt.
Alternativ muß es eine Möglichkeit geben, von der Ausweißpflicht befreit werden zu können. Hier könnte sicherlich das Einwohnemeldeamt helfen.
Nur in alten SChinken zu lesen, reicht nicht, manchmal muss man auch aktuelle Texte - wie den von Exec verlinkten - lesen. -
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht zu beanstanden, wenn in folgenden Fällen auf die
Legitimationsprüfung (Nrn. 3 bis 5) und die Herstellung der Auskunftsbereitschaft (Nr. 6) verzichtet wird:
a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche
Vertretung bei Kontoeröffnung durch amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, sowie bei
rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB),
....
Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein. -
die amtliche Legitiamtion erfolgt dann per Ausweis des Betreuers und dem Bestellungsnachweis, also entweder Betreuerausweis oder Beschlussausfertigung, so machen das zumindest alle banken bei uns vor ort
-
Was erwartest Du denn? Wenn dir der
Anwendungserlass des Bundesfinanziministerium zur Abgabenordnung
nicht reicht, was denn dann? Exec liefert Dir die Ausnahmeregelung frei Haus, äh frei Forum, und Du schreibst immer noch "Meines Wissens gibt es da keine Ausnahmeregelung..."
Lies doch mal bitte §154 ganz durch und Du wirst zu neuem WIssen kommen,
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht zu beanstanden, wenn in folgenden Fällen auf die
Legitimationsprüfung (Nrn. 3 bis 5) und die Herstellung der Auskunftsbereitschaft (Nr. 6) verzichtet wird:
a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche
Vertretung bei Kontoeröffnung durch amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, sowie bei
rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB),
....
Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein. -
-
Von wann ist die Verlautbarung der Bafin? Der Anwendungserlass wurde zuletzt am 17.7.2008 ergänzt.
-
Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein.
Dem stimme ich vollumfänglich zu. -
Was erwartest Du denn? Wenn dir der
Anwendungserlass des Bundesfinanziministerium zur Abgabenordnung
nicht reicht, was denn dann? Exec liefert Dir die Ausnahmeregelung frei Haus, äh frei Forum, und Du schreibst immer noch "Meines Wissens gibt es da keine Ausnahmeregelung..."
Lies doch mal bitte §154 ganz durch und Du wirst zu neuem WIssen kommen,Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht zu beanstanden, wenn in folgenden Fällen auf die
Legitimationsprüfung (Nrn. 3 bis 5) und die Herstellung der Auskunftsbereitschaft (Nr. 6) verzichtet wird:
a) bei Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche
Vertretung bei Kontoeröffnung durch amtliche Urkunden nachgewiesen werden,
b) bei Vormundschaften und Pflegschaften einschließlich Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, sowie bei
rechtlicher Betreuung (§§ 1896 ff. BGB),
....
Das Problem ist doch aber auch, dass die Banken auch nach § 4 GWG verpflichtet sind, die Legitimationsprüfung vorzunehmen. Meines Wissens nach gibt es da keine Ausnahmeregelungen. Also wird eine Kontoeröffnung ohne gültigen Ausweis kaum möglich sein.
Wieso schreibe ich "immer noch" ???? Ich habe mich zu dem Thema doch erstmals geäußert?
Weil es halt eine Ausführungsanordnung zur Abgabenordnung ist! Das heißt, es kann nach der Ausführungsanordnung auf die nach der Abgabenordnung erforderliche Legitimationsprüfung verzichtet werden. Das hat aber grundsätzlich nichts mit dem Geldwäschegesetz zu tun. Und nach dem Geldwäschegesetz ist halt auch eine Legitimationsprüfung erforderlich.
Ich habe extra noch mal bei meinen früheren Kollegen in einer Bank nachgefragt, die teilen all meine Auffassung. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!