Liebe Kollegen,
folgender Fall: Vollstreckungsbescheid, in welchem der Vorname des Schuldners einen falschen Buchstaben enthält (e statt i). Vollstreckungsbescheid wurde aber unter dem korrekten Namen zugestellt. Von da an sind mehrere Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher erfolgt. Dann wurde Pfüb gegen den Schuldner erlassen - hiergegen wehrt er sich nun mit der Begründung, der Titel gelte nicht gegen ihn aufgrund des falschen Vornamen.
Ist der Pfüb wirklich aufzuheben und der Gläubiger aufzufordern, den Titel gem. § 319 beim Mahngericht berichtigen lassen (= Zwischenverfügung, und später erneute Entscheidung über den Antrag)? Laut Gläubiger wurden bei Antragstellung korrekte Angaben gemacht und der Name wurde vom Mahngericht falsch übertragen.
Seht ihr eine andere Möglichkeit? Wegen der geringen Abweichung vom Namen und der Tatsache, dass sich der Schuldner lange Zeit nicht gerührt hat, widersprebt mir die Aufhebung...