Aufsatz "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" (Rpfleger 2009, 1)



  • Ich habe den Aufsatz zwar (immer noch nicht) vorliegen, aber so wie ich die bisherigen Posts interpretiere, denke ich: Durch den Aufsatz werden die Probleme nicht gemacht, sondern nur auf den Tisch gebracht. Ich war von je her skeptisch, was die Annahme betraf, alle mit SOLUM-Star erstellten Briefe seien grundsätzlich "maschinelle" Briefe. Ich verweise nochmals auf diese Diskussion und denke, es ist durchaus ratsam, den hier schon jetzt "umstrittenen" Aufsatz zunächst zu lesen...* und dann zu diskutieren.

    Frohes Neues Jahr!

    * was die Rechtspfleger angeht, dürfte das doch kein größeres Problem darstellen

    7 Mal editiert, zuletzt von Heidi_274 (1. Januar 2009 um 08:46) aus folgendem Grund: Buchstabensalat beseitigt

  • Ich zitiere mal aus dem Aufsatz:
    "Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Definition kann sich der rechtliche Begriff des "maschinellen Briefes" nur aus einer systembedingten Gesamtschau der Vorschriften über das maschinelle Grundbuch erschließen. ... Das bedeutet insbesondere, dass die Herstellung der Briefe ausschließlich programmgesteuert und automatisiert ablaufen und einer Einzelfallprüfung durch den Menschen entzogen sein muss, weil sich die Tatsache, dass der Brief mit dem Inhalt der Grundbucheintragung übereinstimmt, bereits aus den Anforderungen an die Sicherheit der Programme zu ergeben hat. Damit ist die systemimanente Bedienerlosigkeit des Briefherstellungsvorganges das entscheidende Merkmal für die Definition des rechtlichen Begriffs des "maschinellen Briefs"."

    Ich denke, das ist die Kernaussage. SolumSTAR erfüllt diese Kriterien jedenfalls nicht. Interessant ist die Folgendiskussion.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich habe den Aufsatz urlaubsbedingt auch noch nicht gelesen. Das scheint hier aber eine interessante Diskussion zu werden. Die Ansichten von Jamie in #56 und von raicro in #64 treffen m.E. nicht den Kern der Sache. Zu Jamie: Ordnungsvorschriften sind zu beachten, auch wenn ein Verstoß gegen sie keinen Einfluss auf die Wirksamkeit hat. Zu raicro stimme ich Heidi in #66 zu. Man muss sich m.E. schon fragen, ob man den Ansichten der Landesjustizverwaltungen so ohne weiteres einfach blind vertrauen kann. Zur Unabhängigkeit der Gerichte gehört auch, diese Ansichten für falsch zu halten und nicht nach ihnen zu handeln.

  • Zur Unabhängigkeit der Gerichte gehört auch, diese Ansichten für falsch zu halten und nicht nach ihnen zu handeln.


    Klar! Aber die Frage ist doch, MUSS man die Auffassung, dass SolumStar-Briefe maschinell erstellte Briefe sind, denn für falsch halten!?

    Okay, Herr Bestelmeyer vertritt diese Ansicht aber viele andere (z.B. Leute in den Justizministerien dr Länder, in den Projektgruppen SolumStar und schließlich wohl auch viele viele Rpfls in den GBÄmtern, die bisher diese Sache jedenfalls nicht problematisiert haben) vertreten bislang offenbar eine Gegenansicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Muss man nicht.
    Ich denke jedoch, ein Brief, der mehrfach durch "Menschenhand" verändert werden kann, sogar durch die Kanzlei (!), kann kein "maschineller Brief" sein. Schöner ausgedrückt: Es fehlt an der "systemimmanenten Bedienerlosigkeit des Briefherstellungsvorganges".

  • Tja, genau das ist halt der Punkt:

    (Ab) wann ist ein Brief maschinell erstellt? Und ist ein Brief, der komplett ohne menschliche Veränderungen gedruckt wurde, maschinell erstellt, auch wenn theoretisch während der Erstellung jemand hätte manuell eingreifen können?

    Leider findet man in den Vorschriften hierauf ja keine wirklichen Antworten!

    Ulf

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  • Ich habe den Aufsatz gestern gelesen. Der Autor zitiert auch das Forum und bringt Argumente, die m.E. nicht von der Hand zu weisen sind. Die Justizverwaltungen in NRW, MV und insbesondere in RP kommen gar nicht gut weg, da wird es einige rote Köpfe geben. Evtl. Reaktionen von dort sollten hier mitgeteilt werden, weil bestimmt von allgemeinem Interesse.

    Wie FED schon bemerkte, ist die Folgendiskussion sehr interessant. Da geht es bis ins Detail und man bekommt erst eine Ahnung davon, was durch einen unwirksamen Brief so alles angerichtet werden kann. Bei uns wird das Problem wahrscheinlich nicht auftreten. Das Grundbuchamt unseres Amtssitzes siegelt und unterschreibt manuell. Das sollte man vielleicht vorsichtshalber jetzt überall so handhaben.

  • Wir siegeln und unterschreiben auch von Anfang an. Ich freue mich schon, wenn bei einem Gesamtrecht von einem anderen Grundbuchamt so ein "maschineller" Brief kommt und ich den zurücksende, damit mir zum Verbinden ein korrekter Brief gesandt werde. Das andere GBA verweigert dies jedoch. Was dann?

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  • Wenn Du den Brief für unwirksam hältst, kannst Du nicht verbinden. Wenn das andere Grundbuchamt nicht mitspielt, würde ich den Gläubiger bitten, dafür zu sorgen, dass er vom anderen Grundbuchamt einen gültigen Brief erhält.

    Bei uns wird auch schon immer gesiegelt und unterschrieben.

  • Obwohl ich nach wie vor eher dahin tendiere, "unsere" Briefe für wirksam zu halten, habe ich mich dazu entschlossen, ab sofort die Briefe wieder "wie früher" - also nach § 56 GBO bzw. § 62 GBO - zu behandeln und auch bei hier vorgelegten (schein)maschinellen Briefen von Amts wegen den von Bestelmeyer im Aufsatz vorgeschlagenen Vermerk anzubringen.

    Sicher ist sicher!

    Ulf

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  • Mir liegt für eine Abtretung ein nicht unterschriebener maschineller Brief vor. Dieser wurde schon einmal nach § 62 GBO ergänzt. Der Ergänzungsvermerk wurde gesiegelt und unterschrieben. Ich möchte mich
    auf den Standpunkt stellen, dass die evtl. Nichtigkeit des Briefs dadurch geheilt wurde.

    Teilt Ihr diese Meinung?

  • Auf Seite 8 des Aufsatzes schreibt der Autor, dass eine Heilung durch eine nachträgliche unterschriebene Briefergänzung „wohl zu bejahen“ ist. Er plädiert aber vorsorglich trotzdem für den von ihm empfohlenen Heilungsvermerk.

    Wir haben gestern von einem Gläubiger einen verbundenen Gesamtbrief erhalten. Er besteht aus relativ neuen Briefen des örtlichen Grundbuchamts und des AG München. Beide Briefe sind unterschrieben und gesiegelt. Das lässt darauf schließen, dass das Problem der Briefnichtigkeit auch beim AG München nicht besteht.

  • Vielen Dank für den Hinweis, das hatte ich überlesen.

    Ich lege dann den Brief beim Grundbuchamt vor und warte ab, ob vollzogen wird.
    Am hiesigen (größeren) Gericht in NRW werden schon seit längerem nicht unterschriebene Briefe erteilt. Ich bin gespannt, ob sich das jetzt ändert.

  • Ich einem Gespräch mit einem Kollegen wurde die technische Seiten des Anbringens von Briefvermerken auf Altbriefen (vor SolumSTAR) und auf Neubriefen diskutiert.

    Dabei kam heraus, dass das wohl zumindest hier in der Gegend auch nicht einheitlich gehandhabt wird und dass manche Handhabung wohl auch nicht den Vorschriften entsprechen könnte.

    Daher würde ich interessieren, wie das anderswo (an SolumSTAR-Gerichten) gehandhabt wird!
    Wie werden die Vermerke jeweils angebracht? Mit Drucker aufgedruckt? Mit Schreibmaschine geschrieben? Mittels bedruckten Aufklebern oder evtl. handschriftlich?

    Ulf

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  • Bei uns werden die Vermerke mittels bedruckten Aufklebern angebracht.

    Außerdem habe ich inzwischen gesehen, dass auf neuen mit SolumStar ohne Unterschrift erstellten Briefen das Siegel per Hand angebracht wurde. Das dürfte doch wohl das "Rheinland-Pfalz-Problem" sein, oder? :(

    Life is short... eat dessert first!

  • Nach Möglichkeit wird der Text auf den Brief gedruckt, gesiegelt und unterschrieben. Kann nicht gedruckt werden, weil der Brief schon mehrere Seiten umfaßt, wird der Vermerk entweder handschriftlich angebracht, gesiegelt und unterschrieben oder ein neuer Bogen mit dem gesiegelten und unterschriebenen Vermerk darauf mittels Schnur und Siegel mit dem Brief verbunden.

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  • Meine Briefe wurden stets unterschrieben und gesiegelt. Sollten mir Briefe meiner Kollegen, die die Meinung vertreten, dass SOLUM-Star-Briefe maschinelle Briefe seien, vorgelegt werden, so werden diese - wie im zitierten Aufsatz beschrieben - ergänzt. Dies geschieht durch Anbringung eines per Drucker erfolgenden Vermerks und meine Unterschrift.

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