Umfang der Akten

  • Mir ist klar, dass die Ursachen für das "papierlose" Büro sehr vielschichtig sind und ich sie leider nicht beheben kann.

    Es wird geschrieben auf Teufel komm raus, ob der Textbaustein nun passt, oder nicht, doppelt und dreifach kopiert (Da reicht dann jede Seite den gleichen Arbeitsvertrag, Kündigung u.ä. ein) und ich faxe sogar Anträge auf Wertfestsetzung, nur um das Original nachzusenden.

    Naja, ich werde die Uhr da wohl nicht zurückdrehen können.

    Und ich werde wohl nächstes Jahr erneute Regeale kaufen müssen, der Papierbedarf steigt und aufgrund sinkender Altpapierpreise werde ich wohl mehr Geld für die Vernichtung bezahlen.

    Nur: Irgendwie wird der erhöhte Arbeitsaufwand durch diese Arbeitsweise m.E. bei der Personalberechnung nicht genug berücksichtigt: Alle Kopien, ob sinnig oder nicht, müssen gezählt, foliiert und abgeheftet und zumindest grob durchgesehen werden. Und das erfordert nunmal Arbeitszeit. Und die damit verbundene höhere Belastung je Akte wird nirgends berücksichtigt, denn die Pepsi-Erhebungen sind ja nun auch schon älter.

  • Größtenteils liegt das Problem wohl in der halbherzigen Anwendung der elektronischen Datenübermittlung und -speicherung, denn erst seit dem Beginn dieser Ära drohen die Archive aus dem Leim zu gehen.

    Und so befinden wir uns heute noch in der Papierzeit und benutzen eifrig den Drucker, obwohl wir auch alles auf dem Bildschirm lesen könnten.
    Dabei könnten wir es so in Null Komma nichts vergrößern, verkleinern, kopieren, versenden, löschen und was auch immer, was mit einer reinen Papiervorlage ewig dauerte und viel Arbeit kostete

    Mir ist ein innovatives, mittelständiges Unternehmen bekannt, das alle papierenen Posteingänge sofort scannt und sodann durch den Reißwolf schickt.
    Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, vermag ich nicht zu sagen.
    Gerade dann, wenn mal etwas nicht hundertprozentig gescannt wurde oder ein Stempel etwas verdeckt, was ich ansonsten noch hätte entziffern können.
    Wenn aber alle auf Papier verzichteten, gäbe es diese Übergangs-Probleme aber nicht.

    Wenn man wie ich schon etwas Moos auf dem Buckel hat, mag doch schon lieber etwas Greifbares, auf dem man seine Anmerkungen macht, vor sich auf dem Tisch haben.

    Allerdings könnte ich mir sehr gut meine Akten als reine elektronische Akten, wie sie zum Teil schon existieren, vorstellen.
    Wenn es denn sein muss, kann man sich ja immer das Notwendige zum besseren Lesen oder Bearbeiten ausdrucken.
    Ohne dass ich über spezielle elektronische Programme verfüge, könnte ich schon heute einen großen Teil meiner Arbeit ohne die daneben liegende Akte erledigen.

    Ich denke, die Verwaltungen sind daher nicht gefragt, wie man im Archiv noch mehr Akten unterbringt oder gute Preise für die Altpapierentsorgung erzielt, sondern gefordert von Relikten Abschied zu nehmen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.
    Vermutlich aber werden diese Dinosaurier nicht aussterben.

  • Es wird geschrieben auf Teufel komm raus, ob der Textbaustein nun passt, oder nicht, doppelt und dreifach kopiert (Da reicht dann jede Seite den gleichen Arbeitsvertrag, Kündigung u.ä. ein) und ich faxe sogar Anträge auf Wertfestsetzung, nur um das Original nachzusenden.
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    Mein Lieblingsverein der Weltverbesserer: Laaaange Sitzungprotokolle wurden mehrfach eingereicht (haben sie zwar schon, aber ich bestehe darauf, dass auch meine zur Akte genommen werden). Der Witz dabei, alle Amtsenthebungen und Ausschlüsse waren Fake, die Versammlungen hatten gar nicht stattgefunden. :mad:. Dann kam natürlich das "Gegenprotokoll" im dem die anderen denn ausgeschlossen wurden. In Mitgliederversammlungen, die natürlich auch nicht ordnungsgemäss stattgefunden hatten

  • Zum Abschiednehmen wäre freilich eine solide Rechtsgrundlage nicht schlecht.

    Der Rest ist - wie oft - eine Frage, wie man's macht. Ich kann mir z. B. nicht vorstellen, dass es schwer ist, ein Dokument nur lesbar, sprich unveränderbar im Computer zu haben und trotzdem durch eine - sagen wir mal - drüberlegbare weitere Arbeitsebene (wie eine Folie) eine Möglichkeit zu schaffen, sich rasch Anmerkungen, Unterstreichungen oder sonstwas hinein (oder besser: darauf) zu basteln.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich wll gar nicht auf Papier verzichten: Ich persönlich kann lange Texte nicht am Monitor lesen.

    Und manchmal ist Papier auch sehr aussagekräftig, ich denke da an so manche Bescheinigung im PKH-Verfahren, die auf das Jahr 1992 datiert sind, aber offensichtlich frisch aus dem Drucker kommen.

    Und mir ist klar, dass ich die Flut mit einem Apell an die Vernunft, ob das alles wirklich nötig/erforderlich ist, nicht eindämmen kann.

    Worüber ich halt nachdenke ist, dass ich die Resourcehn brauche, um damit fertig zu werden, seien es Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, die das bearbeiten, es es Geld für Lagerung/Entsorgung.

  • Mir ist ein innovatives, mittelständiges Unternehmen bekannt, das alle papierenen Posteingänge sofort scannt und sodann durch den Reißwolf schickt.
    ...
    Wenn aber alle auf Papier verzichteten, gäbe es diese Übergangs-Probleme aber nicht.



    Und was ist mit wichtigen Dokumenten? Urkunden?
    Ich kenne ein großes Versicherungsunternehmen, das dies ebenso handhabt. Nachdem mir dort mal mehere Originale in den Reßwolf geraten sind, obwohl ich die unbedingt zurückhaben musste, habe ich das Unternehmen gewechselt...

    Zwar kann man den elektonischen Rechtsverkehr einführen wie man will (im HR klappt das ja mehr oder weniger und im GB ist es auch in Planung), aber nicht jeder Internet-User hat auch Zugang zu elektronischen Verschlüsselungstechniken, elektronsichen Signaturen pp... Im Übrigen bin ich mir sicher, dass nichtmal annähernd die Hälfte der Leute Zugang zu einem richtigen Scanner hat. Sollen die bei jedem Schreiben an ARGE, Gericht oder ein anderes Amt erst zum Anwalt rennen, weil sie es nicht hinkriegen? Dafür gibt es dann BerHi... :gruebel: ach nein, die muss ja elektronisch beantragt werden :gruebel:...

    Zitat

    Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, vermag ich nicht zu sagen.



    Definitiv nicht...
    Dann schon eher das Zerhäkseln nach Abschluss des Verfahrens, da kann man dann, sofern die Schreiben richtig gelesen werden, die Originale per Post im ganzen Stück wieder zurückschicken...



  • Wie immer, hilft hier wohl auch nur der goldene Mittelweg.



  • Keine schlechte Idee á la "Return to sender".

  • Im Übrigen bin ich mir sicher, dass nichtmal annähernd die Hälfte der Leute Zugang zu einem richtigen Scanner hat. Sollen die bei jedem Schreiben an ARGE, Gericht oder ein anderes Amt erst zum Anwalt rennen, weil sie es nicht hinkriegen? Dafür gibt es dann BerHi... :gruebel: ach nein, die muss ja elektronisch beantragt werden


    Es hat auch nicht jeder Mensch einen Kopierer. Deswegen gibt es Copy-Shops.
    Sonst gibt es Internetcafés...
    ...oder bald - als logische Fortführung - Scan- und Übermittlungsshops.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • @SAR: Pflaster gegen Krebs kann ich leider nicht, da wäre schon der Versuch bei mir aussichtslos, aber in meinem Fall, kann ichs zumindest versuchen.

    Und da wollte ich mal wissen, ob ich hier Gespenster sehe, oder ab da was dran ist...

  • Zugegeben: Nicht das Gelbe vom Ei, solange nicht alle einen PC zuhause haben, wie den Briefkasten vor der Tür.



    Und das wird es so schnell nicht geben, zumal auch bei weitem nicht alle damit umgehen können, die den zuhause zustehen haben...

    Weiter geht es doch mit Zustellungen, fristwahrenden Anträgen usw.
    Denn bei Einwurf in den Briefkasten ist das Schriftstück zugestellt, bei Einwurf in den "elektronsichen Briefkasten" ist das ganze ungemein schwieriger...

    Zitat


    Definitiv nicht...
    Dann schon eher das Zerhäkseln nach Abschluss des Verfahrens, da kann man dann, sofern die Schreiben richtig gelesen werden, die Originale per Post im ganzen Stück wieder zurückschicken...



    Keine schlechte Idee á la "Return to sender".



    Eben. Warum nicht..?
    Und wenn ich mir vorstelle, dass das FA jedes Jahr zur Steuererklärungen meine eingereichten Belege schredert :eek: nee nee...

    Aber richtig schlimm wird es ja bei PC-Ausfall innerhalb von Behörden...
    Man hat ja das Chaos bei der Bahn gesehen, als Fahrkartenautomaten und Anzeigetafeln ausgefallen sind. Ist halt schlecht, wenn keiner mehr ne Fahrkarte schreiben und abknipsen kann...

    Ich find es jetzt immer schon schlimm, wenn bei uns im GB Solum-Star ausfällt, weil man da wenig bis gar nichts machen kann... Wenn dann aber ja die elektronische Akte da ist, kann ich nichtmal mehr was vorbereiten, weil ich keine Daten mehr abrufen kann und nicht den Vertrag vorprüfen...

    Und ehrlich gesagt hab ich auch keine Lust, einen oben angesprochenen 100-Seiten-Vertrag am Bildschirm zu lesen, da hab ich ja nach 3 Jahren Brillenstärke Aschenbecher...



  • Ein paar Verbesserungen mehr würden sicherlich nicht schaden, ansonsten plädiere ich auch für Gutenberg mit

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2106398!!!

  • Ich beobachte hier, dass es den Akten wie mir ergeht: Wir werden immer dicker.

    :wechlach:

    Da geht es den Menschen wie den Leuten. Auch das ist eine bundesweite Erscheinung...

    Zum Umfang der Akten:

    Ich bekomme von den RA'en oftmals alles in dreifacher Ausfertigung. Die Überstücke werden dann "lose zur Akte" genommen, bleiben aber drin.

    Außerdem werden den Anschreiben sehr oft noch die Bezugsschreiben mit angeheftet, so dass ich alles x-fach in der Akte habe.

    Bei mir umfasst eine Erbausschlagungserklärung meist nur eine Seite, höchstens zwei. Von einigen Gerichten aber 4 Seiten, weil soooo voel Leertext dazwischen ist.

    Außerdem bekomme ich sehr, sehr oft Sachen - vorab per Fax -, also nochmals einige Seiten mehr, die dann doppelt in der Akte sind.

    Am Ende sieht kein Mensch mehr durch, weil man nur am Blättern ist.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Weiter geht es doch mit Zustellungen, fristwahrenden Anträgen usw.
    Denn bei Einwurf in den Briefkasten ist das Schriftstück zugestellt, bei Einwurf in den "elektronsichen Briefkasten" ist das ganze ungemein schwieriger...


    Aber das ist doch toll (für diese Leute, meine ich). Diesen Briefkasten abzuschrauben geht ja doch recht einfach, nicht? Und dann schick mal wen von Post oder Gemeinde los, um zu schauen, ob und wie man da zustellen kann... finde mal heraus, dass die neue Adresse nicht mehr Lieschen.Mueller@web.de, sondern plötzlich Bin-nicht-da@web.de heißt. Das heißt, in dieser Zukunft kann man den Vortrag "Habe ich nicht erhalten" schon viel eher glauben, ohne Übermittlungsprotokoll oder so geht da nichts mehr...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Beifügung von Durchschriften ist ja - je nach Verfahren und dessen Stand - durchaus vorgeschrieben und sehr sinnvoll. Warum allerdings offenbar weit verbreitet (in Grundakten fällt es mir auch immer wieder auf) Durchschriften abgeheftet werden, erschließt sich mir nicht.
    Wenn diese Unterlagen nicht zur Kenntnis an weitere Parteien verwendet werden, sind sie in meinen Augen überflüssig und werden entsorgt. Faxe muss man auch nicht dreifach abheften.

    Auch gerichtlicherseits kann sich mancher sicher fragen, wieso wird es heute gefaxt und morgen - nach Eingang der Originale - nochmal verschickt ? Wenn keine engen Fristen dran sind, ist das auch überflüssige Arbeit.

  • Auch werden die Anträge oft in die Länge gezogen: Mehrere halbvolle Seiten, Multiple-Choice-Auflistungen, bei denen nichts angekreuzt ist oder Seiten, auf denen nur ein Wort steht füllen auch.

  • Die Erfindung des Kopierers hat dazu geführt, dass bei Dienstbarkeiten endlich der Ausübungsbereich angegeben werden kann, aber auch dazu, dass bei Kaufverträgen ständig (sinnfrei) Baubeschreibungen und andere Anlagen fürs Grundbuchamt mitausgefertigt werden, die hier niemanden interessieren. Offenbar ist es billiger, einfach jemanden ohne Denkleistung den ganzen Vertrag kopieren zu lassen, als eine Minute in kurzes Nachdenken zu fallen.


    Wahrscheinlich hat das Faxgerät denselben Effekt. Bis man zu Ende denkt, ob es das Fax jetzt braucht, ist es schon dreimal durchgegeben. Das Gros der Kosten entsteht ja auch nicht beim Absender...

    Die nächste Vermüllung kommt ja schon. E-Mails werden auch zunehmend ohne großes Nachdenken cc zugesandt, weitergeleitet u.s.w. Wir können uns also schon mal darauf einstellen, dass die elektronische Akte - egal in welchem Verfahren - zugemüllt ist, bevor sie überhaupt eingeführt worden ist. Ich seh's kommen, dass alle Kanzleiangestellten ihre Schreiberl via e-Mail schon mal vorab hierher senden, bevor das Original mit der Signatur des Anwalts/Notars einen Tag später hier ankommt. Statt Regalen kostet das dann halt Speicherplatz.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Speziell zur Aktenlage bei Arbeitsgerichten (@jojo = Themenstarter):

    Ich labere selbst gern, aber fallbezogen sollte es sein!

    Es wird demgegenüber von manchen pauschal auch gleich der Weiterbeschäftigungsanspruch eingeklagt, obwohl die Voraussetzungen, die das BAG dafür verlangt, nicht vorliegen. Zu diesem Antrag gibt es dann einen Textbaustein, der die Voraussetzungen des BAG aufführt: bei Subsumtion darunter fällt dann auf, dass dieser Antrag gerade deshalb überflüssig war, und seine Begründung erst recht.

    Macht zusammen schon eine halbe Seite aus.

    Dieselben Zeitgenossen erklären dann auch textbausteinmäßig, warum sie bei einer Kündigungsschutzklage sicherheitshalber auch gleich noch den sog. "Schleppnetzantrag" stellen. Den stelle ich zwar auch. Aber ich schreibe nicht eine halbe Seite in die Klagebegründung, warum ich ihn stelle und warum er nach Lit. und Rspr. zulässig ist.

    Aber auch die Arbeitsgerichte tragen zur Aktenfülle bei:

    Mich ärgert bei uns am Arbeitsgericht die Unsitte, dass trotz der Reform des § 278 Abs. 6 ZPO, der seit einiger Zeit zwei Varianten hat, der Beschluss (anders als es die ordentlichen Gerichte tun) auch dann nicht sofort erlassen wird, wenn sich die Parteien schon geeinigt haben. Trotzdem wird bei uns immer noch der Vergleichstext aufgegriffen und schriftsätzlich den Parteien vorgeschlagen. Das ist nicht nur papierintensiv, sondern auch gefährlich, denn wenn man außergerichtlich in persönlichen Verhandlungen mit dem Gegner diesen endlich zum Vergleich bewegen konnte und den Vergleich außerhalb der mündlichen Verhandlung abschließt, kommt der Betreffende bei der o. g. Vorgehensweise auf die Idee, wenn's nur ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag ist, jetzt nicht mehr zuzustimmen.

  • Ich denke, dass das Verfahren nach 278 VI ZPO eindeutig geregelt ist (gerichtlicher Vorschlag) und wir verfahren hier auch so. Obwohl der 278 VI ZPO ist erste Reform der ZPO ist, die m.E. Arbeit spart, ist er aber noch verbesserungswürdig.

    Und ich hätte noch:

    Klage auf abgerechneten Lohn und dann 3 (!) Seiten Abhandlung darüber ob ZInsen vom Brutto- oder Nettobetrag zu verlangen sind um dann zu sagen, dass das BAG ja nun entschieden hat :(

    Erstmal auf 4 Seiten erläutern, warum man gegen eine Abmahnung klagen kann aber dann den falschen Antrag stellen.

    Naja, sowas werde ich nicht aufhalten....

    PS: Ich mach auch immer Schleppnetz, die Begründung dafür ist ein einzeiliger Satz.

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