Waffen pfändbar?

  • Bei uns hat vor vielen Jahren einer der GVz mal eine Waffensammlung gepfändet und verwertet.
    Die Versteigerung artete zum überregionalen Treffen zahlreicher Schützenvereine aus.:)


    Kann/darf da eigentlich auch jemand ohne Waffenschein mitbieten?

  • Alt. 2: In Zeiten geringerwerdender Insolvenzverwaltervergütungen klafft im riesigen Bürosafe sicher ein gähnendes Loch, welches Du mit der Walther PPK oder der Winchester Cathedral belegen könntest :wechlach:



    :wechlach::wechlach::wechlach:(Genau das will ich nicht haben. Denn nach den Erzählungen eines Kollegen sind die großen und kleinen Katastrophen in der Insolvenzverwaltung gerade zu vorprogrammiert.)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei uns hat vor vielen Jahren einer der GVz mal eine Waffensammlung gepfändet und verwertet.
    Die Versteigerung artete zum überregionalen Treffen zahlreicher Schützenvereine aus.:)


    Kann/darf da eigentlich auch jemand ohne Waffenschein mitbieten?


    Ich vermute, die Erwerbsberechtigung muss man schon haben.
    Soweit ich mich an den Fall erinnere, waren tatsächlich ausschließlich Mitglieder von Schützenvereinen da.
    Der Fall liegt schon über 20 Jahre zurück.
    Mag sein, dass damals das Waffenrecht noch lockerer reguliert war.

  • Bei uns hat vor vielen Jahren einer der GVz mal eine Waffensammlung gepfändet und verwertet.
    Die Versteigerung artete zum überregionalen Treffen zahlreicher Schützenvereine aus.:)


    Kann/darf da eigentlich auch jemand ohne Waffenschein mitbieten?




    Bieten sicherlich.
    Aber nicht erwerben.:)



  • Richtig.
    Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder anderer Nachweis, der das Besitzrecht von Waffen bescheinigt, muss vorgelegt werden.
    Ein Kumpel von mir hat vor 3 Jahren bei ner Auktion mitgeboten...

    Im Übrigen lassen sich für gute Jagdwaffen wohl ansehnliche Summen erzielen. Er hat damals wohl für 2 Gewehre und ne Handwaffe weit über 1.000 EUR bezahlt und meinte, im Laden hätte er das 3fache gezahlt...
    Daher dürfte sich ne Auktion vielleicht doch lohnen...


  • Alt. 1: Du nimmst nicht nur die Waffen mit, sondern auch den Waffenschrank des Schuldners, der, so unterstellen wir einmal, die Waffen gem. § 36 WaffG gelagert hat.



    Na dann viel Spass wenn die Schrank ein wenig größer ist und an die 800 kg wiegt:D

  • Ich behaupte mal, dass das Bieten ohne die entsprechenden Dokumente wohl auch nicht erlaubt sein wird.



    Wenn ich für jemanden bieten will/soll, dann dürfte es keine Probleme geben solange der Erwerber im Besitz der entsprechenden Dokumente ist.


  • Ein Kumpel von mir hat vor 3 Jahren bei ner Auktion mitgeboten...

    Im Übrigen lassen sich für gute Jagdwaffen wohl ansehnliche Summen erzielen. Er hat damals wohl für 2 Gewehre und ne Handwaffe weit über 1.000 EUR bezahlt und meinte, im Laden hätte er das 3fache gezahlt...
    Daher dürfte sich ne Auktion vielleicht doch lohnen...



    Ich denke auch, dass da mehr rauskommt, als bei einem Verkauf über den örtlichen Waffenhändler, zumal wenn man es bei den richtigen Leuten bekannt macht.

  • Summa summarum würde ich mich an den Verwerter meines Vertrauens wenden. Der wird schon wissen, was zu tun ist.

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  • Mein konkreter Fall hat sich erledigt, weil die Waffen doch schon verkauft waren. Das waren wirklich stattliche Summen, die da zusammengekommen sind, und das beim Händler.

  • Mein konkreter Fall hat sich erledigt, weil die Waffen doch schon verkauft waren. Das waren wirklich stattliche Summen, die da zusammengekommen sind, und das beim Händler.



    naja, immer für den, der die Uzi, die Panzerfaust und das Heeresanklopfgerät benötigt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mein konkreter Fall hat sich erledigt, weil die Waffen doch schon verkauft waren. Das waren wirklich stattliche Summen, die da zusammengekommen sind, und das beim Händler.



    naja, immer für den, der die Uzi, die Panzerfaust und das Heeresanklopfgerät benötigt.




    Na na na na na, man sollte wohl auch überlegen, wem man die Sachen verkauft. Sonst gerät man noch unter Terrorismusverdacht :eek:.

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  • naja, immer für den, der die Uzi, die Panzerfaust und das Heeresanklopfgerät benötigt.

    Na na na na na, man sollte wohl auch überlegen, wem man die Sachen verkauft. Sonst gerät man noch unter Terrorismusverdacht :eek:.



    Diese Waffen darfst du eh nicht verkaufen!:D


  • naja, immer für den, der die Uzi, die Panzerfaust und das Heeresanklopfgerät benötigt.

    Na na na na na, man sollte wohl auch überlegen, wem man die Sachen verkauft. Sonst gerät man noch unter Terrorismusverdacht :eek:.



    Diese Waffen darfst du eh nicht verkaufen!:D



    Unser Verwerter hat so ein schönes Logo, da hängt an der Erdkugel ein Schild "Verkauft - wir können eben nicht anders".

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  • Habe jetzt auch einen Fall (zwei Waffen), werde meinem Kollegen die Entäußerungen des Forums gleich mal mitteilen.

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  • Ich hole das nochmal hoch, weil die Jäger in unserer Gegend scheinbar zunehmend in Geldknappheit geraten und sich vermehrt den Verwaltern anvertrauen.

    Ich habe nun einen Jäger mit vielen wenig wertvollen Waffen. Wenn man die einzeln über egun oder privat an Jäger verkauft, kriegt man vielleicht €2.000,00, der Händler würde unter € 500,00 zahlen. Wirtschaftlich also Wahnsinn, so zu verwerten. Auf der anderen Seite gibt es sonst keine Masse, und ich kann weder Stand- noch irgendwelche anderen Kosten zahlen und muss die Teile ja irgendwie sichern.

    Da es ein IK ist, denke ich an § 314 InsO: Man könnte den Wert nehmen, den ich beim Händler bekäme und dann einen Betrag X draufschlagen, so dass ein Wert irgendwo zwischen 500-2.000€ über § 314 InsO zu zahlen ist. Dann kann der Schuldner frei verkaufen, trägt das Risiko, und hat die Chance, durch gute Verkäufe einen kleinen Überschuss zu erwirtschaften, den er dann freimütig seinen Gläubigern zur Verfügung stellen kann.

    Fällt euch eine sinnigere Verwertungsmöglichkeit ein?

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