Urteilsanmerkungen/Kommentare



  • Ich wollte auch nur aus gegebenen Anlass anmerken :D, dass wir es nicht waren. PUNKT

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Na da bin ich aber mal gespannt.

  • "
    BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08

    Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus. "

    Wunderschön, wenn der BGH die Aufgabe des Gesetzgebers übernimmt und mal irgendwelche Fristen einführt. Die Trennung zur Legislative war ja - gerade im Insolvenzrecht - eh blöd...


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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)



  • Gut, dass wir nur dem Gesetz und nicht dem BGH unterworfen sind. Die Entscheidung kann sich der BGH ......

  • Tja, das stimmt ja leider nicht ganz. Wir sind dem Gesetz UND dem Recht unterworfen. Und da werden wir uns dem BGH nicht entziehen können. Ich verstehe einfach nicht, warum der BGH dauernd firgendwelche Regeln einführt, die doch garnicht im Gesetz stehen.

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  • ...vielleicht weil er der Auffassung ist, dass der Gesetzgeber gewisse Dinge mit der heißen Nadel genäht hat. Diese Auffassung kann man sich auch anschließen....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ...vielleicht weil er der Auffassung ist, dass der Gesetzgeber gewisse Dinge mit der heißen Nadel genäht hat. Diese Auffassung kann man sich auch anschließen....



    Das finde ich auch, aber das ist ja nun mal bei vielen Gesetzen so. Das ist doch dann aber noch lange nicht ein Grund dafür, bei fast JEDEM Paragrafen eigene Regeln einzuführen. Denn das führt doch nur dazu, dass das jetzt jedes andere Gericht genauso macht. Und da fallen mir so einige ein...

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  • mit den Lagerhausentscheidungen I - IV haben wir aber Jahrzehnte gut auskommen können, bevor uns der Gesetzgeber mit dem MoMiG einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ...vielleicht weil er der Auffassung ist, dass der Gesetzgeber gewisse Dinge mit der heißen Nadel genäht hat. Diese Auffassung kann man sich auch anschließen....



    :daumenrau Der BGH muss in seinen Urteilen und Beschlüssen zum Ausdruck bringen, was der Gesetzgeber gedacht hat oder hätte denken müssen, damit es funktioniert.

    Ich denke dabei gerade an den BGH Beschluss - IX ZB 117/04 - vom 13.07.2006, mit der BGH sogar gesagt hat, dass das was der Gesetzgeber gedacht hat falsch war, weil am Ende nicht das dabei herausgekommen ist was raus kommen sollte...:gruebel:

  • Stellungnahme des DAV zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung des § 130 InsO zur Problematik der Anfechtung von unmittelbar vor Insolvenzantrag geleisteten Lohnnachzahlungen durch den Insolvenzverwalter

    http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-08/SN23.pdf

    Stellungnahme:

    http://anwaltverein.de/downloads/Stel…09/SN-47-09.pdf

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Argumentation hinsichtlich der Aufweichung der Gläubigergleichbehandlung ist gut, aber hilfreich ist das Papier für uns Anfechtungsfuzzis und Insolvenzverwalter eher nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Solange ein Rückgewährschuldverhältnis nicht feststeht, hat sich der Verwalter wegen aller benötigten Auskünfte an den Schuldner zu halten.

    BGH, Urt. v. 13. 8. 2009 - IX ZR 58/06



    Na toll! Da haben wir den Salat! Kann mich mal bitte jemand aufklären, wie der BGH im letzten Absatz seiner Entscheidungsgründe dazu kommt, über den steuerrechtlich begründeten Auskunftsanspruch zu entscheiden. Ich höre Exec schon kichern.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • IX ZR 191/05 versus IX ZR 31/05 zur Zahlung aus geduldeter Kontenüberziehung:

    gerade mal 2 1/2 Jahre hat der BGH gebraucht, um seine Auffassung zu überdenken. Kann man damit rechnen, dass dies auch bei bei anderen Sachverhalten so schnell geht, wie beispielsweise bei der Anfechtung gegenüber Arbeitnehmern ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (15. Oktober 2009 um 11:05) aus folgendem Grund: Jahre

  • @ LFdC:

    You make my day :laola. Das werde ich gleich mal meinen Finanzämtern und anderen Beteiligten, die da so gern drauf rumgeritten sind, erzählen, dass sie die Ausführungen in ihren Standardschreiben streichen können.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • BGH, Urteil vom 24.09.2009 - IX ZB 288/09, ohne Leitsatz:

    Der Schuldner verstößt gegen seine Erwerbsobliegenheiten, wenn er, bei ansonsten gleichlautendem Arbeitsvertrag, erheblich geringere Nettoeinkünfte erzielt als ein Mitgeschäftsführer.

    Es ist ausreichend, wenn der Gläubiger die Tatsachen, die zu einer Gläubigerbenachteiligung führen vorträgt, eine Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich.



    Eine angemessene Tätigkeit dürfte der Schuldner ausgeübt haben, nur halt eben nicht mit entsprechender Vergütung.

    Ich hätte da eher angenommen, dass das ein Fall von § 850h ZPO ist und der TH gefordert ist, den AG zu verklagen.....:gruebel:

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