Ich kriege das hier irgendwie nicht auf die Kette:Wie kann denn nach Eröffnung noch wirksam eine Forderung von vor Eröffnung eingeklagt werden? Kann mir mal bitte einer erklären, worum es hier eigentlich geht?
Naja nun, der Schuldner wird ja durch die IE nicht zur Unperson. Wenn ihm eine Klage zugestellt wird, ist sie damit rechtshängig. Die Klage ist zwar, wenn es um eine Insolvenzforderung geht, unzulässig und müßte aus diesem Grund abgewiesen werden. Das weiß ja aber das Gericht nicht, das muß ihm der Schuldner schon sagen. Macht es der Schuldner wie offenbar hier und ignoriert die ihm zugestellte Klage, ergeht eben ein stattgebendes Versäumnisurteil und ein KFB. Der Schuldner hat also durch seine Passivität eine Neuverbindlichkeit in Gestalt der Prozeßkosten entstehen lassen. Und wegen der kann auch vollstreckt werden.