Aha, man bildet keine Rückstellungen und schont damit die Staatskasse?
M. E. muss der TH aufgrund der Entscheidung des BGH v. 20.11.2014, IX ZB 16/14 Rückstellungen bilden.
.... um dann die Stundung der Kosten ganz zu vermeiden? Nie wieder Stundung, wenn Masse? Ja wäre auch ´ne Variante.
Klar geht´s um Schonung der Kasse. Ich hab hier oft Fälle gehabt, in denen ich im Inso-Verfahren noch was verteilt habe, um dann für die WVP die Kosten aus der Kasse zu kriegen. Hätte ich Rückstellungen bilden dürfen, hätte die Kasse etliche Male 714,00 € gespart. Fand ich nie logisch, aber was soll man sich rumstreiten.....