Aufgebot-Rechtspflegerzuständigkeit

  • [FONT=Arial (W1)]Der Rüffel ist berechtigt. Da muss ich wohl etwas gerade rücken. Das 9. Buch der ZPO wird fast unverändert das 8. Buch des FamFG. Die Falschmeldung war ein Lesefehler (Grund: medizinisch: Presbyopie, fachlich: Schlamperei), meine Erkenntnis stammt aus Kai Schulte-Bunert „Das neue FamFG“ aus dem Luchterhandverlag. Dort steht es richtig drin. Über die Zwangsvollstreckung wollte ich gar nichts sagen.[/FONT]

  • Puh, da bin ich jetzt auch beruhigt!

    Habe das vor der Mittagspause gelesen und schon alle Kolleginnen kirre gemacht. Trotzdem hab ich immer noch schlechtes Gewissen, weil so ein bedeutendes Gesetz kommt und ich immer noch nicht weiß, ob sich für mich was ändert und wenn ja was.:oops:

  • In NRW gibt es zu diesem Thema noch in diesem Monat eine Fortbildung auf OLG-Ebene. Für meinen Bereich (OLG Köln) werden zwei OLG-Richter in einer Tagesveranstaltung die Änderungen der bisherigen Rechtslage aufzeigen.

  • also, bei uns ist es so, dass die Aufgebote nach wie vor von der Zivilabteilung bearbeitet und als UR II-Sachen geführt werden.
    Ich denke die Sachen haben auch nichts in der Familienabteilung zu suchen.

  • also, bei uns ist es so, dass die Aufgebote nach wie vor von der Zivilabteilung bearbeitet und als UR II-Sachen geführt werden.
    Ich denke die Sachen haben auch nichts in der Familienabteilung zu suchen.


    Wie schon gesagt: Bei uns befinden sich die Sachen nicht nur in der Zivilabteilung, sondern haben auch gleich ein C-Aktenzeichen.

  • Wie Bijou:daumenrau.

    So siehts jedenfalls unser EDV-Programm forumSTAR vor , an das ich mich in diesem Fall streng halte:huldigen:.

  • Ebenfalls wie Bijou und Steinkauz-Der derzeit aktuelle Entwurf der Aktenordnung nach dem 01.09. sieht vor, dass die Aufgebotssachen als UR II-Sachen eingetragen werden. In Niedersachsen erfolgt die Eintragung mit Eureka BASIC, dort ist die Funktion zur Eintragung auch schon eingerichten mit dem Hinweis "ab 01.09."

  • So, allmählich geht es ja in die Zielgerade. Bei uns ist offiziell überhaupt noch nichts durchgedrungen. Fest steht, dass die Aufgebotsverfahren künftig ein IIer-Aktenzeichen (das soll ja jetzt Register-Nummer heißen!) erhalten werden. Da ich mit IIer-Sachen sonst nix am Hut habe, hoffe ich immer noch, die Sachen so loszuwerden. :teufel:

    Am gestrigen Samstag - ich habe am WE ja nix anderes zu tun - habe ich die in schriftlicher Form erhaltene Gesetzesbegründung zu den neuen Aufgebots-§§ in einer 4-stündigen Marathon-Sitzung mit dem Terroristensystem in meinen PC abgetippt. Jetzt will ich mir noch die neuen §§ dazuordnen, dann sollte man alles zusammenhaben.

    Edith:
    Mittlerweile sind die §§ des Gesetzes auch hinzugefügt. Für einen Nichttipper kommen dann insgesamt gute 5 Stunden bei heraus. Tja, ich weiß, das alles am WE. Man kann schon schön blöd sein...
    Wahrscheinlich wird jetzt einer so ein Werk im Net finden. Dafür habe ich aber noch echt "Handgemachtes"... :strecker :wechlach:


    Am Interessantesten ist wohl, das es keinen Aufgebotstermin mehr gibt, sondern grundsätzlich ein schriftliches Verfahren stattfindet, das mit dem berüchtigten Ausschließungsbeschluss endet (einen bekloppteren Begriff hat man wohl nicht gefunden). Bei mir wird der der Einfachheit halber nur AB heißen. :D

    Zitat

    Ebenfalls wie Bijou und Steinkauz-Der derzeit aktuelle Entwurf der Aktenordnung nach dem 01.09. sieht vor, dass die Aufgebotssachen als UR II-Sachen eingetragen werden. In Niedersachsen erfolgt die Eintragung mit Eureka BASIC, dort ist die Funktion zur Eintragung auch schon eingerichten mit dem Hinweis "ab 01.09."



    Obwohl gleiches BL, aber so weit sind wir noch nicht. Bei uns wird just dieses WE ein Update aufgespielt, das wohl die obigen Voraussetzungen schafft. Den neuen Entwurf der AktO habe ich am Freitag erhalten. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen... :roll:

  • Bei uns hat die Verwaltung die Änderungen ins Intranet gestellt. Diese könnte ich evtl. zur Vfg. stellen.

  • Das wäre toll. Wäre es auch noch möglich, dass Du die genannte Gesetzesbegründung einstellen könntest, oder per p.N. übermitteln? Ich bzw. wir hier haben nicht so tolle Infos bekommen, und ich habe bisher vergelblich gesucht......:confused:

  • Guckst Du pN.

  • Am gestrigen Samstag - ich habe am WE ja nix anderes zu tun - habe ich die in schriftlicher Form erhaltene Gesetzesbegründung zu den neuen Aufgebots-§§ in einer 4-stündigen Marathon-Sitzung mit dem Terroristensystem in meinen PC abgetippt. Jetzt will ich mir noch die neuen §§ dazuordnen, dann sollte man alles zusammenhaben.
    [...]Wahrscheinlich wird jetzt einer so ein Werk im Net finden. Dafür habe ich aber noch echt "Handgemachtes"... :strecker :wechlach:



    Sozusagen eine "Abschrift". ;)

    Zitat

    Am Interessantesten ist wohl, das es keinen Aufgebotstermin mehr gibt, sondern grundsätzlich ein schriftliches Verfahren stattfindet, das mit dem berüchtigten Ausschließungsbeschluss endet (einen bekloppteren Begriff hat man wohl nicht gefunden).



    Was hätte denn eigentlich dagegen gesprochen, das weiter durch Urteil zu entscheiden? Es ist seit vielen hundert Jahren (na gut, nicht ganz...) umstritten, wer im Aufgebotsverfahren nach ZVG das Urteil erlässt. Ein paar Leute sind wahrscheinlich nach wie vor der Meinung, dass das Urteil auch der RPfl. erlässt. Es gibt m. E. keine Vorschrift, die Urteile dem Richter vorbehält.

  • Zitat


    Sozusagen eine "Abschrift". ;)



    So kann man das zutreffend formulieren. ;)

    Wer keine Freizeittätigkeiten hat, der macht sich welche. :D

  • Zitat

    Am Interessantesten ist wohl, das es keinen Aufgebotstermin mehr gibt, sondern grundsätzlich ein schriftliches Verfahren stattfindet, das mit dem berüchtigten Ausschließungsbeschluss endet (einen bekloppteren Begriff hat man wohl nicht gefunden).



    Was hätte denn eigentlich dagegen gesprochen, das weiter durch Urteil zu entscheiden?


    Naja, ob da nun Urteil oder Beschluss drüber steht, ist für mich nicht so dramatisch. Zum Termin ist eh niemand gekommen - kann man sich sparen. Viel wichtiger ist, dass die Verfahren nun bei den Freiwilligen gelandet sind und ich sie damit bis auf die Altfälle los bin. :)

  • Ich wohl leider nicht... :(

  • Zitat von 13

    das soll ja jetzt Register-Nummer heißen

    Sowohl bei "C" als auch bei "II" handelt es sich um "Registerzeichen" (siehe irgendwo hinten im Schönfelder).

    Die Registernummer hingegen ist die im jeweiligen Registergericht (HR, VR etc.) zur Identifizierung vergebene Nummer :klugschei ;)

    Ein Stück aus dem Tollhaus :

    Da unsere Zivil-Software "Sijus" kein Registerzeichen II verarbeiten kann, gehen unsere Aufgebotsverfahren geschäftsstellenmäßig zum Nachlassgericht, wo mittels der dort verwendeten Software MEGA das Registerzeichen "II" dann auch verarbeitet werden kann.

    Freundlicherweise haben sich unsere Zivil-Rechtspflegerkollegen bereit erklärt, die Aufgebots-Verfahren in geschäftsplanmäßiger Zuständigkeit weiter zu bearbeiten, dann eben mit anderen Geschäftsstellenmitarbeitern, die dann hierdurch viele neue Rechtspfleger(-Arbeitsweisen) kennenlernen dürfen und hierüber selbstredend hochgradig begeistert sind.

    @Erzett : Wo sind denn eure Aufgebote "gelandet" ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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