Todeserklärung - Online-Veröffentlichung

  • Ich habe mal wieder einen Zivilverschollenen und möchte daher das Aufgebot nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern in 2-3 große Tageszeitungen. Hat jemand Erfahrungen, ob eine Online-Veröffnetlichung kostengünstiger ist, als wenn das Aufgebot in Papierform an den Verlag übersandt wird.

    Danke für Eure Erfahrungsberichte!!!

    Grüsse aus Potsdam.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Ich veröffentliche immer im Bundesanzeiger und der örtlichen Tageszeitung....aber in der herkömmlichen Form.
    Tut mir leid, dass ich dir da nicht weiterhelfen kann.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ebenfalls grds. BAnz. und örtl. Tageszeitungen.
    Evtl. wäre noch zu überlegen, überörtlich zu veröffentlichen, wenn d. Versch. bspw. als Montagearbeiter tätig war.
    Ferner würde ich immer die Papierform vorziehen - lesen doch mehr Leute. :)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.


  • Ferner würde ich immer die Papierform vorziehen - lesen doch mehr Leute. :)



    Den Bundesanzeiger liest ja jeder normale Deutsche zum Frühstück :D


    Also: Online-Veröffentlichung in BAZ und normal in der Tageszeitung des letzten Wohnsitzes/Aufenthaltes.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Danke ...

    bei meinen Verschollenen handelt es sich um einen Heimkehrer der 1952 nach Dtl. zurückgekehrt ist (laut Russischen Roten Kreuz); wo er abgeblieben ist, ist unbekannt und war nicht zu ermitteln; der Fall wird von mir als Zivilverschollenheitssache nun bearbeitet; daher will ich überegional in Tageszeitung (Papierform) veröffentlichen lassen; ich habe gehört, dass Online-Anzeigen billiger sein sollen, da der Text nicht noch einmal abgeschrieben werden muss ...

    Weitere Meinungen und Ratschläge erbitte ich!!!

    :):):wechlach:

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  • [FONT=Arial (W1)]Online-Veröffentlichungen sind in aller Regel günstiger, weil man die Arbeit der Redaktion gleich miterledigt. Beim Staatsanzeiger waren es, glaube ich, 10%.[/FONT]
    [FONT=Arial (W1)] [/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Die Veröffentlichung in mehreren Tageszeitungen finde ich unlogisch. Es ist doch nicht bekannt, wo er abgeblieben ist. Die Veröffentlichung in mehreren großen Tageszeitungen verursacht mehrere Tausend Euro Kosten.[/FONT]
    [FONT=Arial (W1)] [/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Aber abgesehen davon, wieso soll jemand tot sein, nur weil er 1952 als Heimkehrer aus Russland kam? Davon leben noch Tausende. Und ebenso gibt es Zig-Tausende Verwandter, die sich nach dem Krieg nicht mehr gefunden haben. Es waren Millionen unterwegs. Was begründet denn die Todesvermutung? Oder will da jemand nur die Erbfolge bereinigen? [/FONT]

  • Nein - es ist der vierte Antrag von einer ganzen Familie - in der Praxis ist das leider häufig der Fall. Der Verschollene wird Anfang Juni 80 Jahre alt. Er hat sich nach seiner Rückkehr nie bei seinen Angehörigen (Mutter, Geschwister) gemeldet. Ob er Dtl. überhaupt je erreicht hat, ist ebenfalls unbekannt.

    Ich habe herausgefunden, dass ein Militärstrafverfahren gegen ihn geführt wurde. Es wurde eingestellt vom Richter. In der Regel wurden solche "Täter" in besondere Einheiten gesteckt, wo sie für Führer, Volk und Vaterland an der vordersten Front kämpfen durften.

    Sehr viele kamen dabei um.

    Die 3 anderen Angörigen habe ich bereits 2008 für Tod erklärt, da es sich um Kriegsverschollene handelte.

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  • "[FONT=Arial (W1)]Online-Veröffentlichungen sind in aller Regel günstiger, weil man die Arbeit der Redaktion gleich miterledigt. Beim Staatsanzeiger waren es, glaube ich, 10%."[/FONT]

    Zitat!


    Diese Zeitung kenne ich nicht! Wo kommt die her?

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  • Staatsanzeiger gibt es in BaWü und m.W. auch in RLP.


    Meine Frage ist aber auch: Was Begründet die "Verschollenheit" des Abwesenden? Ist das evtl. gar kein Fall für eine Todeserklärung?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Staatsanzeiger gibt es in BaWü und m.W. auch in RLP.


    Meine Frage ist aber auch: Was Begründet die "Verschollenheit" des Abwesenden? Ist das evtl. gar kein Fall für eine Todeserklärung?



    Der Verschollene war Kriegsteilnehmer. Er soll 1952 von Rußland nach Dtl. zurückgekehrt sein. Bei seinen Angehörigen hat er sich letztmalig Ende 1944 von der Front gemeldet. Es ist nicht bekannt, ob er tatsächlich je in der Heimat angekommen ist.

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  • Was sagt die WASt?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wer hat denn die Aussage getroffen, dass er 1952 von Russland nach Deutschland heimgekehrt sein soll?
    Du schreibst, es handelt sich um einen Heimkehrer; ABER: niemand weiß, ob er D je erreicht hat...:gruebel:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Sorry; ich habe den Sachverhalt mit dem älteren Bruder verwechselt!:mad:

    Ich habe die Akte gerade nochmal genau durchgeschaut. Folgender Sachverhalt:

    Mein Verschollener konnte mit anderen Flüchtlingen eine gesprengte Brücke nicht passieren. Die Frauen, Mädchen und Kleinkinder wurden zurückgeschickt. Die Männer und älteren Söhne blieben beim Hab und Gut. Die Familienangehörigen haben den Vater und den Verschollen nie wieder gesehen. Später wurde erzählt, dass die männlichen Angehörigen alle erschossen wurden.

    Das DRK berichtet, dass der Verschollene in sowjetisches Gewahrsam genommen wurde. Laut einer Auskunft des Roten Kreuzes in Moskau (1978) wurde der Verschollene 1952 aus dem Gewahrsam entlassen und ist in die Heimat abgefahren. Hier liegt eine Kopie in russischer Sprache vor.

    Sorry nochmals für meinen Fehler!

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  • [FONT=Arial (W1)]Die Veröffentlichung der Aufgebote bei Kriegsverschollenheit (= die vor dem 1.7.1948 im Zusammenhang mit Ereignissen oder Zuständen des letzten Krieges verschollenen Personen) erfolgt in der Verschollenheitsliste A, die der Todeserklärung in der List B. Für die Veröffentlichung ist der vorgeschriebene Vordruck zu Verwenden. Das Verfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.[/FONT]

  • [FONT=Arial (W1)]Ich kenne und schätze Frau Sommer und sie wird meistens Recht haben, aber mein Zitat stammt aus der „Allgemeinen Verfügung über die Verschollenheitsliste“ (NRW-online). Es ist der erste Abschnitt nach der Überschrift „Liste A“ „Aufgebote“ und lautet vollständig: [/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Die gerichtliche Todeserklärung der nachstehend bezeichneten, vor dem 1. Juli 1948 im Zusammenhang mit Ereignissen oder Zuständen des letzten Krieges vermissten Personen ist beantragt worden. Die bezeichneten Personen werden hiermit aufgefordert, sich zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden können.[/FONT]
    [FONT=Arial (W1)] [/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Das sind weit mehr Personen als nur Soldaten, die am Krieg teilgenommen haben. Es gilt auch für die gesamten Flüchtlinge. 1948 war die Währungsreform und wir hatten schon fast Wirtschaftswunder. [/FONT]

  • [FONT=Arial (W1)]Ich kenne und schätze Frau Sommer und sie wird meistens Recht haben, aber mein Zitat stammt aus der „Allgemeinen Verfügung über die Verschollenheitsliste“ (NRW-online). Es ist der erste Abschnitt nach der Überschrift „Liste A“ „Aufgebote“ und lautet vollständig: [/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Die gerichtliche Todeserklärung der nachstehend bezeichneten, vor dem 1. Juli 1948 im Zusammenhang mit Ereignissen oder Zuständen des letzten Krieges vermissten Personen ist beantragt worden. Die bezeichneten Personen werden hiermit aufgefordert, sich zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden können.[/FONT]

    [FONT=Arial (W1)]Das sind weit mehr Personen als nur Soldaten, die am Krieg teilgenommen haben. Es gilt auch für die gesamten Flüchtlinge. 1948 war die Währungsreform und wir hatten schon fast Wirtschaftswunder. [/FONT]



    Danke für die Aufklärung - ich kenne Frau Sommer auch sehr gut - nach über 11 Jahren Todeserkl. - das schöne an II-Sachen, es gibt immer wieder neue und interessante Sachverhalte

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