Ablehnung Nachlasspflegschaft

  • Ich finde diese äußerst interessante Entscheidung leider nicht im Netz. Ist diese irgendwo veröffentlicht oder könnte mir diese bitte irgendwer als Mailanhang unter thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?



    Veröffentlicht wurde die Entscheidung wohl nicht. Ich werde sie an in den nächsten Tagen an thebishop senden.:D

    Ich mein ich beeil mich, muss sie aber erst einscannen!

  • Ich finde diese äußerst interessante Entscheidung leider nicht im Netz. Ist diese irgendwo veröffentlicht oder könnte mir diese bitte irgendwer als Mailanhang unter thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?



    Veröffentlicht wurde die Entscheidung wohl nicht. Ich werde sie an in den nächsten Tagen an thebishop senden.:D

    Ich mein ich beeil mich, muss sie aber erst einscannen!



    So, ihr Lieben habe die Entscheidung doch noch schnell gescannt und an the bishop gemailt. Habe erst mal ein paar Tage frei, also sucht nicht nach mir:wechlach:bis denn dann

  • Ich finde diese äußerst interessante Entscheidung leider nicht im Netz. Ist diese irgendwo veröffentlicht oder könnte mir diese bitte irgendwer als Mailanhang unter thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?



    Veröffentlicht wurde die Entscheidung wohl nicht. Ich werde sie an in den nächsten Tagen an thebishop senden.:D

    Ich mein ich beeil mich, muss sie aber erst einscannen!

    :habenw

    Kommt ja häufiger mal vor!
    Danke!

  • ähm - bisher habe ich keine Mail bekommen. ich hoffe, das kein Leerzeichen unter Unterstrich zwischen the und bishop gesetzt wurde, denn dann geht die Mail ins Leere...

    wie gesagt : thebishop@rechtspflegerforum.de bitte. Danke.

    Wenn die Entscheidung eingeht, leite ich sie gern an Interessierte weiter...

    edit : Fax-Ankündigungsmail von 14.55 Uhr ist angekommen, aber keine Mail mit Mailanhang - ich checke mal meinen Spamfilter... nö - da hängt auch keine mail mit Anhang ...

    Engel ... bitte prüfe doch mal den Versand und die Anhanggröße... danke.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • @ the bishop

    Das wäre lieb. Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Mittlerweile liegt mir die Entscheidung als PDF-Anhang vor (allerdings fehlt m.E. S. 8 der Entscheidung mit der weitergehende Begründung ?!)

    @Engel : Bestehen deinerseits Einwände gegen ein Einstellen als Anhang hier ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Da bin ich ja gespannt wie/ob das OLG Dresden die Entscheidung begründet hat. Der Vermieter kann rechtlich nicht einfach die Wohnung räumen. Wenn ohne Titel die Wohnung betritt, dann ist das Hausfriedensbruch. Einen Titel kann der Vermieter nur erlangen, wenn er kündigt. Kündigen kann er aber nicht, da ihm vom Gericht in grob rechtswidriger Weise die Pflegerbestellung verweigert wird. Und mal ehrlich: Hier geht es doch nur, um subjektive Befindlichkeiten von Rechtspflegern. Warum bringt nie jemand den Mut auf, eine Überlastungsanzeige zu stellen, anstatt den Rechtsschutz der Bürger zu verkürzen?

  • Wessen Hausfrieden soll denn da gebrochen werden, wenn der Mieter tot ist und alle Erben ausgeschlagen haben ? (Oder ist vielleicht "Störung der Totenruhe" gemeint?)
    Warum will mein Vorschreiber nicht begreifen, dass es hier nicht um Befindlichkeiten oder Arbeitsscheu geht, sondern um verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern ? Schließlich würden Titel und Nachlasspfleger dem Gl. nichts nützen, denn es gäbe nichts zu vollstrecken, und jener müsste auch noch aus der Staatskasse bezahlt werden - also u.a. von den Steuergeldern des Herrn Papenmeier.
    Ich habe noch nie in solchen Fällen eine Pflegschaft angeordnet und noch nie eine Beschwerde bekommen, weil ich den Beteiligten die o.g. Situation immer plausibel machen konnte. Dies sind die Erfahrungen des Praktikers. Mein Vorschreiber ist auf diesem Gebiet wohl eher Theoretiker.

  • Der Leitsatz der Entscheidung des OLG Dresden wiederholt fast wörtlich die Kommentierung in MüKo-Leipold § 1961 Rn. 12. Die Vorhaltungen meines Vorschreibers in Nr. 29 sind nach meiner Auffassung überzogen.

  • Der Leitsatz der Entscheidung des OLG Dresden wiederholt fast wörtlich die Kommentierung in MüKo-Leipold § 1961 Rn. 12. Die Vorhaltungen meines Vorschreibers in Nr. 29 sind nach meiner Auffassung überzogen.




    Nach meiner auch....:daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Soso, überzogen. Begründung? keine!

    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Also mal sehen:
    - Wohnung (+)
    - eines anderen = der Erben (+)
    - widerrechtlich (+), da den Erben das alleinige Besitzrecht zusteht (vorausgesetzt es greift keine Sonderregelung, nach der jemand in den Mietvertrag eintritt)
    - eindringen (+), weil der Vermieter keinen Schlüssel haben darf

    Möglicherweise kann sich der Vermieter auf einen Irrtum stützen, wenn er vom Nachlassgericht falsch beraten wurde. Das könnte dann seinen Vorsatz ausschließen, hat aber auch Amtshaftungsgesichtspunkte hinsichtlich der entstehenden Kosten.

  • Ohne darauf näher eingehen zu wollen....
    Das Nachlassgericht berät niemanden, wir haben ein Rechtsberatungsverbot. Fällt also somit aus....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • So - ich habe jetzt auch die Seite 8 der Entscheidung; was ich noch nicht habe, ist die Zustimmungserklärung des Absenders (dritte Seite, nicht "Engel", was ich übersehen hatte), die PDF-Dateien hier einzustellen. Ich warte diese derzeit noch ab.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Die rechtliche Meinungsäußerung des Gerichts im Rahmen eines anhängigen Verfahrens kann grundsätzlich keine unerlaubte Rechtsberatung sein, auch wenn dies manche meiner Kollegen und Kolleginnen gerne so sehen würden. Mancher Bürger ist bei einem erfahrenen Rechtspfleger des Nachlaßgerichts erbrechtlich besser aufgehoben als bei einem nicht auf Erbrecht spezialisierten Wald-und-Wiesen-Anwalt. Die Verwendung der Begriffe "grob rechtswidrig" und "Rechtsbeugung" ist im täglichen Umgang zwischen Anwalt und Gericht nicht angemessen.

  • Vielen herzlichen Dank an Engel und the bishop. :blumen::2danke

    Leider ist die entscheidende Stelle auf Seite 7 kaum lesbar :confused:

    Durch das "Anmarkern" ist die Stelle so dunkel unterlegt, dass man sehr viel Phantasie haben muss oder supergute Augen. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Danke für die Entscheidung!

    PuCo
    "Die Beteiligte hat zwar insoweit keinen Vorschuss für die Gerichtskosten zu zahlen ... Jedoch kann die Anordnung der Nachlasspflegschaft abgelehnt werden, wenn ein die Vergütung und die Auslagen des Pflegers deckender Nachlass nicht erkennbar ist, was wiederum der Gläubiger vermeiden kann, indem er die Kosten des Nachlasspflegers - dessen Aufgabenbereich insoweit gegenständlich zu beschränken wäre, um die Rechtsverfolgung nicht unzumutbar zu machen - vorschießt."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!