Ich finde diese äußerst interessante Entscheidung leider nicht im Netz. Ist diese irgendwo veröffentlicht oder könnte mir diese bitte irgendwer als Mailanhang unter thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?
Veröffentlicht wurde die Entscheidung wohl nicht. Ich werde sie an in den nächsten Tagen an thebishop senden.:D
Ich mein ich beeil mich, muss sie aber erst einscannen!