ZitatAlles anzeigenUnsere Mandantschaft hat nach Eröffnung des Insoverfahrens der Gegnerin (am 01.11.08) eine Fehlüberweisung an die Gegnerin (auf das Geschäftskonto der insolventen Gesellschaft, nicht der "neuen" Gesellschaft) getätigt. Am 17.03.09 ist Masseunzulänglichkeit angezeigt worden, der InsoVerwalter hat den Bereicherungsanspruch anerkannt, allerdings werden die ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wohl vollständig ausfallen.
Unsere Mandanten wollen natürlich das irrtümlich gezahlte Geld wieder zurück. Mein Chef argumentierte nun wie folgt:
Meine Mandantin hat die Reparaturrechnung in Höhe von € 1.000,00 der Fa. XX GmbH irrtümlich nicht auf deren Konto Nr. bei der X-Bank, sondern auf das frühere Geschäftskonto Nr. ebenfalls bei der X-Bank angewiesen.Hierzu ist zunächst auszuführen, dass der Bereicherungsanspruch im Sinne des § 55 I Nr. 3 InsO eine unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Bereicherung der Masse voraussetzt. Das Insolvenzverfahren gegen die XX GmbH wurde bereits am 01.11.2008 eröffnet, die Zahlung meiner Mandantschaft erfolgte jedoch erst am 24.04.2009, so dass die geforderte Unmittelbarkeit nicht gegeben ist.
Des Weiteren ist es nach unserer Auffassung in rechtlicher Hinsicht absolut unvertretbar, dass aufgrund der irrtümlichen Zahlung unserer Mandantin wegen einer versehentlichen Verwechslung von Kontonummern erfolgte Bereicherung der Masse nicht vollständig an meine Mandantschaft zurückgezahlt wird.
Der Inso-Verwalter will das Geld trotzdem nicht herausrücken.
Meine Frage: Habt ihr als Insoverwalter solche Fälle öfter? Ist die Auffassung des Insoverwalters zutreffend? Fällt dir noch was ein, was man dem Insoverwalter entgegenhalten könnte? Ich hab leider keinen Plan.....
Diese Mail einer Kollegin fand ich heut morgen in meinem "Postfach" (weil ich die einzige ihr bekannte Kollegin bin, die in einem Verwalterbüro hockt) und habe die Anfrage bereits an einen Verwalter weitergeleitet. Das Problem scheint nicht so ganz einfach lösbar zu sein.
Wie handhaben das hier "rumlaufende" Verwalter? Meine letzte Info ist, dass es sich tatsächlich um Massekosten handeln könnte, die bei einer Verteilung zuerst zu bedienen sind. Andererseits bleibt ja die Frage im Raum, ob eine irrtümliche Zahlung, die mit der Schuldnerin gar nichts zu tun hat, sondern jemand anderem zustand, überhaupt Masseforderung werden kann.