Hallo!
Bei mir regt ein Truhänder in seinem Bericht (während der WVP) an, dass die InsO Gläubiger durch das Gericht über einen von ihm festgestellten Versagungstatbestand informiert werden sollen.
Mir ist da das vorgeschaltete Stundungsaufhebungsverfahren lieber (S ist unbekannt ins Ausland verzogen). Aber die Frage hat sich mir trotzdem mal gestellt.
Hat das InsOGericht die Möglichkeit die Insolvenzgläubigern über den Versagungstatabestand - ggf durch Übersendung des Berichts - in Kenntnis zu setzen oder kollidiert das mit der Unabhängigkeit des Gerichts?
Wie denkt Ihr hierüber?