Alles anzeigenWas meinst mit "das bestätigt....." ?
Man müsste mal im Perlwitz/Weber FamRZ 2011, 1350 nachlesen.;)
Namhaft für die h.M stehen z.B :OLG Köln FamRZ 2012,579
OLG Celle FamRZ 2011,1304
KG FamRZ 2010,1171Als Gegenmeinung ist mir aus dem Kopf nur die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.12.2010 bekannt, deren Fundstelle ich nicht auswendig behalten habe, zumal die Entscheidung sowieso falsch ist.:strecker
Den zitierten anderen Olgs der Mehrheitsmeinung ( Aufzählung nicht vollständig ! ) ist teilweise allerdings entgegenzuhalten , dass manche Obergerichte das Problem für Kinder < 14 J. nur auf die Bekanntgabe gem. § 41 III FamFG verkürzen und nicht - wie es sich gehört - auf das Verfahren insgesamt !
Mehr konnte ich an Gehirngrütze auf die Schnelle nicht zusammentragen.
Stehe unmittelbar vor dem 2 - Uhr-Loch.:D
Mit "das" meinte ich eben die Tatsache, dass ein E-Pfleger notwendig ist. Also so, wie Weber und Perle das aufführen Auffällig ist ja, dass es in Hessen dazu keine obergerichtliche Rechtsprechung gibt.. Halten sich hier alle Frisch-Rpfl und Lehrgangsteilnehmer brav an das, was die zwei hier so lehren?! Nunja.
Ja, vllt sollte ich die Entscheidung auch mal lesen. Das habe ich nie getan, weil wir die Meinung brühwarm im Unterricht vermittelt bekommen haben Da gab es sogar extra ein Seminar im Begleitunterricht dazu, wenn ich das richtig in Erinnerung habe
Also vielen Dank, dass du mir das so schön aufgelistet hast