Missbrauch der Beratungshilfe? - gehäufte Antragstellung

  • @ Gegs:

    Muss schon hin und wieder mal sein, zumal man keine 5 min warten muss, bis es schon wieder beantwortet ist. So macht es glatt Spaß, der auch immer mal sein muss.

    Da könnte man (natürlich als Außenstehender) glatt zu dem Schluss kommen, wir hätten nichts zu tun und warten hier nur auf Beiträge, auf die man sofort wieder kontern kann.



    Es geht doch nichts über einen geschliffenen Schlagabtausch :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es gibt - wie immer - 2 Seiten. Die einen, die die BerH missbrauchen und die anderen, die wirklich darauf angewiesen sind. Sei es nun Mandant oder Rechtsanwalt.

    Die Entscheidung über die Anträge muss immer auf den, schon vielfach erwähnten, Einzelfall abgestellt werden. Eine pauschale Verurteilung sollte man als Rechtspfleger oder als Antragstellervertreter bleiben lassen.

    Man kommt dem Missbrauch der BerH nicht bei, wenn man über den darüber schimpft. Man muss innerhalb seiner Kompetenzen, in den Akten entscheiden. Sofern der Richter es anders sieht - so long... Ist dann eben so. Da hilft es nicht, sich zu ärgern oder aufzuregen. Oder gar den gesammelten Frust an den Antragstellern auszulassen. Letztlich sind wir ein Dienstleister.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich hatte mal ein lustiges Kerlchen der zur diesjährigen Faschingszeit auf eine Zwischenverfügung wie folgt geantwortet hat: ".........Helau sie Weihnachtsmann, und klemmen sie sich ihre Krawatte in die Schreibtischschublade, damit sie nicht beim schlafen vom Stuhl fallen gez. Friedrich von Schiller" mal davon abgesehen das ich den Kerl nie persönlich kennenlernen durfte war er doch in der BRD aus Gewissen Talkshows und Bildzeitungsauschnitten bekannt. Hatte eigentlich immer so Sprüche drauf. Leider ist er inzwischen verstorben, kurz nachdem ich das Gericht gewechselt hab....... Erwar imnmer sehr erheiternd

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • @ Task-Force-Rechtspfleger:

    Wie bitte? Nur um richtig zu verstehen, dies hat ein Rechtspfleger /Richter geschrieben. Wenn es denn so wäre, muss ich sagen :daumenrun :daumenrun :daumenrun. Aus Anwaltssicht besteht dafür kein Verständnis.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es gibt - wie immer - 2 Seiten. Die einen, die die BerH missbrauchen und die anderen, die wirklich darauf angewiesen sind. Sei es nun Mandant oder Rechtsanwalt.

    Die Entscheidung über die Anträge muss immer auf den, schon vielfach erwähnten, Einzelfall abgestellt werden. Eine pauschale Verurteilung sollte man als Rechtspfleger oder als Antragstellervertreter bleiben lassen.

    Man kommt dem Missbrauch der BerH nicht bei, wenn man über den darüber schimpft. Man muss innerhalb seiner Kompetenzen, in den Akten entscheiden. Sofern der Richter es anders sieht - so long... Ist dann eben so. Da hilft es nicht, sich zu ärgern oder aufzuregen. Oder gar den gesammelten Frust an den Antragstellern auszulassen. Letztlich sind wir ein Dienstleister.


    Ich würde eher sagen, dass der Missbrauch versucht wird, denn wenn im Rahmen des Gesetzes Beratungshilfe zu bewilligen ist, dann kann (auch bei 30 Scheinen in 6 Monaten) kein Missbrauch vorliegen.

    Das Letztere unterschreibe ich so nicht. Wir sind Gericht und kein Dienstleister. Einem Dienstleister kann ich vorschreiben, was ich wie gerne hätte, bei uns gibt es nur einen Anspruch auf eine Entscheidung nach Recht und Gesetz. Ich selbst in der Verwaltung fühle mich allerdings als Dienstleister an meinen Kollegen, damit der Laden läuft (mehr aber auch nicht).

  • @ Task-Force-Rechtspfleger:

    Wie bitte? Nur um richtig zu verstehen, dies hat ein Rechtspfleger /Richter geschrieben. Wenn es denn so wäre, muss ich sagen :daumenrun :daumenrun :daumenrun. Aus Anwaltssicht besteht dafür kein Verständnis.



    Er hat doch geschrieben dass das lustige Kerlchen AUF EINE ZWISCHENVERFÜGUNG reagiert hat, also dürfte es sich sehr sicher um einen Bürger gehandelt haben ;)

  • Es gibt - wie immer - 2 Seiten. Die einen, die die BerH missbrauchen und die anderen, die wirklich darauf angewiesen sind. Sei es nun Mandant oder Rechtsanwalt.



    Das ist zum Teil richtig und zum Teil falsch. Beratungshilfe ist nur für die Leute als Mandanten da, die darauf angewiesen sind - aber nicht für Anwälte, die auf die Vergütungen angewiesen sind !!!! Zu letzterem wurde das Gesetz nie geschaffen.

    Aber ich denke mal, dass das hier nur eine missglückte Wortwahl war.

  • @ Andy K.:

    Sag mal, hat Dir als Kind ein Anwalt den Schnuller geklaut. Meine Fresse ...

    In der Sache gebe ich Dir Recht. Allerdings sollte man nicht denken, dass die Masse der Anwälte auf Beratungshilfemandate spitz ist. Denn so lange man auch andere Mandate zu bearbeiten hat, ist die Beratungshilfe kein gutes Geschäft. Sicherlich gibt es Kollegen, die lieber Beratungshilfe als gar keine Mandate nehmen. Aber die sind - zum Glück - wohl in der Unterzahl.

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  • @ Gegs:

    Wenn du mir in der Sache Recht gibst, warum dann jedes Mal der Aufstand. Sicher mag es so sein, dass die große Masse nicht auf Beratungshilfe spitz ist. Die große Masse der Leute ist ja auch nicht kriminell, und trotzdem muss man gegen den "Rest" was tun....
    Wenn ich hier früh das Gebäude und jeden Tag von meiner Lieblingskanzlei 10 neue Anträge und dazu 10 Vergütungsanträge liegen sehe mit Leuten, die bis zu 30 mal im Jahr dorthin gehen, dann wird mir früh schon übel und dann komme ich eben nicht zu dem Schluss, dass das für diese Kanzlei "kein gutes Geschäft" ist - und das geht nun schon seit Jahren so, und (leider) ist diese Kanzlei bis heute nicht pleite.

    Wir können uns aber einig sein, in der Unterzahl sind sie schon. Aber genauso wie ich nichts gegen alle Menschen habe, sondern etwa nur was gegen die Gruppe der Kriminellen, ist es mit den Anwälten. Ich habe - entgegen den ständigen Unterstellungen hier - überhaupt nichts gegen diese Berufsgruppe, aber gegen die, die den Staat als unendlich melkbare Kuh ansehen. Wer nicht zu dieser Gruppe gehört, muss sich das ja auch nicht annehmen. An anderen Stellen, wie dem Gesundheitswesen, versteht der Staat schon, alles zu begrenzen, nur auf dem Gebiet von BerHi + PKH will er diese Ausuferungen durch entsprechende Gesetze nicht eindämmen (und wenn der Bundesrat schon mal was auf den Weg bringen will, blockiert es eben der Bundestag). Ich weiß schon sehr, was im GG steht, aber für mich und viele andere ist ein Recht auf Gesundheit und ein ordentliches Gesundheitswesen nicht von geringerer Bedeutung als etwa die Möglichkeit, vor einem Gericht (kostenlos) für mein Recht zu kämpfen (oder gar das Recht, 30 mal im Jahr kostenlos einen Anwalt in Anspruch nehmen zu dürfen, die dann noch nicht mal die 10 Euro abkassieren, nur dass man bald wieder kommt).

    Das ist übrigens in den meisten Foren, genauso wie in aller Art von Massenmedien, so: Man diskutiert nicht über die vielen Normalfälle, sondern in erster Linie über besondere Fälle und Abartigkeiten.

  • das Thema war ja eigentlich ein besonderer Typus von "Kunden", weniger die Frage, ob der Gestezgeber dies und der Bundesrat das...

    Ich wurde sogleich von sämtl. Rechtspflegern darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Ehepaar unterwegs ist das alle Abteilungen, egal ob Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit auf Trab hält mit einer unglaublichen Streitsucht und dem festen Glauben verfallen, dass die ganze Welt ihnen feindlich gesonnen ist und sie die ständig Benachteiligten sind. Die beiden sind ALG II-Empfänger und ihr Lieblingsstreitobjekt ist u.a. die ARGE. Mit den Beratungshilfeakten welche in den letzten Jahren hier angelegt und in erheblichen Maße auch bewilligt wurden, kann man allein einen Hängeschrank füllen. Nahezu alle Anwälte aus unserem unmittelbaren Einzugsgebiet sind schon „verbraucht“, sprich die Anwälte lehnen ein Tätigwerden rundum ab. Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Ehepaar (nach eigenen Angaben) angeblich Hausverbot?! bei der ARGE hat, was ich nächste überprüfen werde.


    mE liegt bei diesem Typus gerade KEIN Missbrauch vor. Sie sind selten, aber es gibt eben diese "Extrem-Querulanten", bei denen eine vermutlich krankhafte Sichtweise das Handeln bestimmt.Es gibt eine Uralt-Entscheidung des BVerwG (oder BGH) zur Frage, wann der Querulant die Grenze zur Prozessunfähigkeit überschreitet; die ist aber in Eurem Hause sicher schon bekannt und geprüft worden.
    Solange auch nicht ernstahft eine Betreuung angezeigt ist, muss man diese Mneschen wie das Wetter ertragen; es regnet halt grad mal wieder, also völlig emotionslos den Antrag ganz nromal prüfen; nicht strenger und nicht lascher und fertig. Besteht anwaltlicher Vertretungsbedarf, Schein erteilen, gar nicht erst auf die Nummer sehen und zur nächsten Akte.

  • @ Andy K.:

    Ich gab Dir insoweit Recht, dass die Beratungshilfe nicht dazu gemacht wurde, unterbezahlten Anwälten ein wie auch immer geartetes Auskommen zu ermöglichen.

    Ansonsten gehen wir von zwei grundsätzlich verschiedenen Positionen aus. Man kann der Meinung sein, dass in einem Forum nur die Ausreißer besprochen werden. Aber so viele Ausreißer, wie Du sie hier beständig mit (gefühlt) aller drei Beträge in (gefühlt) jedem zweiten Fred, der damit nichts oder nur am Rande zu tun hat, schilderst, gibt es nicht.

    Das wäre genauso, als wenn wir ständig darauf hinweisen, dass es Rechtspfleger mit an Rechtsbeugung grenzenden grottenschlechten Entscheidungen, langen Bearbeitungsdauern etc. gibt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn man hier die Diskussion verfolgt, könnte man glauben, es läge nur an den querulantischen Mandanten. Ich kenne aber - und das versichere ich ausdrücklich - Anwaltskanzleien, da ermuntert man die Leute geradezu, recht of zu kommen. Da ist es also gerade andersherum, man ist glücklich, "solche Mandanten" zu haben !!!

    Nunja, wir alle ermuntern unsere Mdten, recht oft wiederzukommen; schließlich leben wir ja davon:strecker
    Das darf man bei aller Diskussion nicht vergessen !
    Beispiel -ich zitiere einen Anwalt, der mir mal persönlich sagte: "Ist schade, dass Herr X gerade im Knast sitzt, da fehlen gleich paar Beratungshilfesachen !" Und dann gibt's ja auch die, die wie ein Discounter an diversen Stellen werben mit "Erstberatung für 19,90 oder kostenlos mit Beratungshilfe" (hatten wir in anderem Thread schon) - die ziehen ja solche Mandanten regelrecht an wie der Misthaufen die Schm....fliegen.


    Aber Spaß beseite: ich denke, ich spreche da auch für gegs und andere hier aktive Anwälte, dass wir solche RAs nicht wirklich als Kollegen betrachten und dass wir es auch satt haben, uns diese Beispiele vorhalten zu lassen.

  • Ich wurde sogleich von sämtl. Rechtspflegern darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Ehepaar unterwegs ist das alle Abteilungen, egal ob Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit auf Trab hält mit einer unglaublichen Streitsucht und dem festen Glauben verfallen, dass die ganze Welt ihnen feindlich gesonnen ist und sie die ständig Benachteiligten sind. Die beiden sind ALG II-Empfänger und ihr Lieblingsstreitobjekt ist u.a. die ARGE. Mit den Beratungshilfeakten welche in den letzten Jahren hier angelegt und in erheblichen Maße auch bewilligt wurden, kann man allein einen Hängeschrank füllen. Nahezu alle Anwälte aus unserem unmittelbaren Einzugsgebiet sind schon „verbraucht“, sprich die Anwälte lehnen ein Tätigwerden rundum ab. Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Ehepaar (nach eigenen Angaben) angeblich Hausverbot?! bei der ARGE hat, was ich nächste überprüfen werde.


    mE liegt bei diesem Typus gerade KEIN Missbrauch vor. (...)
    Solange auch nicht ernstahft eine Betreuung angezeigt ist, muss man diese Mneschen wie das Wetter ertragen; es regnet halt grad mal wieder, also völlig emotionslos den Antrag ganz nromal prüfen; nicht strenger und nicht lascher und fertig. Besteht anwaltlicher Vertretungsbedarf, Schein erteilen, gar nicht erst auf die Nummer sehen und zur nächsten Akte.[/QUOTE]

    :dafuer:

    Eben wenn ein hässlicher Ruf diesen Antragstellern voraus läuft, finde ich innerliche persönliche Distanz wichtig, damit der entscheidende Rechtspfleger weder Vorurteilen noch verschwenderischen emotionalen Bindungsenergien unterliegt, sondern möglichst unbeeinflusst den Fall bearbeitet.
    Locker durchatmen und souverän freundlich, das hilft auch diesen Antragstellern in dem Moment der Anwesenheit.
    Fragt mal gelegentlich völlig Unbeteiligte, wie sie solche Antragsteller sehen.;)

    Es kann auch mal der Fall vorliegen, dass angesammelt viele BerH-Bewilligungen in kurzer Zeit als Nachweis und Grund für Mutwilligkeit sprechen.

  • Ich halte die von deinen Kollegen implizierte Vorgehensweise der "Ablehnung weil nervend" auch eher für suboptimal.

    Zum einen enthält § 1 BerHG nicht die Prämisse, dass nur nette A-Steller einen Schein erhalten, zum anderen machst du dich angreifbar, wenn du auf persönliche und nicht auf rechtliche Dinge abstellst.

    Das Problem ist das System, nicht die, die es auskosten...



  • Das Problem ist das System, nicht die, die es auskosten...




    Allerdings !

    @ gegs und bin-ganz-frisch:

    Den Thread mit dem Namen "Missbrauch der Beratungshilfe" habe nicht ich erstellt - aber in diesen Thread passen zumindest meine Beiträge mit rein, aber es freut mich zu lesen, dass ihr derartige Anwälte "nicht wirklich als Kollegen betrachtet" - insoweit haben wir gar keinen Grund, uns hier weiter über dieses Thema auseinanderzusetzen.

  • Die Aufregung kommt daher, dass Deine Beiträge den Eindruck erwecken, dass Du nicht wie ein (vom Gesetz vorgesehener) braver Rechtspflegerautomat arbeitest, bei dem man oben Sachverhalt einwirft und dann unten emotionslos eine Entscheidung rauskommt. Ne, jetzt im Ernst: Ungeschriebene Entscheidungsgründe sind mit das schlimmste Übel, mit dem man als Anwalt zu kämpfen hat. Da man sie nicht kennt, kann man sie nicht verstehen und nicht angreifen. Ich glaube aber auch nicht, dass Du die hier angeführen Gründe offenlegen würdest. Denn dann wäre das Rechtsmittel (und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde) ein Selbstläufer.

  • Von daher klinke ich mich aus diesem Thread jetzt ganz aus, in anderen Fachbereichen gibt es sowieso interessantere Themen als die ewige Beratungshilfe. Diese Diskussionen hier bringen einen in der Tat kein Stück weiter.

  • @ Gegs:

    Wenn du mir in der Sache Recht gibst, warum dann jedes Mal der Aufstand. Sicher mag es so sein, dass die große Masse nicht auf Beratungshilfe spitz ist. Die große Masse der Leute ist ja auch nicht kriminell, und trotzdem muss man gegen den "Rest" was tun....
    Wenn ich hier früh das Gebäude und jeden Tag von meiner Lieblingskanzlei 10 neue Anträge und dazu 10 Vergütungsanträge liegen sehe mit Leuten, die bis zu 30 mal im Jahr dorthin gehen, dann wird mir früh schon übel und dann komme ich eben nicht zu dem Schluss, dass das für diese Kanzlei "kein gutes Geschäft" ist - und das geht nun schon seit Jahren so, und (leider) ist diese Kanzlei bis heute nicht pleite..


    statistisch führt jeder Bundesbürger keine 2 Prozesse in seinem Leben (leider:strecker). Deshalb habe ich allergrößte Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass Leute bis zu 30mal im Jahr einen RA beauftragen.
    Denkbar sind natürlich diese Kombi-Fälle, bei denen ein konkretes Rechtsproblem weitere Baustellen aufreisst. Beispiel: Verbraucherinsolvenz; hier liegt ja meistens einiges im Argen, das nebenbei geordnet werden muss (Klassiker: Kindesunterhaltsschulden. Hintergrund Uralttitel, veränderte Einkommens- oder Familienverhältnisse und der Titel muss abgeändert werden.).
    Oder wenn jemand Harzt IV bekomt und zusätzlich arbeitet, am besten mit schwankendem Einkommen. Dann sind ja schon 2-17 neue Bescheide vorprogrammiert, von denen 3-29 falsch sind. :wechlach:
    Aber ansonsten habe ich wirklich wirklich große Schwierigkeiten, mir das geschilderte Ausmaß vorzustellen.

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