Das Verhalten dieser Verwaltung kann ich nur noch als unverschämt bezeichnen.
Warum? Ich weiß jetzt nicht, was in dem zitierten "Fürsorgeerlass" steht, aber bestimmt steht da nichts von genereller Befreiung schwerbehinderter Mitarbeiter von der Vertretung. Ich könnte mir vorstellen, dass man den schwerbehinderten Mitarbeiter auf Wunsch von der Vertretung befreien kann. Die Verwaltung hätte dann nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden. Dass sie sich hierzu einer gutachterlichen Äußerung des Amtsarztes bedient finde ich legitim. Man sollte die Hinzuziehung des Amtsarztes nicht verteufeln. Das ist für die Verwaltung ein probates Mittel und nicht als Mißtrauensvotum zu verstehen.
Allerdings sollte dies in einem Gespräch mit dem Mitarbeiter auch rüber kommen. Bei "birgitvanessa" scheint da was schief gelaufen zu sein.