Schwerbehinderung

  • Hallo Leute!

    Ich komme aus NRW und bin schwerbehindert. Ich hatte mal gehört, dass es irgendwo stehen soll, dann man bei einer Schwerbehinderung von der Vertretung ausgeschlossen werden kann.

    Kann mir da jemand helfen... ich finde nichts dazu.

  • Automatisch... kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich hatte mal eine Kollegin, die hatte extra ein entsprechendes Attest vom Amtsarzt, wo drauf stand, dass sie keine Vertretung machen darf/soll. Wir haben hier etliche Schwerbehinderte und wenn es kein spezielles Attest gibt, machen die alle normale Vertretung.

  • Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe
    behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst
    im Lande Nordrhein-Westfalen
    RdErl. d. Innenministeriums v. 14.11.2003
    - 25 – 5.35.00 – 5/03

  • Im Regelfall sollte die Vorlage eines entsprechenden Attestes erforderlich sein. Allerdings darf kein Pensum zugeteilt werden, was der Schwerbehinderte persönlich in seiner Arbeitszeit nicht erledigen kann.

  • Grundsätzlich sind Schwerbehinderte nicht von der Vertretung ausgeschlossen, sondern sie brauchen keine Mehrarbeit zu leisten, das heißt: Mehr als die Regelarbeitszeit (8 Stunden) kann nicht verlangt werden. Da das eigene Dezernat so bemessen ist, dass 8 Stunden ausgefüllt werden, ist eine Vertretung eben nicht möglich. Entsprechende Antragstellung bei der Verwaltung und der SchwB-Ausweis sollten helfen. Mir geht es genauso, ich vertrete auch nicht, habe aber als Gerechtigkeitsausgleich eingeführt, dass ich mich selbst vertrete (bis auf dringende Eilsachen, die kaum vorkommen).
    Im Übrigen siehe die von jojo angegebene Quelle.

  • Die Schwerbehinderung führt ("nur") dazu, dass der Mensch mit Behinderung in die Lage versetzt werden muss, sein Pensum in der gleichen Zeit schaffen wie sein Kollege ohne Einschränkungen. Das kann im Einzelfall auch beinhalten, dass er zu diesem Zweck aus der Vertretungsregelung herausgenommen wird (ohne Nachteile deswegen bei Beurteilungen o. a., versteht sich). Bei mir ist es z. B. so, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung keine Probleme mit dem Arbeitsquantum habe, weswegen ich in der Vertretung ganz normal drin bin (nebenbei bin ich zweiter Dienstjüngster, was auch manchmal zum Tragen kommt).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wichtig dabei auch, dass es um den Schwerbehinderten presönlich geht, wenn es andere gibt, die das Pensum ohne Probleme in viel kürzerer Zeit schaffen würden, ist das egal.

  • Ich mache auch ganz normal Vertretung ohne irgendwelche Einschränkungen, aber es hat mich gerade beschäftigt, weil ich vertretungsweise mehr Publikum bekommen habe.

  • Ich kenne das so, dass Schwerbehinderte (mindestens 50% Behinderung) nur 40 Stunden statt 42 Stunden arbeiten brauchen. Gibt es hier in Hessen auch eine Regelung, dass Schwerbehinderte aus der Vertretung raus sind, wenn sie mit ihrem normalen Dezernat - das regelmäßig auf 42 Std ausgelegt ist - ausgelastet sind?

  • Eigentlich sollte das dort auch so sein und sich aus der Quelle siehe # 3 ergeben.

  • Ich kenne das so, dass Schwerbehinderte (mindestens 50% Behinderung) nur 40 Stunden statt 42 Stunden arbeiten brauchen. Gibt es hier in Hessen auch eine Regelung, dass Schwerbehinderte aus der Vertretung raus sind, wenn sie mit ihrem normalen Dezernat - das regelmäßig auf 42 Std ausgelegt ist - ausgelastet sind?


    Die Sonderregelung der 40-Stunden-Woche für Schwerbehinderte führt regelmäßig eher dazu, dass mehr Überstunden aufgebaut werden als vorher, sonst ist das Ganze allerdings eine Regelung ohne Wert. Ich kenne jedenfalls keinen Kollegen dessen Dezernat aufgrund der Einführung dieser Besonderheit reduziert wurde.
    Bezüglich der Vertretungsregelung gibt es wahrscheinlich schon eine entsprechende Regelung zu NRW. Ich kenne bislang allerdings nur eine geringere Belastung von vornherein (also beispielsweise nur ein Pensum von 70%), aber keinen Ausschluss von der Vertretungsregelung.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die verringerte Arbeitszeit ist woanders geregelt, ich weiss aber grade nicht wo.

    Da der Kollege aus NRW kommt, hat er die Möglichkeit im Intranet alle Erlasse einzusehen. Die sind da unter Personal ganz gut zu finden.

    Und im übrigen hilft sicherlich die Schwerbehindertenvertretung.

  • Es gab in einer neuen Richtlinie die Regelung, dass mit 50 % nur noch 39 Stunden und 50 Minuten in der Woche gearbeitet werden muss. Eine Reduzierung des Pensums ist nicht vorgenommen worden, aber ich baue Überstunden auf, die ich irgendwann abfeiere.

  • Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Lande Nordrhein-Westfalen

    Die Landesregierung hat beschlossen, die als Anlage beigefügte Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Lande Nordrhein-Westfalen auszufertigen. Die Verordnung ist daher am 28.08.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20 verkündet worden. Sie tritt gemäß Artikel 3 - mit Ausnahme der Änderung nach Artikel 1 Nr. 6 - am Tage nach der Verkündung, i.Ü. zum 01.01.2010 in Kraft.

    Abschließend weise ich ausdrücklich auf die Änderung von § 2 Abs. 1 Satz 1 lit. b) AZVO hin, wonach mit dem Tag, vom den an ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit noch 39 Stunden und 50 Minuten statt bisher 40 Stunden beträgt.



  • Das Verhalten dieser Verwaltung kann ich nur noch als unverschämt bezeichnen. Dass einem die gesetzlich verankerten Rechte vorenthalten werden und man das Problem durch Einschaltung des Amtsarztes ohne direkten Anlass versucht zu entsorgen, ist wohl ein einmaliger Vorgang, der mich veranlasst hätte, mit allen Mitteln gegen diese Verantwortlichen vorzugehen! Habt ihr keine vernünftige SchwB-Vertretung? Der Rat, sich auf Gedeih und Verderb auf eine Vertretung einzulassen, kann eigentlich keinen Anspruch erheben, ernst genommen zu werden. Hier werden die Regelungen zugunsten von SchwB praktisch zur Farce erklärt. Denen hätte ich aber eingeheizt - au weia!
    Wenn ich so etwas lese, kann ich über meine Verwaltung nur froh sein.

  • 13: Tja, nur wenn ich BirgittVanessas Thread an anderer Stelle sehe, kann ich sie irgendwo verstehen.

    Und damit wir uns nicht mißverstehen: Nein, die Rechte von Schwerbehinderten nicht zu achten geht gar nicht. Hier ist es so, dass man da grundsätzlich dran geht, wie an rohe Eier, die man auf einer Stecknadel balanciert..

  • Und weshalb in der hier geschilderten Weise? Die maßgeblichen Leute können anscheinend mit solchen Besonderheiten nicht umgehen, nichts anfangen oder - den Eindruck habe ich mehr als einmal gewinnen müssen - man fürchtet einfach Mehrarbeit und Unannehmlichkeiten. Als unbeteiligter Außenstehender sich mit einer derartigen Materie befassen zu müssen, zieht wohl regelmäßig eine Überforderung nach sich. Mit der Aufgabe, eine gerechte Balance zwischen SchwB- und übrigen Mitarbeitern zu finden, ist so manchem zu aufwändig. Sogar die SchwB-Vertretung berichtet oft genug über ihrem Kampf mit der Verwaltung. Was nützen die besten Regelungen als Papiertiger, wenn keiner sie anwenden kann oder auch will.

    Auch ein SchwB will keine Mitleidstouren oder Samthandschuh-Privilegien. Auch die Betroffenen geben in aller Regel ihr Maximum, um im Beruf klarzukommen. Davon bin ich überzeugt. Niemand ist mehr an einer möglichst gleichwertigen Leistung interessiert als der Betroffene selbst. Aber nicht jeder ist offenbar bereit, den Betroffenen auch die Chance zu geben. Gerade in dem angesprochenen anderen Fred stellen sich einem die Nackenhaare auf, liest man die Einstellungen und Einschätzungen so einiger nicht selbst betroffener Mitschnacker.

    Aber es soll hier keine Grundsatzdiskussion werden und alle würden gut daran tun, sich eng an die Fred-Themen zu halten. Allerdings ist mir in den 2 maßgeblichen Freds klar geworden, mit welcher Kollegialität man stellenweise zu rechnen hat. Ich habe ungelogen einen ganz widerlichen Geschmack dabei im Mund!

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