Der Übergeber soll sein Kleingeld zusammenkratzen Kontoauszüge vorlegen und einen niedrigen Übergabewert glaubhaft machen, es reichen 10 % aus, BeckRS 2009, 03558 dann kann man eintragen.
Ansonsten seh ich keinen Weg um die Beanstandung herumzukommen.
Dann muss eben ein Bevollmächtigter oder Betreuer handeln oder falls nicht das FamG die Erklärung ersetzen falls sich niemand findet der Handeln will und kann.
Weitere Erklärungen der bisher schon Beteiligten dürften nicht mehr weiterführen, dafür ist schon zuviel zu schwammig erklärt worden und steht halt jetzt so im Raum, selber schuld.