Beförderung

  • Ich kenne Kollegen, die werden mit A9 in den Ruhestand gehen. Und eine ist es bereits. Andere warten seit 15 Jahren auf A10. Die Haushaltslage ist eben überall angespannt .

    Bitte sagt mir dass das nur Einzelfälle sind! :eek:

  • In Niedersachen gibt es jedenfalls noch die Regelbeförderung von A9 zu A10. Danach ist alles offen. Bei meinem Gericht wird aber ziemlich oft befördert (hab ich so das Gefühl).

  • Es ist wirklich sehr unterschiedlich. In Niedersachsen läuft es im Moment gut bis zufriedenstellend. Je nach Gerichtsbezirk liegt bei "normalen" Rechtspflegerkollegen mit "normalen" Aufgaben an Amtsgerichten die Beförderungszeit von A 9 zu A 10 derzeit zwischen eineinhalb und drei Jahren nach Ende der Probezeit.

    Einmal editiert, zuletzt von swissgirl (7. Januar 2010 um 11:48) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Es ist wirklich sehr unterschiedlich. In Niedersachsen läuft es im Moment gut bis zufriedenstellend. Je nach Gerichtsbezirk liegt bei "normalen" Rechtspflegerkollegen mit "normalen" Aufgaben an Amtsgerichten die Beförderungszeit von A 9 zu A 10 derzeit zwischen eineinhalb und drei Jahren nach Ende der Probezeit.


    Ihr Guenstlinge. Da spricht der blanke Neid aus mir. :D

    Es ist hier tatsaechlich so, dass nur noch nach Leistung befoerdert werden soll. Und wenn man bei seinem Erstbeurteiler keinen guten Stand hat (*schleimschleimkratz* :daumenrun), kann man es eh vergessen. Querulanten gehen schon gleich gar nicht und wenn ein Kollege tatsaechlich fachlich nicht besonders gut ist und dazu auch noch so richtig Mist gebaut hat in den Jahren seiner Berufsausuebung, geht der eben mit A9 in die Pension.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Dass nach Leistung befördert werden soll, wird schon seit Jahren gepredigt - alles Faselei! Passt einem maßgeblichen Mitarbeiter Dein Zinken im Gesicht nicht, wird die Leistung eben so beschrieben, dass Du keine Chance hast. Diese Abhängigkeit von irgendwelchen Typen, die von Menschenkenntnis keine Ahnung haben oder haben wollen, verdirbt alles. Das ganze System kann man in die Tonne treten!

  • Auf dem Friedhof, auf dem meine Schwiegermutter beigesetzt wurde, habe ich einen Grabstein gesehen, auf dem stand "Justizinspektorin a.D." - seitdem weiß ich, was auf meinem stehen wird.

  • Dass nach Leistung beförfdert werden soll, wird schon seit Jahren gepredigt - alles Faselei! Passt einem maßgeblichen Mitarbeiter Dein Zinken im Gesicht nicht, wird die Leistung eben so beschrieben, dass Du keine Chance hast. Diese Abhäöngigkeit von irgendwelchen Typen, die von Menschenkenntnis keine Ahnung haben oder haben wollen, verdirbt alles. Das ganze System kann man in die Tonne treten!



    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Auch wenn ich mich persönlich nicht beschweren kann, kann ich 13 nur voll und ganz zustimmen.

  • tja auch bei uns wartet man Ewigkeiten um allein von A 9 in die 10 zu rutschen (ich bin übrigens seit 1995 im Verein und sitze auch noch auf ne 9) und andere hingegen überfliegen die Gehaltsstufen nur so...
    übrigens in welchem Bundesland waren nochmal die Regelbeförderung in die 10 ?;););)

  • Dass nach Leistung beförfdert werden soll, wird schon seit Jahren gepredigt - alles Faselei! Passt einem maßgeblichen Mitarbeiter Dein Zinken im Gesicht nicht, wird die Leistung eben so beschrieben, dass Du keine Chance hast. Diese Abhäöngigkeit von irgendwelchen Typen, die von Menschenkenntnis keine Ahnung haben oder haben wollen, verdirbt alles. Das ganze System kann man in die Tonne treten!

    Wie soll die Beurteilung auch gerecht oder objektiv ausfallen, wenn diejenigen, die beurteilen sollen, keine Ahnung von der Tätigkeit haben, die sie beurteilen sollen?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Eben. Das ist ja mit ein Grund, weshalb man das System hochkant in der Pfeife rauchen kann.

  • Jo, ungefähr so, als ob Dein Sportlehrer Deine Mathe-Kenntnisse beurteilen müsste. Oder umgekehrt.


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  • Und bei der derzeitigen Dienstrechtsreform ist in Ba-Wü ernsthaft im Gespräch , dass der Landgerichtspräsident eine Überbeurteilung vornehmen darf.:nzfass:
    Wo der ja am meisten Ahnung vom zu Beurteilenden hat.:eek:

  • Das ist bei uns bereits der Fall und ich habe es auch schon erlebt.
    Grund für die Überbeurteilung war nicht, dass der PräsLG der Ansicht war, meine Arbeit besser beurteilen zu können als der DirAG, sondern dass nach seiner Ansicht der Inhalt der Beurteilung und die Gesamtnote nicht zueinander passten, die Beurteilung also "nicht schlüssig" war.

  • Das ist bei uns bereits der Fall und ich habe es auch schon erlebt.
    Grund für die Überbeurteilung war nicht, dass der PräsLG der Ansicht war, meine Arbeit besser beurteilen zu können als der DirAG, sondern dass nach seiner Ansicht der Inhalt der Beurteilung und die Gesamtnote nicht zueinander passten, die Beurteilung also "nicht schlüssig" war.



    Dass man mit solchen Argumenten jede Beurteilung nach unten wegdrücken kann, liegt auf der Hand. So etwas ist an Lächerlichleit und Einfältigkeit nicht mehr zu überbieten.

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