Meine wurde damit nach oben gedrückt.
Das war wohl eine Interessenkollission, denn das passt ja ganz und gar nicht zu:
"I will not be pushed, filed, indexed, stamped, briefed, debriefed or numbered. My life is my own."
- Number Six
Meine wurde damit nach oben gedrückt.
Das war wohl eine Interessenkollission, denn das passt ja ganz und gar nicht zu:
"I will not be pushed, filed, indexed, stamped, briefed, debriefed or numbered. My life is my own."
- Number Six
Und bei der derzeitigen Dienstrechtsreform ist in Ba-Wü ernsthaft im Gespräch , dass der Landgerichtspräsident eine Überbeurteilung vornehmen darf.
Wo der ja am meisten Ahnung vom zu Beurteilenden hat.
Bei uns seit Jahren möglich, Überbeurteilung durch das OLG !!!
So wird der Stellenkegel geregelt....
Geplant ist jetzt eine sog. Erfahrungsbeförderung einzuführen, d.h. je länger die aktive Dienstzeit, desto mehr Erfahrung hat der Beamte, und er kann befördert werden, manche allerdings auch ab in den Ruhestand !!
Mich würde zum Vergleich mal interessieren, wer die Beurteilungungen bzw. Arbeitszeugnisse in großen Unternehmen der Privatwirtschaft, großen Anwaltskanzleien o. ä. erstellt.
Schreibt diese der jeweils übergeordnete Chef oder auch jemand aus der obersten Geschäftsleitung nach "Zuarbeit"?
Welche Möglichkeiten seht ihr eigentlich zu Beförderungen nach dem Ergebnis der Beurteilungen? Haltet ihr Beurteilungen rein nach der Dauer der Dienstzeit für sinnvoll?
Schreibt diese der jeweils übergeordnete Chef oder auch jemand aus der obersten Geschäftsleitung nach "Zuarbeit"?
Hier fehlt noch die dritte Alternative: der Arbeitnehmer selbst.
tja ersteinmal habe ich nur 1 Jahr pausiert und auch nur begrenzt halbtags gearbeitet ...auch wir werden übergeordet zweitbeurteilt .....und diese sind meistens nach unten gedrückt worden....
Schreibt diese der jeweils übergeordnete Chef oder auch jemand aus der obersten Geschäftsleitung nach "Zuarbeit"?
Hier fehlt noch die dritte Alternative: der Arbeitnehmer selbst.
Daran kann ich mich in meiner Zeit in der freien Wirtschaft auch erinnern. Ich hatte ein spitzenmäßiges Zeugnis, als ich gegangen bin.
@Bernstein:
In den vorzeitigen Ruhestand würde ich mich auch gerne befördern lassen.;)
Zumindest wäre der Übergang nicht mehr mit A9 oder A10 gegeben.
Die A10-Abgänger ( in den Ruhestand ) nehmen auch bei uns im Süden rasant zu.
Mich würde zum Vergleich mal interessieren, wer die Beurteilungungen bzw. Arbeitszeugnisse in großen Unternehmen der Privatwirtschaft, großen Anwaltskanzleien o. ä. erstellt.
Kommt auf die "Geschäftsverteilung" an. Meistens gibt es einen Standortleiter etc., der eventuell nach Zuarbeit des unmittelbar Vorgesetzten beurteilt.
Hat jemand ne Idee, wo ich die entsprechende Beförderungs-AV für mein Bundesland finde?
Bei Onkel google konnte ich nicht fündig werden, ebenso wenig auf der Ministeriums-Site.
Hat jemand ne Idee, wo ich die entsprechende Beförderungs-AV für mein Bundesland finde?
Bei Onkel google konnte ich nicht fündig werden, ebenso wenig auf der Ministeriums-Site.
Welches BL?
Saarland?:D
Saarland?:D
Wie kommst du bloß darauf?
Hat jemand ne Idee, wo ich die entsprechende Beförderungs-AV für mein Bundesland finde?
Bei Onkel google konnte ich nicht fündig werden, ebenso wenig auf der Ministeriums-Site.
Hilft das hier?
Saarland?:D
Wie kommst du bloß darauf?
Sieht man auf dem Foto.
Ne, Quatsch! Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass du so was mal erwähnt hast... Stelle nie was ins Zwischen-Netz, was nicht gegen dich verwendet werden soll!
Hallo, ich habe in Bezug auf Beförderungen mal eine ganz andere Frage: Weiß zufällig jemand, wie das bei Aufstiegsbeamten (speziell in Hessen) aussieht mit Beförderungen? Gibt es eine bestimmte Zeit, die man nach dem Examen gearbeitet haben muss oder kann man sich (nachdem man dann endlich endgültig ernannt ist) direkt bewerben auf eine A10er-Stelle (da ist bei uns übrigens die dritte Stelle innerhalb eines Jahres ausgeschrieben)? Interessiert mich im Augenblick zwar nicht deshalb, weil ich mich bewerben will, denn die Stelle hier ist für Nicht-Funktionsstellen ausgeschrieben und das trifft auf mein Dezernat überwiegend bzw. gar nicht zu... Aber vielleicht kommt irgendwann mal der Tag der Tage...
Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, meine ich, dass man als Aufstiegsbeamter auch nicht schneller dran ist mit Beförderung. Wann man sich grundsätzlich bewerben kann, hängt erst mal am Wegfall des z.A., was es ja bei dir nicht geben dürfte oder? Dann sparst du zumindest diese Jahre. Müsstest du vielleicht mal mit der Verwaltung klären.
Stimmt, die Jahre bzw. das Jahr bis zum Wegfall des z. A. hatte ich gespart. Denke auch, dass ich das letztendlich mal mit der Verwaltung klären werde.
Trotzdem danke!
Hallo, ich bin Justizinspektorin und frage mich, wie das mit der Beförderung zur JOI`in funktioniert. Ich habe gehört, die Beförderung zur JO`in erfolgt automatisch nach einer gewissen Zeit. Simmt das? Ich bin in Baden-Württemberg. Wie lagen dauert das normalerweise? Wird die z.A.-Zeit mitgerechnt?
Themen verbunden
li_li (Mod)
Keine Ahnung wie das bei euch im Ländle funktioniert: Hier muss man sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Ob man dann genommen wird, hängt von der bisherigen Wartezeit und den Beurteilungen ab. Böse Zungen sagen, man braucht außerdem Vitamin B...
Hallo, ich bin in Baden-Württemberg und frage micht, ob man sich auf eine Beförderung zur Justizoberinspektorin bewerben muss. Ich habe gehört, das würde automatisch nach einer gewissen Zeit erfolgen. Wenn ja, wie lange muss man da in der Regel warten und zählt die z.A.-Zeit mit??
erneut verbunden
beldel, Mod.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!