Auskunft vom Finanzamt

  • Ich warte seit fast einem Jahr auf einen Null-Beleg meines Zwangsverwalters. Der teilt mir mit, er könne nicht abrechnen, weil das Finanzamt keinen Umsatzsteuerbescheid 2008 erteile. Obwohl ich schon 3x dort nachgefragt habe, hält es das Finanzamt nicht nötig, mir zu bestätigen, dass sie den Steuerbescheid nicht erteilen bzw. mir die Hinderungsgründe mitzuteilen.
    Habe ich eigentlich einen eigenen Anspruch auf Auskunft als Gericht gegenüber dem Finanzamt? Gesetzesgrundlage? Wahrscheinlich muss ich wohl einen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder wie seht Ihr das?

  • Warum diese Eile?

    Steuerpflichtig war der Zwangsverwalter. M.E. ist nur diesem gegenüber das Finanzamt zur Auskunft berechtigt.

    Nun ist 2009 auch um, womöglich wird er auch noch eine Umsatzsteuererklärung für 2009 abgeben müssen, oder?

    Und mit Dienstaufsichtsbeschwerden winken - das überlasse ich andern ;).

  • Wegen § 30 AO, § 355 StGB wirst du keine Auskunft bekommen.

    Soll der Verwalter doch Untätigkeitsklage erheben.

    Dienstaufsichtsbeschwerde (hier wohl eher Fachaufsichtsbeschwerde) quasi im Namen eines anderen kannst du dir sparen. Da wirst du auch nur hören, dass man dir nichts sagen kann.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Sofern ich Auskünfte vom Finanzamt anfordere, die mir als Gericht auch zustehen (z.B. Einheitswert zur Berechnung der Gerichtskosten) schicke ich nach drei erfolglosen Versuchen ein freundliches Schreiben an den Amstvorsteher. Hat bisher immer gut geklappt....;)

  • Sofern ich Auskünfte vom Finanzamt anfordere, die mir als Gericht auch zustehen (z.B. Einheitswert zur Berechnung der Gerichtskosten) schicke ich nach drei erfolglosen Versuchen ein freundliches Schreiben an den Amtsvorsteher. Hat bisher immer gut geklappt....;)


    Also wenn ich an anderer Behörden Arbeit herummäkele, dann aber auf dem Dienstweg (musste ich einmal exerzieren, nachdem mir ein Registergericht drei Mal den Registerauszug für die GmbH übersandt hatte, obwohl ich - jedesmal etwas größer und fetter gedruckt - den Registerauszug für die GmbH & Co KG erbeten hatte. Da ließ ich dann höflich meine Direktorin den Präsi des betroffenen Gerichts um ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags ersuchen. Kann heute nicht mehr passieren dank http://www.handelsregister.de )

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