Das erste Verfahren begann im Sept. 2009, RA wurde noch vor Eingang der Anklageschrift zum Pflichtverteidiger bestellt;
Zweites Verfahren ging die Anklageschrift Anfan Nov. 2009 bei Gericht ein und derselbe RA wurde Mitte Nov auch für dieses verfahren zum Pflichtverteidiger bestellt.
Mit der Anklage wurde auch zugleich Verbindungsantrag gestellt.
Erhält der Pflichtverteidiger Gebühren doppelt und wenn ja welche?
Gebühren bei Verbindung zweier Verfahren
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Rpfl-Bienchen -
26. Januar 2010 um 07:14
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1. Verf.: Grundgeb., ggf. Vorverfahrensgeb. (falls vor Eingang der Anklageschrift der RA Tätigkeiten erbracht hat, die nicht mehr durch die Grundgebühr gedeckt sind), Verfahrensgeb.
2. Verf.: Grundgeb., Verfahrensgeb. -
Sehe ich wie Dirk.
Sowohl Grundgebühr (4100) und Verfahrensgebühr (4106) sind doppelt entstanden. Alle weiteren Gebühren nur einfach... -
Bis zur Verfahrensverbindung kann er auch noch die jeweiligen Kopiekosten + die Auslagenpauschale berechnen.
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