Zuerst kommt das Gericht, dann der Pfleger und dann kann verteilt werden, wie immer der Pfleger denkt.
Rang der Beerdigungskosten
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Anwalt-D -
28. Januar 2010 um 18:45
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Mit diesem Thema beschäftige ich mich auch grade und unser Nachlassgericht händelt es generell wie folgt:
1. Gerichtsgebühren
2. Nachlasspflegervergütung
3. Beerdigungskosten
4. sonstige Gläubiger... -
Würde ich auch so sehen, da es so zumindest an das Insolvenzverfahren angelehnt ist und man sich so keinem Haftungsfall ausgesetzt sehen sollte.
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ARK: Ich hätte gerne mal die Liste von dem Nachlasspflegertreffen in Kassel
Ich wollte in jedem Fall am 21.03.2014 nach Leipzig zum Nachlasspflegschaftstag.
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ARK: Ich hätte gerne mal die Liste von dem Nachlasspflegertreffen in Kassel
Ich wollte in jedem Fall am 21.03.2014 nach Leipzig zum Nachlasspflegschaftstag.
Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten:
Du läufst am 21.03. mit einem Post-It-Zettel auf der Stirn rum, mit July501 drauf und ich gebe sie Dir dann
oder Du schickst mir per PN Deine Daten (Fax oder Mail) und Du hast es heute noch.
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Ich habe Dir hier eine private Nachricht mit meiner email geschickt.
Danke im voraus -
Hallo July1501,
am 03.04.2014 findet in Kassel wieder ein Treffen der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegeschaft (http://www.ag-nachlasspflegschaft.de) in der DVEV (http://www.erbrecht.de) statt. Ich glaube, dass du diese Treffen meinst ja? Ich bin einer der Leiter der Arbeitsgemeinschaft...wenn du also Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden....am Folgetag, den 04.04.2013, halte ich in dem Zusammenhang dort übrigens ein Seminar zum Thema "Der verstorbene Schuldner - Ein Erbfall mit (teilweise) unbekannten Erben".
Die anderen Treffen und Seminare wurden inzwischen nach Fulda verlegt und werden nun unter der Trägerschaft des Bund deutscher Nachlasspfleger BDN (http://www.b-d-n.de) bzw. der http://www.nachlassakademie.de durchgeführt. Dort bin ich Vizepräsident und stehe dir ebenfalls bei Fragen gerne zur Verfügung.
Und zum Abschluss: Der 7. Deutsche Nachlasspflegschaftstag (diesmal am 21.03.2014 in Leipzig) findet großen Anklang. Wenn du dich da anmelden möchtest, solltest du das bald tun, denn ich gehe davon aus, dass wir bald ausgebucht sind und wieder ca. 200 Teilnehmer haben werden. Da bin ich übrigens Initiatior und Tagungsleiter...und stehe somit ebenfalls gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mir fällt auf, dass ich wohl irgendwie "Hans Dampf in allen Gassen" bin. :D:klugschei
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Ich habe einen Nachlass mit einer ausgezahlten kapitalbildenden Lebensversicherung + Girokonto (nun ca. 12.500 Euro Aktiva und Passiva ca. 13.500 Euro [Bestattung, offene Mieten, Rundfunkgebühren etc.). Der Erblasser hat die LV bei seinen Sozialhilfeanträgen nicht angegeben. Das Sozialamt will nun Kostenersatz nach § 103 SGB XII (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten).
Welchen Rang hat das Sozialamt bzw. ist das Sozialamt nach der Forderung vorrangig zu befriedigen?
Oder ggf. Nachlassinsolvenz beantragen?
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