Im Jahr 1975 wurde ein Vertrag beurkundet, in welchem eine Eigentumshälfte veräußert und aufgelassen wurde und Erbanteile innerhalb der Erbengemeinschaft der anderen Grundstückshälfte an die Erwerber übertragen wurden.
Der Passus im Vertrag lautet sinngemäß:
Der Veräußerer verkauft:
- seinen 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück X an die Eheleute A + B je zur Hälfte
- seinen Erbanteil am Nachlass des Y mit dinglicher Wirkung an die Eheleute A + B (ohne Angabe eines Gemeinschaftsverhältnisses.Hinsichtlich der Auflassung des 1/2 Anteils erfolgte seinerzeit Vollzug.
Grundbuchberichtigung für den übertragenen Erbteil erfolgte nicht.Nunmehr erfolgt "Anregung" auf GB-Berichtigung von den Erben der damaligen Erwerber.
Mir liegt zwar der Kaufvertrag als Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 GBO vor, so dass es wohl keiner expliziten Bewilligung des Veräußerers bedarf. Allerdings wäre diesem bzw. seinen Erben - die dem GBA nicht bekannt sind - doch zumindest rechtliches Gehör zu gewähren - oder wie seht Ihr das?
Natürlich bedarf es auch eines konkreten Antrags - die Anregung auf Berichtigung genügt natürlich nicht.
Der Antrag ist doch sicherlich in der damaligen Urkunde gestellt ("Alle Beteiligen beantragen Vollzug" oder ähnlich)?
Die Erben würde ich genausowenig anhören, wie wenn eine Auflassung, die ein Verstorbener erklärt hat, vom Erwerber vorgelegt würde.