Ich würde den Termin durchführen ...
Ich auch.
ZitatDen Zuschlag würde ich aber aussetzen bis zur Entscheidung des LG.
Das wäre eine Option.
M.E. spricht hier aber auch nichts gegen eine Zuschlagserteilung. In diesem Fall wären die schuldnerischen Einwendungen gleich im Zuschlagsbeschwerdeverfahren zu prüfen.