Sofortige Abführung geht nicht wegen § 835 Abs. 3! Schuldner muss vom Minimum bis zur Vorlage der Bescheinigung an die Bank leben.
Aber betrifft das nicht nur schon bei der Pfändung vorhandenes Guthaben? Bei mir ist s ja "künftiges Guthaben". Und wie gesagt, es gäb ja die Möglichkeit einer sof. Freigabe. Noch haben wir ja die alte Rechtslage.