Und in ein paar Wochen wird der Antrag wiederholt, in der Hoffnung, dass es dann bei einem anderen SB landet...
[Kaufhaus] GmbH
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So viele sind wird nicht...
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Das wissen die ja nicht.
Wollen wir wetten??
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Was hat oern1 da nur alles angerichtet? Wetten über alle Fachgebiete hinweg. Wenn's kein Feingold werden soll...
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Altgold genügt auch...
Nee, ohne Einsatz, da bin ich Langweiler.
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Vorschlag: kein wiederkehrender Antrag (selber Schuldner, selber Titel) binnen 8 Wochen (?)
Einsatz: 2 Flaschen 0,5l der jeweiligen Hopfenkaltschale aus dem LG-Bezirk für den Kollegen; notnotnotfalls alkoholfrei -
Kann ich auch mit leben. Für mich mit, sonst langts nie zum Alki...
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Topp, die Watte quillt...
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Vielleicht hätte ich vorher fragen sollen, wie lange bei euch die Unterlagen brauchen, bis sie zurückgeschickt werden.
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Wie kriegt ihr das nur hin, dass die Anträge zurückgenommen werden? Ich kriege zu jeder meiner Zwischenverfügungen einen neuen Wust Papier und ein mindestens 3-seitiges Schreiben. Und immer irgendwie so, dass ich nicht zurückweisen kann, sondern nochmal schreiben muss Jetzt kann ich in einem Fall aber nicht mal mein zweites Standard-Schreiben nehmen, da man mir dieses Mal was neues oder in anderer Kombi geschrieben hat. Es macht langsam einfach keinen Spaß mehr...
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Seit mein LG entschieden hat, dass ein RNF-Klausel erforderlich ist, bekomme ich keinen einzigen Antrag mehr von denen. Ausnahmsweise bin ich wirklich stolz auf mein LG.
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Ist diese Entscheidung veröffentlicht und im Volltext nachzulesen?
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Leider sind die Entscheidungen nicht veröffentlicht. Ich habe sie jedoch vorliegen. Bei Bedarf gerne Fax-Nr. per PN an mich und ich leite sie weiter.
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Vermögen der GmbH/ehemals AG
I aaaaaaaaaaaaI
Iaaaaaaaaaaaa I
Iaaaaaaa Insolvenzeröffnung
Iaaaaaaaaaaaa I
I aaaaaaaaaaaaI
Iaaaaaaaaaaaa L Forderung fällt unter die Insolvenz
Iaaaaaaaaaaaa ergo: nur InsVerwalter kann geltend machen oder freigeben / abtreten
I
I
L Abtretung bestimmter Forderungen
(s.a. not. Urkunden Nr. 120-180) über div. Zwischengesellschaften
(grüne Insel) und Rückabtretung in das insolvenzfreie Vermögen der GmbH i.L.
-> Vertretungsbefugnis hat hier der Gesellschafter der GmbH i.L.
(lt. Registerauszug: P* GmbH) -
Vorschlag: kein wiederkehrender Antrag (selber Schuldner, selber Titel) binnen 8 Wochen (?)
Einsatz: 2 Flaschen 0,5l der jeweiligen Hopfenkaltschale aus dem LG-Bezirk für den Kollegen; notnotnotfalls alkoholfreiWie sieht es aus?
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Das Landgericht Halle hat nunmehr auch die Erforderlichkeit der Rechtsnachfolgeklausel bestätigt (Beschluss vom 30.10.2013 Az.: 2 T 246/13).
Danke nochmal an Kampfküken1983 für die Übermittlung des Beschlusses des LG Saarbrücken. -
Tausend Dank für diese neue Entscheidung! Ich befinde mich noch "im Krieg"... *seufz* Das ist alles so nervenaufreibend...
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Das Landgericht Halle hat nunmehr auch die Erforderlichkeit der Rechtsnachfolgeklausel bestätigt (Beschluss vom 30.10.2013 Az.: 2 T 246/13).
Danke nochmal an Kampfküken1983 für die Übermittlung des Beschlusses des LG Saarbrücken.Bitte Entscheidung scannen und veröffentlichen (ggfs. openjur oder juris/beckonline)!
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Ich muss die Sache nochmal aufgreifen!
Wie seht Ihr das?
Vorgelegt wird die (notariell) beglaubigte Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht vom 27.04.2010, mit der ein Herr Sch (wie ich im Register gesehen habe der Geschäftsführer der GmbH i.L. lt. Eintragung vom 25.05.2010) die S-Inkasso zur Einziehung der offenen, titulierten Forderungen… bevollmächtigt.
Mit der Vollmacht fest verbunden ist die „Freigabeerklärung“ des Inso-Verwalters, der sich auf die „von dieser Inkassovollmacht betroffenen Forderungen“ bezieht.
Na ja!
Wenn ich die Vollmacht jetzt auch noch in Ausfertigung hätte, wäre zumindest der Form genüge getan. Besteht ihr immer auf die Vollmacht im Original oder Ausfertigung. Auch mein (zugegeben unmögliches Ansinnen) teilt mir der Gläubigervertreter mit, die Vorlage des Originals sei aufgrund der Vielzahl der Verfahren dem Gläubiger nicht zuzumuten.
Dummerweise habe ich zeitgleich einen weiteren Pfüb-Antrag vorliegen, mit der mittels einer fast gleichlautenden Vollmacht ein anderes Inkassounternehmen beauftragt wird – also auch „zur Einziehung der offenen, titulierten Forderungen …“
Ja was nun? Meiner Meinung nach sind die Inkassovollmachten zu unbestimmt, da sie nicht eindeutig die von ihr betroffenen Forderungen bezeichnen. -
Die Fragen sind doch:
- Bist Du von der jeweiligen Forderungsinhaberschaft überzeugt?
Ich staune immer wieder - entweder ist die Forderung Bestandteil des insolvenzfreien Vermögens - dann braucht es keine Zustimmung des InsVerwalters; oder es fällt in die Insolvenzmasse. Beides einfach so hinzublättern, reicht mir nicht. [Die müssen doch wissen, wem das Ding gehört!] - Hat der Inhaber (form)gültig bevollmächtigt?
Hier gebe ich zu, dass ich beim ersten Punkt schon aussteige und das selten prüfe. Wenn Du Zweifel hast, musst Du nachhaken. Von Praktikablitätsgründen würde ich mich da nicht abbringen lassen.
Sicher ist aber auch vertretbar, einen anderen Weg zu gehen.
- Bist Du von der jeweiligen Forderungsinhaberschaft überzeugt?
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