Rechtsmittel gegen amtsärztliche Untersuchung

  • Bin gespannt was das OLG daraus macht. Hab da mal gearbeitet vor nicht allzu langer Zeit die müssten ja eigentlich wissen wie ich aussehe

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Das liest sich jetzt schon ein bisken optimistischer...:daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Kannst ja dann freiwillig RAST machen, gibt dann keinen Ärger mit der Kundschaft..:teufel:

  • Bin gespannt was das OLG daraus macht. Hab da mal gearbeitet vor nicht allzu langer Zeit die müssten ja eigentlich wissen wie ich aussehe


    Hoffentlich spricht das für Dich! ;)




    Hoffe ich doch :D Ansonsten hab ich zufällig nächsten Dienstag eine Fortbildung beim OLG, ich glaube da nutze ich gleich mal die Chance.....;)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Das liest sich jetzt schon ein bisken optimistischer...:daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Kannst ja dann freiwillig RAST machen, gibt dann keinen Ärger mit der Kundschaft..:teufel:




    Leider mach ich auch die RAST :(

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    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Der Bericht des Amtsarztes ist eine gutachterliche Stellungnahme und kein Verwaltungsakt, den man anfechten könnte. Lediglich die darauf beruhende Verwaltungsentscheidung wäre angreifbar durch Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Soweit Du sichere Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens hast (bekommst Du übrigens im Rahmen Deines Einsichtsrechts in die Personalakte) und die Verlängerung der Probezeit droht, könntest Du es ja mit einem Gegengutachten versuchen. Aber darüber solltest Du unbedingt vorher mit Deiner Dienststellenleitung sprechen!




    Nur mal aus Interesse:

    Kann eine Probezeit nicht nur verlängert werden, wenn die fachlichen Leistungen (noch) nicht ausreichend sind?

    Oder käme hier tatsächlich eine Verlängerung der Probezeit mit der Auflage, in dieser Zeit abzunehmen, in Betracht? :(


  • Nur mal aus Interesse:

    Kann eine Probezeit nicht nur verlängert werden, wenn die fachlichen Leistungen (noch) nicht ausreichend sind?

    Oder käme hier tatsächlich eine Verlängerung der Probezeit mit der Auflage, in dieser Zeit abzunehmen, in Betracht? :(



    Zur Feststellung der Bewährung gehört auch die persönliche Eignung. Deshalb kann eine schlechte Gesundheitsprognose theoretisch auch zur Verlängerung der Probezeit führen. Praktisch tut sich der Dienstherr hiermit jedoch schwer, weil er ja die persönliche Eignung (einschließlich gesundheitliche Eignung) bereits im Rahmen der Einstellung geprüft hat und den Beamten seitdem fest im Blick hat. Aber ausgeschlossen ist das nicht!

  • Weiß denn jemand wie das Verwaltungsgericht in dem Fall mit dem Polizisten (oder Möchtegernpolizissten) entschieden hat und?
    Das würd mich jetzt ja auch mal interessieren!

    Muss man eigentlcih auf jeden Fall nochmal zum Amtsarzt vor der Lebzeiternennung? Oder kommt das drauf an und wenn ja worauf?
    Ich mein ich hab noch ein bisl Zeit, aber interessieren tut es mich schon jetzt!

  • Also bei uns muss jeder egal was vorher war. (Bei mir war ja vorher auch nichts)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Außerdem ist der BMI (29) nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen immer nur im Verhältnis zu der jeweilige Person zu ermitteln und kein allgemeingültiger Richtwert mehr, da - wie du schon selbst gesagt hast - das körperliche Erscheinungsbild (Fett, Muskelmasse, Knochenbau usw.) zu berücksichtigen ist. Wenn der Amtsarzt schon diese Zahlen angibt, sollte er eine Wertung im Form eines Zusatzes abgeben.

  • Scheint ja wirklich in jedem Bundesland anders zu laufen.

    Ich musste nur einmal vor meiner Einstellung zum Amtsarzt.

    Lebenszeitbeamtin bin ich ohne weitere Untersuchung geworden...

  • Habe auch mal gegoogelt und habe mir daraufhin mal diese Entscheidung (betrifft auch Ablehnung wg. Übergewicht) durchgelesen, wo u. a. steht:

    Zitat


    Dabei kommt es nicht darauf an, dass hier erst einmal „nur“ die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe von der Klägerin begehrt wird. Liegen bereits vor Begründung eines Probebeamtenverhältnisses gesundheitliche Risiken vor, bei deren Realisierung der Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, kann der Dienstherr von der Berufung des Bewerbers in ein Beamtenverhältnis überhaupt absehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Beamten diese Umstände bei einer späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dann nicht mehr entgegengehalten werden können, wenn er in Kenntnis dieser Risikofaktoren in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurde und über die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu entscheiden ist, ohne dass es dann anschließend innerhalb der Probezeit zu einer konkreten Erkrankung gekommen ist.

    Wenn Du schon damals Deine jetzige Statur hattest, könnte es Dir demnach ja jetzt nicht mehr zum Hindernis werden.

    Sonst bleibt wohl wirklich nur der Widerspruch gegen die Ablehnung der Verbeamtung auf Lebenszeit, daraufhin wird der Amtsarzt dann wohl noch einmal angehört und müsste sich zu dem Vorwurf äußern, das Gewicht sei falsch ermittelt worden und die Statur nicht als adipös oder übergewichtig zu bewerten sei. Und falls die Entscheidung dann immer noch nicht geändert wird, müsste beim VG dagegen geklagt werden.

  • Habe auch mal gegoogelt und habe mir daraufhin mal diese Entscheidung (betrifft auch Ablehnung wg. Übergewicht) durchgelesen, wo u. a. steht:

    Zitat


    Dabei kommt es nicht darauf an, dass hier erst einmal „nur“ die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe von der Klägerin begehrt wird. Liegen bereits vor Begründung eines Probebeamtenverhältnisses gesundheitliche Risiken vor, bei deren Realisierung der Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, kann der Dienstherr von der Berufung des Bewerbers in ein Beamtenverhältnis überhaupt absehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Beamten diese Umstände bei einer späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dann nicht mehr entgegengehalten werden können, wenn er in Kenntnis dieser Risikofaktoren in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurde und über die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu entscheiden ist, ohne dass es dann anschließend innerhalb der Probezeit zu einer konkreten Erkrankung gekommen ist.

    Wenn Du schon damals Deine jetzige Statur hattest, könnte es Dir demnach ja jetzt nicht mehr zum Hindernis werden.

    Sonst bleibt wohl wirklich nur der Widerspruch gegen die Ablehnung der Verbeamtung auf Lebenszeit, daraufhin wird der Amtsarzt dann wohl noch einmal angehört und müsste sich zu dem Vorwurf äußern, das Gewicht sei falsch ermittelt worden und die Statur nicht als adipös oder übergewichtig zu bewerten sei. Und falls die Entscheidung dann immer noch nicht geändert wird, müsste beim VG dagegen geklagt werden.




    Meine GL meinte ich sollteerst nochmal versuchen so mit dem Amtsarzt zu reden, was ich auch machen werde. Wenn der von seiner Entscheidung nicht abrückt fahr ich das volle Programm auf

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-


  • Meine GL meinte ich sollteerst nochmal versuchen so mit dem Amtsarzt zu reden, was ich auch machen werde. Wenn der von seiner Entscheidung nicht abrückt fahr ich das volle Programm auf


    Warum denn das? Den Tipp kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Ich würde an Deiner Stelle lieber erstmal abwarten, was denn der Entscheider sagt! Gegebenenfalls kannst Du ja mit dem darüber sprechen. Wolltest Du demnächst nicht sowieso zum OLG?

  • Meine GL meinte ich sollteerst nochmal versuchen so mit dem Amtsarzt zu reden, was ich auch machen werde. Wenn der von seiner Entscheidung nicht abrückt fahr ich das volle Programm auf



    Das verstehe ich auch nicht.
    Ich würde eine Stellungnahme zur Personalakte geben und nochmal mit der GL reden. Die wird ja wohl Ihre Beziehungen zum OLG nutzen können und da mal anfragen, ob das Gutachten ein Problem darstellt - und wenn ja, sich für Dich einsetzen können.
    Man dürfte ja auf den ersten Blick erkennen, ob jemand schwer ist wegen Fett oder wegen Muskeln, und wenn nicht, einen 2. Besuch beim Amtsarzt zur Klärund dieser Frage veranlassen.

    Ich kenne das auch so, dass die körperliche Konstitution genauso wichtig für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist wie die fachliche Bewährung. Aus Sicht des Dienstherrn auch verständlich - es muss eben entschieden werden, ob es sich finanziell lohnt, sich Dich ein Leben lang ans Bein zu binden. ;) Wenn jemand stark übergewichtig ist, kann das eben mal zum Problem werden.
    (Ich kann mich an einen Thread erinnern, bei der eine Bewerberin Angst hatte wg. Untergewicht, da wurde das auch diskutiert)
    Der BMI allein sollte dafür aber nicht ausreichen - wie oben schon beschrieben ist das ein Richtmaß für Leute, die Diät machen und vermutlich eher keine Bodybuilder sind.
    Ich glaube aber nicht, dass man denjenigen dann gleich aus dem Staatsdienst entlassen könnte, sondern eine angemessene Frist zur Gewichtsreduzierung setzen müsste.

    Ich kann mich dunkel an einen Fall (aus den Medien) einer übergewichtigen Lehrerin erinnern, die nicht BaL wurde. Ich glaube, die hatte vor Gericht verloren...:confused:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.



  • Ich kann mich dunkel an einen Fall (aus den Medien) einer übergewichtigen Lehrerin erinnern, die nicht BaL wurde. Ich glaube, die hatte vor Gericht verloren...:confused:



    s. die in #33 verlinkte Entscheidung. Wenn man googelt, findet man in Foren immer wieder Referendare, die nur im Angestelltenverhältnis übernommen werden sollen wg. ihres Übergewichtes, scheint aber sehr willkürlich zu sein, wie die amtsärztlichen Gutachten da so bei einem hohen BMI ausfallen.

    Jedenfalls stellen die Gutachter ja nicht nur den BMI im Gutachten fest, sondern sollen sich ja darüber äußern, ob der Beamte tauglich für eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist (aus der Entscheidung):

    Zitat


    „Im Vorgutachten des Landkreises Harburg wurde im Gutachten vom 29.12.2005 wegen eines erhöhten BMI (39) kein beamtentaugliches Zeugnis ausgestellt. Auch bei der heutigen Untersuchung wird erneut Adipositas festgestellt mit einem BMI von 36, gegenüber der Voruntersuchung ist eine Stammvarikosis beider Beine hinzugekommen. Aufgrund der Anamnese, der Laboruntersuchungen und des körperlichen Befundes kann erneut Eignung für den Schuldienst festgestellt werden. Eine uneingeschränkte Beamtentauglichkeit besteht jedoch nicht, da nach den heute erhobenen Untersuchungsbefunden der vorzeitige Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.“


    Und das dürfte dann doch der für die Entscheidung des Dientsherren maßgebliche Punkt des Gutachtens sein, sonst würde er ja von dem Ergebnis des Gutachtens abweichen und müsste das begründen können.

  • So noch mal z.K. wie es ausging:

    War heute nochmal beim AA nachdem ich eine bitter böse Email geschrieben hatte. Die haben sich alle bei mir entschuldigt es würde denen so Leid tun etc. Der Fehler wäre entstanden, weil die SChreibkraft,die mich nicht gesehen hat nur anhand der Daten die Bemerkung geschrieben hatte und die Ärztin das dann blind unterschreiben hatte. :eek:Naja die haben jetzt ein richtiges Attest ausgestellt und alles ist jetzt gut :)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • @ Task-Force-Rpfl
    Damit bist Du wahrscheinlich noch immer nicht Lebenszeitbeamter, aber die eine Hürde (die m.E. keine war) ist weg. Ich drück Dir weiter die Daumen!



    aber so gut wie, eine super Beurteilung habe ich schon bekommen und am 1.11. ist dann soweit, wenn nicht noh di welt untergeht:D

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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