§ 106 und kein Antrag

  • Das sieht die Rechtsprechung aber ganz anders! Nochmal: Die Einlegung eines Rechtsmittels zum Zwecke der Kostennachschiebung ist schlicht unzulässig! Dafür gibt es ausdrücklich das Instrument der Nachfestsetzung.

  • Da stimme ich 13 zu.

    Über den nachzufestsetzenden Betrag hat es ja noch gar keine Entscheidung gegeben, da kann dann auch keine Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde würde dann gegen den bereits festgesetzten Betrag richten. Und da gibt´s ja wohl nix zu beanstanden, der ist ja richtig.

  • Gerichtet an Sonea (Beitrag Nr. 8):
    Hast Recht! Danke. WErde Ausgleichung machen, ohne Verzinsung und vollstreckbare Ausf. und fertig.



    Du bist einfach zu nett zu der Beklagtenseite, die die 13 % der Kosten zu tragen hat.

    Wie alle andern hier auch schon geschrieben haben: Mache den Kostenausgleich, setze bei den außergerichtlichen Kosten der Beklagtenseite den Betrag 0 €. Es ergibt sich ein Erstattungsanspruch der Klägerseite gegen die Beklagtenseite. Dieser wird zugunsten der Klägerseite gegen die Beklagtenseite festgesetzt und, wenn diese Verzinsungsantrag gestellt hat, dann selbstverständlich auch verzinslich. Und selbstverständlich wird auch eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, denn es erfolgt ja eine Kostenfestsetzung.

    Wie schon gesagt wurde, kommt es sehr oft vor, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist, dass sie keinen Kostenfestsetzungsantrag einreicht, auch auf Aufforderung nach § 106 ZPO nicht. Dann wird das ganz genauso gehandhabt wie hier dargestellt.

    Du musst auch keine Angst haben, die Beklagtenseite würde hier übervorteilt. Sie kann jederzeit ihren Kostenfestsetzungsantrag stellen. Dann macht man einen separaten KFB, in dem nur ihre außergerichtlichen Kosten ausgeglichen werden (da werden dann die außergerichtlichen Kosten der Klägerseite mit 0,00 € angesetzt, weil die ja schon festgesetzt sind). Da ergibt sich dann ein Kostenerstattungsanspruch der Beklagten- gegen die Klägerseite. Der wird dann auch festgesetzt, und auf Antrag wird Verzinsung angeordnet, und eine vollstreckbare Ausfertigung wird auch erteilt.

    Und aufrechnen dürfen dann die Parteien untereinander.

    Alles klar?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ist man fies, schickt man die sinnfreie Erinnerung gleich zur Stellungnahme an den Gegner. Bei Rücknahme gibt es dann wenigstens Kosten... :teufel:

    Hach, wat bin ich wieder böse... :strecker



    Hat ein Kollege von mir mal gemacht. Eine Seite hatte Kfa gestellt, die andere nicht. Als der Kfb ergangen ist, hatte die andere Seite Rechtsmittel eingelegt. Mein Kollege hat nicht abgeholfen und ab ans OLG. Die haben ihn gehalten. Manche RAs brauchen das wohl. :teufel:

  • Ist man fies, schickt man die sinnfreie Erinnerung gleich zur Stellungnahme an den Gegner. Bei Rücknahme gibt es dann wenigstens Kosten... :teufel:

    Hach, wat bin ich wieder böse... :strecker



    Hat ein Kollege von mir mal gemacht. Eine Seite hatte Kfa gestellt, die andere nicht. Als der Kfb ergangen ist, hatte die andere Seite Rechtsmittel eingelegt. Mein Kollege hat nicht abgeholfen und ab ans OLG. Die haben ihn gehalten. Manche RAs brauchen das wohl. :teufel:

    Sehr großzügig vom OLG... :strecker



  • Warum? Die einzig richtige Entscheidung. Der Kfb war ja nicht unrichtig.

  • Lass Dich nicht ärgern, P. Natürlich war das richtig. Deshalb war es ja auch kein Wunder, dass das OLG Deinen Kollegen gehalten hat. :)


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  • Ich hab da auch schon mal nicht abgeholfen. Es tut mir da auch nicht leid, dass die RAs teilweise das Gesetz nicht lesen können. Im § 106 ZPO steht nun mal drin, dass nach Ablauf der Wochenfrist eine Festsetzungerfolgt und zwar ohne Rücksicht auf weitere Kosten. SOmit handelt man nur nach demGesetz.

  • ALso ich erinnere auch einmal.Aber nur weil ich keine 2 KfBs machen will. (ist halt für die Parteiein und für mich praktischer)Wenn dann aber nichts kommt wird festgesetzt.

  • Ich hab da auch schon mal nicht abgeholfen. Es tut mir da auch nicht leid, dass die RAs teilweise das Gesetz nicht lesen können. Im § 106 ZPO steht nun mal drin, dass nach Ablauf der Wochenfrist eine Festsetzungerfolgt und zwar ohne Rücksicht auf weitere Kosten. SOmit handelt man nur nach demGesetz.



    Na mach doch mal bei Anwälten und ihren Mitarbeitern eine Umfrage, wie viele davon wissen, dass in § 106 ZPO eine Frist drin steht. Die werden zu 80 % sagen, dass es keine gibt für die Einreichung des Festsetzungsantrages bei Kostenausgleich. Da ja alle meinen, sie wissen, was im Gesetz steht, guckt da nämlich auch keiner rein, wenn es drauf ankommt. 106 ist Ausgeichung und feddich. Dass da noch ein biss wat anneres drinsteht, weiß doch gar keiner. :D

  • Ich hab da auch schon mal nicht abgeholfen. Es tut mir da auch nicht leid, dass die RAs teilweise das Gesetz nicht lesen können. Im § 106 ZPO steht nun mal drin, dass nach Ablauf der Wochenfrist eine Festsetzungerfolgt und zwar ohne Rücksicht auf weitere Kosten. SOmit handelt man nur nach demGesetz.



    Na mach doch mal bei Anwälten und ihren Mitarbeitern eine Umfrage, wie viele davon wissen, dass in § 106 ZPO eine Frist drin steht. Die werden zu 80 % sagen, dass es keine gibt für die Einreichung des Festsetzungsantrages bei Kostenausgleich. Da ja alle meinen, sie wissen, was im Gesetz steht, guckt da nämlich auch keiner rein, wenn es drauf ankommt. 106 ist Ausgeichung und feddich. Dass da noch ein biss wat anneres drinsteht, weiß doch gar keiner. :D



    Und viele RAs wissen auch nicht, dass es sich bei der Wochenfrist um eine gesetzliche Frist handelt, die das Gericht nicht verlängern darf.

  • Naja, verlängern darfst du Sie natürlich schon. Ist ja bei der Berufungsbegründung auch so...

    Und so elementar wichtig ist die Einhaltung der Wochenfrist auch nicht, dass man eine Verlängerung grundsätzlich ablehnen müsste.

    Und natürlich war die Entscheidung deines OLG die einzig richtige...;)



  • Alles klar :daumenrau
    sehe ich genauso! Habs auch schon mal brav mit Judica durchgespielt und klappt ohne Probleme!


    Zu der Erinnerungsfrage: Erinner auch! Evtl ruf ich auch mal, aber auch nur bei RA, einfach weil ich keine Lust auf zwei KfBs habe!

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