Wenn ich eine Abrechnung oder Festsetzung mit Vergleichsmehrwert habe, bekomme ich durch unser RA-Programm automatisch zweimal die Auslagenpauschale dazugerechnet. Auf Nachfrage bei der Software-Firma sagte man: "Da scheiden sich die Geister", weil ja auch nichtrechtshängige Ansprüche (= außergerichtliche Sachen) mit einbezogen worden sind.
Gibt es dazu Entscheidungen, Beschlüsse oder ähnliches?