Massive Überstunden bei Teilzeit-Beamten duch Ganztags-Schulung? Regelung?

  • Wer macht denn die Arbeit, die sich in den 100 abzufeiernden Stunden neu ansammelt, damit daraus nicht 100 frische Überstunden entstehen?


    Nähern wir uns dem "Gleichnis von Buridans Esel"? ;)

    Wie soll denn nach Deiner Einschätzung die Verwaltung mit solchen Dingen umgehen? Soll sie den Teilzeitbeschäftigten nur im Umfang der Teilzeitbeschäftigung fortbilden? Für "maha" hätte das bedeutet, nach jeweils 3 Stunden am Tag die Veranstaltung zu verlassen. Im Übrigen hat "maha" während der Fortbildung nicht den ganzen Tag gefehlt, sondern nur jeweils 3 Stunden.


  • Wie soll denn nach Deiner Einschätzung die Verwaltung mit solchen Dingen umgehen?



    Darf ich eine etwas naive Frage stellen ?:oops: Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Teilzeitbeschäftigung für die Zeitdauer der Fortildungsveranstaltung aufzuheben und duch eine Vollzeitbeschäftigung zu ersetzen :gruebel: ??
    Den Arbeitskollegen sollte das doch egal sein, denn das zu vertretende Pensum bleibt im Umfang unverändert; die Dienststelle sollte doch wohl ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Beschäftigte fortgebildet werden und hat doch bei diesem Procedere keine höheren Kosten als bei der Fortbildung eines Vollzeitbeschäftigten; der Teilzeitbeschäftigte schließlich hat neben dem Fortbildungserfolg auch noch einige zusätzliche Euros zu verbuchen :). Niemand erleidet einen Schaden und alle sollten dann zufrieden sein..;)

  • Ich sagte es schon weiter oben: Entweder muss man umverteilen, was m. E. bei Pensengrößen, die ohnehin mehr als auf Kante gerechnet sind, kaum funktionieren kann, oder man muss für die Arbeit bezahlen.

    Eine Luftbuchung, die Stundenabbau anordnet, aber keine reale Option bietet, das auch umzusetzen, ist keine Lösung. Zumal wenn dann noch die Moralpeitsche schlechten Zeitmanagements beim Betroffenen geschwungen würde.
    Das funktioniert höchstens, wenn man annimmt, bei einem 8-Stunden-Tag sei man schon nach 6 oder 7 Stunden mit der Arbeit durch. Solche Pensen mögen vorkommen, werden aber auch in der Justiz immer mehr zur Seltenheit.


  • Darf ich eine etwas naive Frage stellen ?:oops: Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Teilzeitbeschäftigung für die Zeitdauer der Fortildungsveranstaltung aufzuheben und duch eine Vollzeitbeschäftigung zu ersetzen :gruebel: ??


    So naiv ist die Frage garnicht! Beamtenrechtlich sehe ich kein Problem. Zumindest, wenn es um mehrwöchige bzw. mehrmonatige Aus-/Fortbildung geht.

    Niemand erleidet einen Schaden und alle sollten dann zufrieden sein..;)


    Und hier wird's schwierig! Es gibt nämlich einen Geschädigten: den Landeshaushalt. Teilzeiten sind inzwischen wesentlicher Bestandteil des Personalhaushalts.

    Und ganz nebenbei ist das für die "daheim" gebliebenen Kollegen nicht immer erklärbar, wenn einer sich zur Fortbildung "davonschleicht" und dafür auch noch mehr Geld bekommt.[Blockierte Grafik: http://www.qtl.co.il/img/trans.png]

  • Und hier wird's schwierig! Es gibt nämlich einen Geschädigten: den Landeshaushalt. Teilzeiten sind inzwischen wesentlicher Bestandteil des Personalhaushalts.
    Und ganz nebenbei ist das für die "daheim" gebliebenen Kollegen nicht immer erklärbar, wenn einer sich zur Fortbildung "davonschleicht" und dafür auch noch mehr Geld bekommt.



    Die erste These ist falsch. Ohne Vergütung ist der Landeshaushalt ungerechtfertigt bereichert durch die Überstunden, die keiner abfeiern kann und keiner bezahlen will.
    Den Schaden entsteht also gerade nicht dem Land sondern den Bediensteten.

    Man kann natürlich nicht immer alles und jedem verständlich machen. Gutes Personalmanagement versucht das aber trotzdem ohne zu murren und bekommt das oft genug auch hin.

    Einmal editiert, zuletzt von Buridans Esel (10. November 2010 um 08:33)

  • Das ist für den Daheimgebliebenen schon erklärbar:

    Der Vollzeitler wird daheim vertreten, macht seine Fortbildung, hat dadurch keine Überstunden und räumt nach der Fortbildung die übrig gebliebenen ausgesuchten Fälle auf.

    Der Teilzeitler wird daheim vertreten, macht seine Fortbildung, hat dadurch Überstunden und verursacht dadurch eine zusätzliche Fehlzeit.

    Da halte ich es für erklärbar, den Teilzeitler durch die angedachte Vollzeitregelung während der Fortbildung so zu stellen wie den Vollzeitler. Die Vertretung hat dadurch (in mahas Fall sogar erheblich) weniger Vertretungszeit.

    Die weitere Frage ist, ob der "Schaden" für den Landeshaushalt so groß ist, wenn ich mir ansehe, wieviel je Stunde letztlich (vor Steuern) ausgezahlt wird. Es ist Geld, gewiss, aber Reichtümer sehen anders aus.

    Wenn schon, dann müsste man Schwierigkeiten haben, dem Daheimgebliebenen zu erklären, warum überhaupt jemand auf Fortbildung geht...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Die erste These ist falsch. Ohne Vergütung ist der Landeshaushalt ungerechtfertigt bereichert durch die Überstunden, die keiner abfeiern kann und keiner bezahlen will.
    Den Schaden entsteht also gerade nicht dem Land sondern den Bediensteten.



    Das musst Du schon näher erläutern! Wenn jemand 70 Prozent teilzeitbeschäftigt ist, erhält er 70 Prozent Gehalt (Bezüge/Lohn) und muss dafür 70 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit in der Woche erbringen. Der Dienstherr spart also 30 Prozent Gehalt, wofür er letztlich auch keine Leistung erhält. Dass er dabei noch Miese macht, weil er für die 70-Prozent-Arbeitskraft einen 100-Prozent-Arbeitsplatz (mit 100 Prozent Büro nebst 100 Prozent Möbeln und 100 Prozent Büchern etc.) vorhalten muss, ist eine andere Geschichte.
    Angesichts der knappen Kassen freut sich der Dienstherr (zu Lasten der anderen Bediensteten) natürlich über diese Einsparung und tut sich deshalb schwer, wenn der Bedienstete plötzlich wieder voll arbeiten gehen will und dafür auch noch volles Geld sehen will.

  • Ich darf mal § 69 LBG NRW in die Diskussion schmeissen: Danach ist eine Benachteiligung von Teilzeitkräften verboten.

    In § 42 LBG NRW ist sogar die Verpflichtung zur Weiterbildung geregelt.

    Also: Maha ist verpflichtet sich fortzubilden und darf keine Nachteile erleiden.

    Das es hier zu personellen Engpässen kommt, ist doch vielmehr der Tatsache des massiven Stellenabbaus in den letzten Jahren geschuldet. Die Kollegen, die gegangen sind und nicht ersetzt worden sind, haben sich doch nicht an den Füßen rumgespielt.

    Ich kenne auch die Situation, aus der auf Rücksichtnahme auf die Kollegen keine Urlaub oder Freizeitausgleich genommen wird, aber genug Personal ist nie da. Und soll das der Einzelne ausbügeln ? Nö.

    Abgesehen davon ist es für Teilzeitkräfte eh schon schwer genug, an Lehrgängen teilzunehmen, da ja hier häufig Kinder da sind, die dann anders betreut werden müssen. Ich rede da aus eigener Erfahrung und verschwinde hier heute auch eher, da meine Frau ganztägig auf Lehrgang ist..

  • Das musst Du schon näher erläutern!


    Was ist denn so schwer an der Überlegung, dass jemand, der für Teilzeit Geld bekommt, auch nur verpflichtet sein kann die entsprechende Teilzeit Dienst zu leisten? Wenn aus dienstlichen Gründen Vollzeit erforderlich ist und diese ohne Vertretung nicht realistisch abgebaut werden kann, muss das wie bei jedem anderen, der für gewisse Zeit Vollzeit arbeit auch, gleich bezahlt werden.
    Warum ist ausgerechnet in der Justizverwaltung Artikel 3 Abs. 1 GG unbekannt?


  • Was ist denn so schwer an der Überlegung, dass jemand, der für Teilzeit Geld bekommt, auch nur verpflichtet sein kann die entsprechende Teilzeit Dienst zu leisten? Wenn aus dienstlichen Gründen Vollzeit erforderlich ist und diese ohne Vertretung nicht realistisch abgebaut werden kann, muss das wie bei jedem anderen, der für gewisse Zeit Vollzeit arbeit auch, gleich bezahlt werden.
    Warum ist ausgerechnet in der Justizverwaltung Artikel 3 Abs. 1 GG unbekannt?


    Abgesehen von Deinem Bezug auf Artikel 3 Abs. 1 GG (ist ja an Mächtigkeit kaum zu überbieten!) liegen wir doch gar nicht so weit auseinander.

  • Ich habe ja auch keine Lust auf Moralkeulen. Aber Deine Argumente sind sprachlich teilweise schief, weil sie latent dem sich fortbilden müssenden Teilzeitmitarbeiter Vorwürfe machen.
    Es ist z. B. nicht der Mitarbeiter, der so gerne (oft auswärts) mehrere Wochen zur Schulung möchte, nach Kinderunterbringungsmöglichkeiten suchen will. Das sind die normalen Arbeits- und Lebensbedingungen, die es heutzutage einfach gibt. Ich finde es unfair und auch total sinnlos, daraus Schuldfragen zu entwickeln.
    Außerdem ist Geld selbstverständlich vorhanden. Es wird nur unsinnig verteilt. Man könnte z. B. auch Oberamtsräte mit Zulage in NRW 41 Stunden malochen lassen und das so gesparte Geld für die hier diskutierten Fälle nutzen.

  • Aber Deine Argumente sind sprachlich teilweise schief, weil sie latent dem sich fortbilden müssenden Teilzeitmitarbeiter Vorwürfe machen.


    Echt? Die Stelle musst Du mir zeigen! :confused: Im Moment vermute ich ein großes Mißverständnis, also hilf mir bitte, die Sache zu klären!

    Man könnte z. B. auch Oberamtsräte mit Zulage in NRW 41 Stunden malochen lassen und das so gesparte Geld für die hier diskutierten Fälle nutzen.


    Müssen OAR in NRW das denn nicht? Wenn nicht, was würde man denn sparen, wenn man es einführte? :gruebel:

  • Man könnte z. B. auch Oberamtsräte mit Zulage in NRW 41 Stunden malochen lassen und das so gesparte Geld für die hier diskutierten Fälle nutzen.


    Müssen OAR in NRW das denn nicht? Wenn nicht, was würde man denn sparen, wenn man es einführte? :gruebel:


    Wenn sie über 55 Jahre alt sind müssen sie 40 Stunden arbeiten und wenn sie über 60 Jahre alt sind müssen sie 39,5 Stunden arbeiten.
    Wobei es für die Wochenarbeitszeit nur auf das Alter ankommt, nicht auf den Dienstgrad. ;)

    Life is short... eat dessert first!


  • Wenn sie über 55 Jahre alt sind müssen sie 40 Stunden arbeiten und wenn sie über 60 Jahre alt sind müssen sie 39,5 Stunden arbeiten.
    Wobei es für die Wochenarbeitszeit nur auf das Alter ankommt, nicht auf den Dienstgrad. ;)


    Ok. Das wusste ich nicht. Aber hilft das "maha" weiter? So schnell wird die Regelung sicher nicht abgeschafft.
    "maha" sollte der Verwaltung einfach ein Angebot unterbreiten, wie sie die vielen Stunden abbauen will. Wenn sie jede Woche einen Tag abfeiert, dann ist das ganze in 11 Wochen erledigt. Einfach mal schauen, was die Verwaltung (nicht die Kollegen!) dazu sagt.

  • (Es sollte nur ein begrenzt ernstes Beispiel für Sparpotentiale sein.)

    "maha" sollte der Verwaltung einfach ein Angebot unterbreiten, wie sie die vielen Stunden abbauen will.


    Ich erinnere an meine Frage, wer die liegenbleibende Arbeit machen soll. Da muss die Verwaltung Lösungen anbieten, nicht der Mitarbeiter.


  • Ich erinnere an meine Frage, wer die liegenbleibende Arbeit machen soll. Da muss die Verwaltung Lösungen anbieten, nicht der Mitarbeiter.


    Eben! Wenn die Verwaltung aber keine Idee hat, dann muss "maha" doch mal ran an den Speck! Die 100 Stunden Überhang sind wie ein Fass Bier auf dem Rücken eines Volltrunkenen! :D


  • Wie soll denn nach Deiner Einschätzung die Verwaltung mit solchen Dingen umgehen?


    Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Teilzeitbeschäftigung für die Zeitdauer der Fortildungsveranstaltung aufzuheben und duch eine Vollzeitbeschäftigung zu ersetzen??


    Wäre eine solche Änderung auch rückwirkend möglich?


  • Wie soll denn nach Deiner Einschätzung die Verwaltung mit solchen Dingen umgehen?


    Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Teilzeitbeschäftigung für die Zeitdauer der Fortildungsveranstaltung aufzuheben und duch eine Vollzeitbeschäftigung zu ersetzen??


    Wäre eine solche Änderung auch rückwirkend möglich?



    Warum denn nicht ? Hier geschieht doch nichts Weltbewegendes, sondern eher etwas Banales : der öffentliche Arbeitgeber hat ein Interesse an der Fortbildung seiner Beschäftigten und zahlt ihnen deshalb bei einer Seminarteilnahme das volle Gehalt weiter - weshalb sollte der Kostenaufwand bei Teilzeitbeschäftigten geringer sein, wenn der Fortbildungserfolg der gleiche ist ? :oops:;)

  • Zumindest ist es hier schon einmal vorgekommen, dass mit dem Segen des OLG nachträglich Überstunden angeordnet worden sind (weil die Verwaltung das vorher vergessen hatte).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Wie soll denn nach Deiner Einschätzung die Verwaltung mit solchen Dingen umgehen?


    Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Teilzeitbeschäftigung für die Zeitdauer der Fortildungsveranstaltung aufzuheben und duch eine Vollzeitbeschäftigung zu ersetzen??


    Wäre eine solche Änderung auch rückwirkend möglich?



    Warum denn nicht ? Hier geschieht doch nichts Weltbewegendes, sondern eher etwas Banales : der öffentliche Arbeitgeber hat ein Interesse an der Fortbildung seiner Beschäftigten und zahlt ihnen deshalb bei einer Seminarteilnahme das volle Gehalt weiter - weshalb sollte der Kostenaufwand bei Teilzeitbeschäftigten geringer sein, wenn der Fortbildungserfolg der gleiche ist ? :oops:;)


    Es dürften haushaltsrechtliche Bestimmungen/Budgetierungen entgegenstehen, es sei denn, die Verwaltung hat den Mehrbedarf an Stelle/Haushaltsmittel -bedingt durch Vollzeit während der Dauer einer Fortbildung des Teilzeitbeamten- 2 Jahre vor der Veranstaltung angemeldet und bewilligt bekommen......

    Mir erscheint nur sinnvoll, sich die zu erwartenden Mehrstunden von der Verwaltung genehmigen zu lassen und deren Abbummeln über einen längeren Zeitraum hinaus zu vereinbaren, sofern erkennbar ist, dass der Rahmen der zulässigen Mehrstunden innerhalb der Arbeitszeitregelung überschritten wird. Ein finanzieller Ausgleich für die Mehrstunden dürfte für einen Beamten nicht durchsetzbar/realisierbar sein.

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