Vorweg, ich bin mir da nicht sicher und bei mir gibt´s bis zu einer BGH-Entscheidung gar keine Klauseln für das JC.
Das Kind hat einen Bedarf ! (?) von 152,48 EUR, nur dieser kann vom Unterhalt gedeckt werden. Darüber hinaus wird das Einkommen des Kindes mit Ausnahme des Kindergeldes nicht auf die Mutter angerechnet.
D.H. hätte der KV voll gezahlt, hätte das JC die 152,48 EUR und die 190,- EUR weniger gezahlt. Mehr geht nicht.