Urlaub für Minusstunden

  • Wie kommt man auf 100 Minusstunden :gruebel:? Bei uns schiebt da schon die Arbeitszeitregelung einen Riegel vor.


    wie muss ich mir das denn vorstellen mit dem Riegel vorschieben ?

    Unsere besagte Kollegin kommt morgens schwer hoch und hatte im Sommer halt nicht die Böcke, lange im warmen Büro (zu ihrer Entlastung : Südseite, keine Klimaanlage oder geeigneter Sonnenschutz) zu sitzen.

    Mehr weiss ich auch nicht, ausser dass sie erst von unserem neuen GL abgemahnt wurde, alter GL hatte nichts gemacht.

  • wie muss ich mir das denn vorstellen mit dem Riegel vorschieben ?



    Indem in der Dienstvereinbarung festgelegt wird, wie viele Minusstunden man haben darf.


    Da es hier inzwischen schon zu einer Abmahnung gekommen ist, wird ja wohl eine Dienstpflichtverletzung vorgelegen haben. Wie wird sanktioniert, dass die Arbeitszeitvereinbarung nicht eingehalten wird?

    Rein emotional würde ich aus erzieherischen Gründen ein Nacharbeiten statt der Streichung von Urlaubstagen vorziehen. Rechtlich gesehen kann es wegen Sinn und Zweck des Urlaubs aber auch nicht anders sein. (Oder ist, wer jeden Tag ausschläft, nicht urlaubsbedürftig? :teufel:)

  • Wenn sein Dezernat sonst glatt ist, was macht es da für einen Sinn die Zeit "abzusitzen"?

    Dann erscheint es mir doch vernünftig vom Mitarbeiter, stattdessen nen Urlaubstag zu nehmen.

  • Bei uns wird "Urlaub für Minusstunden" im Einzelfall genehmigt und sogar von der Verwaltung angeschoben. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die immer wieder Probleme damit haben, ihre Minusstunden in den Griff zu bekommen. Vertreten wird an solchen "Urlaubstagen" aber nicht!

    Im übrigen halte ich das der Urlaubs-VO entnommene Argument, Urlaub sei zur Erholung da, auch nicht für schlagkräftig.
    Überall ist es doch üblich, einzelne Urlaubstage für besondere Bedürfnisse zu verwenden (z.B. für Kirmes, Geburtstag, oder für einen Kurzurlaub) und das wird dann auch genehmigt. Dann kann man auch dem Mitarbeiter entgegen kommen und einzelne Urlaubstage für Minusstunden verwenden.

  • Wenn sein Dezernat sonst glatt ist, was macht es da für einen Sinn die Zeit "abzusitzen"?

    Dann erscheint es mir doch vernünftig vom Mitarbeiter, stattdessen nen Urlaubstag zu nehmen.



    Nur, wenn man der Stechuhr unterworfen ist, bleibt einem wohl teilweise nichts anderes übrig, als die Stunden abzusitzen. Und wenn man dann ständig seinen Dienst früher beendet, muss man halt zusehen, dass die Minusstunden wieder ausgeglichen werden.

    Bei uns wird "Urlaub für Minusstunden" im Einzelfall genehmigt und sogar von der Verwaltung angeschoben. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die immer wieder Probleme damit haben, ihre Minusstunden in den Griff zu bekommen. Vertreten wird an solchen "Urlaubstagen" aber nicht!

    Im übrigen halte ich das der Urlaubs-VO entnommene Argument, Urlaub sei zur Erholung da, auch nicht für schlagkräftig.
    Überall ist es doch üblich, einzelne Urlaubstage für besondere Bedürfnisse zu verwenden (z.B. für Kirmes, Geburtstag, oder für einen Kurzurlaub) und das wird dann auch genehmigt. Dann kann man auch dem Mitarbeiter entgegen kommen und einzelne Urlaubstage für Minusstunden verwenden.



    Naja, letztlich kann es allerdings nicht sein, dass man ständig Zeitrückstände aufbaut. Man wird doch auch für 40 Wochenstunden besoldet und nicht für 38. Eine Vertretung kommt ohnehin nicht in Betracht, da derjenige an dem Urlaubstag ja anwesend ist.

  • Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die immer wieder Probleme damit haben, ihre Minusstunden in den Griff zu bekommen.



    Das klingt ein wenig seltsam, finde ich. Wie kann man denn - immer wieder - Probleme haben, Minusstunden in den Griff zu bekommen? Wenn wir mal eine andere Arbeitszeitregelung haben sollten, kann ich nach getaner (!) Arbeit gehen. Bis dahin habe ich schlichtweg eine 40-Stunden-Woche und eine entsprechende Anwesenheitspflicht. Basta.

  • Ich biete als Alternative noch: Urlaub nehmen, aber an dem Tag trotzdem arbeiten. Wurde bei uns am Gericht schon praktiziert um die Minusstunden auszugleichen.
    Ein einfaches Verrechnen der Stunden war demzufolge wohl nicht möglich.

  • Ich empfehle mal zum Urlaubszweck Kommentare zum BUrlG: Was man da nicht alles nicht darf: Erstaunlich..:eek:

  • Zitat Mojito:
    "Ein Mitarbeiter häuft Minusstunden an und meint nun, er könne diese ja durch einen Urlaubstag ausgleichen."

    Wir unterhalten uns hier über round about 8 Minusstunden - unter anhäufen stelle ich mir etwas anderes vor.
    Der Mitarbeiter schlägt vor diese durch den Einsatz 1 Tages Urlaub auszugleichen und kommt nicht etwa auf die Idee den Tag abzusitzen.:eek:
    Ich würde ihn dafür auf der Weihnachtsfeier auf die Liste der Mitarbeiter des Jahres setzen. Die Wiederholungstat ( er hat dies soweit erinnerlich in der Vergangenheit - wieviele Monate/Jahre ist das noch her? - schon einmal so gehandhabt) prädestinierte ihn eventuell für die Poleposition.
    Sorry, aber das Problem erschließt sich mir nach wie vor nicht so richtig.

  • Wer trotz Abmahnungen weiterhin ein schlechtes Zeitmanagement zeigt, muss m. E. schlechter beurteilt werden.


    Nein : wenn der ode die Betreffende nach der Abmahnung so weitermacht, muss er / sie entlassen werden - das ist doch der Sinn einer Abmahnung.

    Aber von wieviel Minusstunden ist hier nun die Rede, von acht bis zwölf oder von einhundert? Hier geistern so unterschiedliche Zahlen herum, dabei ist das von entscheidender Bedeutung.

  • Wer trotz Abmahnungen weiterhin ein schlechtes Zeitmanagement zeigt, muss m. E. schlechter beurteilt werden.


    Nein : wenn der ode die Betreffende nach der Abmahnung so weitermacht, muss er / sie entlassen werden - das ist doch der Sinn einer Abmahnung.

    Aber von wieviel Minusstunden ist hier nun die Rede, von acht bis zwölf oder von einhundert? Hier geistern so unterschiedliche Zahlen herum, dabei ist das von entscheidender Bedeutung.



    Ausgangsfall #1:
    Die "angehäuften" Minusstunden sollen durch den Einsatz "eines" Urlaubstages ausgeglichen werden.
    Ausgangsfrage: Geht das überhaupt oder muss das "abgesessen" werden?
    Später folgt dann die Erinnerung daran, das der Mitarbeiter dies bereits einmal beansprucht hat und sich dies jetzt wohlmöglich alle paar Jahre wiederholen könnte - vgl. #12. Dieser Fall bereitet der Fragestellerin (m.E. unnötig) Kopfzerbrechen.

    In #4 wird von einem anderen Fall berichtet:
    Mitarbeiterin hatte 100 Minusstunden auf dem Tacho, wogegen der alte GL nichts unternommen haben soll. Der neue GL habe dann abgemahnt - vgl. #22 und die Minusstunden wurden durch länger bleiben abgearbeitet - vgl. #4. Dieser Fall ist also erledigt.

  • Aber von wieviel Minusstunden ist hier nun die Rede, von acht bis zwölf oder von einhundert? Hier geistern so unterschiedliche Zahlen herum, dabei ist das von entscheidender Bedeutung.


    Wohl letzteres, zumindest wenn man sich auf die Beiträge des Fragestellers konzentriert. Alles andere wäre auch abstrus, denn für eigenverantwortliche Fehlzeiten in kleinem Rahmen ohne Kontrolle der Verwaltung ist Gleitzeit ja gerade da. Und eben nicht zur Verwirklichung des Traums von der 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Im Dienstverhältnis wird die volle Stundenzahl dem Dienstherrn geschuldet. Notfalls indem man die Büroklammern endlich mal gründlich sortiert.


  • Naja, letztlich kann es allerdings nicht sein, dass man ständig Zeitrückstände aufbaut. Man wird doch auch für 40 Wochenstunden besoldet und nicht für 38. Eine Vertretung kommt ohnehin nicht in Betracht, da derjenige an dem Urlaubstag ja anwesend ist.



    Dich stört also, dass ein Mitarbeiter soviel Minusstunden anhäuft? Dann gib ihm mehr zu tun! Früher oder später wird er erklären müssen, warum er seine Arbeit nicht schafft.

  • Ich gehe zumindest davon aus, dass gegen den Willen der Behörde kein Ausgleich Minuskonto mit Erholungsurlaub zulässig ist. Der Beamte hat entsprechend der Regelung des Landes, z.B. AzUVO (BaWü) seinen Dienst zu leisten. Hierbei wird die zu leistende Arbeitszeit bzw. Gleitzeit durch die Dienststelle im Rahmen der Dienstvereinbarung vorgegeben, §§ 4, 9 AzUVO. Überschreitet der Beamte das hiernach zulässige Minuskonto, stellt dies einen Pflichtverstoß dar. Eine zu verrechnende Überschreitung kann daher eigentlich nicht eintreten.

    Desweiteren ist der Urlaub eine ganztätige Befreiung vom Dienst. Urlaub kann nur an den Tagen vorliegen, die kein Arbeitstag sind. Arbeitstage sind alle Tage an denen Dienst zu leisten ist, §§ 2, 21 AzUVO.

    Der Beamte hat, mangels Rechtsgrundlage, keinen Anpruch darauf, dass der Urlaub mit Minusstunden verrechnet wird, ebenso, wie er nicht einseitig festlegen kann, dass er sich diesen auszahlen lassen will und verzichten.

    Die einzige Ausnahme ist § 24 Abs. 6 AzUVO "(6) Können in den Fällen der Absätze 3 und 4 Minderarbeitszeiten (§ 9 Abs. 3 Satz 3, § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 und 3) bis zum Ende der Dienstleistungspflicht nicht mehr ausgeglichen werden, wird der Erholungsurlaub um die Zahl von Urlaubstagen gekürzt, die der Höhe der Minderarbeitszeit entspricht. Bruchteile von Urlaubstagen werden abgerundet."

    Da auch dieser von Ende Dienstleistungspflicht spricht und selbige wohl nicht mit dem Erreichen des Abrechnungszeitraumes für das Arbeitszeitkonto endet, ist eine Verrechnung wohl regelmäßig während des laufenden Arbeitsverhältnisses unzulässig.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wobder:
    Kein Widerspruch - nur weshalb sollte die Behörde darauf beharren bzw. was spricht dagegen, es gleichwohl im begrenzten Umfang anders zu handhaben? Ich denke hier an großes Karo, das weder einen Anspruch des Kollegen noch eine Pflicht der Behörde begründet.

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