Hallo,
folgender Fall:
1. Instanz wurde durch Urteil abgeschlossen, daraufhin ging ein KFA ein. Die Kosten wurden antragsgemäß festgesetzt.
Daraufhin wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt und schließlich ein Vergleich geschlossen, dessen Kostenregelung gegenläufig zu der des Urteils ist.
Frage: Muss ich den unrichtigen (inzwischen rechtskräftigen!) Kostenfestsetzungsbeschluss v.A.w. aufheben?
Dieser beruht ja aufgrund der Kostenregelung eines Urteils, das gar nicht mehr in der Welt ist.
Andererseits steht der Aufhebung die Rechtskraft des Beschlusses entgegen. Gleichzeitig mit der Berufung hätte ja auch sofortige Beschwerde gegen den KoF eingelegt werden können.
Bin auf Meinungen gespannt
Gruß
Peter