Also: Wenn der Plan kommt ist es Richtersache! Ein Vorverfügen oder ein ähnliches Modell ist ausdrücklich nicht geplant.
D.H. : bei Plan muß auch Richter die Sitzung abhalten und dann die Schlussrechnung machen und auch die Vergütung festsetzen!!!Ob er das weiß?
Überhaupt: angesichts dieser bitteren Pille sollten sich die Rechtspfleger das "Vorverfügungs-Modell" wie es jetzt besteht mal überlegen und ob sie das weiter machen oder sich auf ihre gesetzliche Zuständigkeit zurückziehen!