Hallo in die Runde,
mir ist heute zum ersten mal eine Eigentümereintragung "Rezeßbeteiligte" untergekommen. Das Grundstück liegt in den neuen Bundesländern.
Das Internet konnte mir dazu nichts ausspucken. Kann ich das als Personenzusammenschluß alten Rechtes gemäß Art. 233 § 10 EGBGB behandeln? Oder wer darf verfügen?
Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe!