Ein kleines Fällchen aus der Praxis:
Hatte in einer Räumungssache von einem Schuldner ebenfalls Antrag nach § 765 a ZPO wegen angeblicher Suizidgefahr erhalten. Habe dann mal gleich das Landratsamt -Führerscheinstelle- hiervon verständigt, da ich mir selbstverständlich Sorgen um die anderen Autofahrer (also Allgemeinheit) gemacht habe. Antrag nach § 765 a ZPO wurde dann unverzüglich zurück genommen. Auch davon habe ich Führerscheinstelle verständigt.
Aber glaubt mir, es gibt auch begründete Anträge hierzu.
Dass es auch insoweit begründete Anträge gibt, ist klar. Leider gibt es aber auch Schuldner, die eine Selbstmordgefahr lediglich vortäuschen, um sich (vorübergehend) dadurch Vorteile zu verschaffen.