Hi,
folgender Fall: Kläger nimmt in der mündlichen Verhandlung die Klage zurück, Beklagte vergisst jedoch, einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO zu stellen. Nun reicht er den KFA ein, obwohl noch überhaupt kein Kostenbeschluss vorliegt. Kann der Beklagte den Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO nachholen?
Vielen Dank.
Grüße
Obibini