Aktenzeichen Mediationsverfahren

  • Welches Aktenzeichen bekommen Mediationsverfahren, die beim Gericht laufen?

    Nach meinen Recherchen scheint dies Landesrecht zu sein - wie ja die gerichtliche Mediation derzeit in diversen Modellversuchen stattfindet. In Sachsen hab ich nur für die Sozialgerichtsbarkeit gefunden, dass dortige Mediationsverfahren unter dem Az. "ME" erfasst werden.
    In Niedersachsen regelt Anlage 3 Liste 3 (zu § 8 Abs. 1) AktO, dass die Mediationsverfahren im OGB-Bereich unter AR zu erfassen sind.
    Auf welches Bundesland bezog sich Deine Frage?

  • Fragst Du im Ernst?

    Momentan tragen die das hier in AR ein. Laut Direktorin soll auch C möglich sein, irgendwie sei das egal ... und das kommt mir ein wenig ... unegwöhnlich vor.

    Ach ja, wir reden von Bayern.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Fragst Du im Ernst?
    Nu freilich. (Denk Dir hier jetzt ein Smilie nach Wunsch.)

    Momentan tragen die das hier in AR ein. Laut Direktorin soll auch C möglich sein, irgendwie sei das egal ... und das kommt mir ein wenig ... ungewöhnlich vor.

    Ach ja, wir reden von Bayern.


    Also in Eurer AktO (die man bei B*ck-online findet) ist, soweit ich sehen kann, von Mediation oder Güterichtern keine Rede.
    Nach der HIER  (Auf Seite 9) zu findenden Info an die RAe Bayerns sollte die Vergabe eines AR-Aktenzeichens die richtige Vorgehensweise sein.

  • Ich darf mich hier grade damit rumärgern: Wir machen laut eigener Medioationsordnung ein M hinter das normale Aktenzeichen, z.B. CaM.

  • Aber wo wir grade beim Thema sind:Wie legt ihr die Akten an ? Welche Farbe und welchen Aufdruck hat der Aktendeckel und wo bekommt ihr den her ?Habt ihr eine Geschäftstellenordnung/Dienstanweisung für die Mediationsgeschäftstelle ?

  • In Sachsen-Anhalt hat das Ministerium der Justiz in einem Erlass vom 28.12.2005 für die ordentlichen Gerichte unter anderem angeordnet:

    Jedes Verfahren, welches das Prozessgericht für mediationsgeeignet hält, sollte nach Abgabe an die Mediationsabteilung unter dem Registerzeichen AR nach Maßgabe der Liste 3 AktO-oG erfasst werden. Dabei sind zu den Nrn. 2a bis 2c keine Angaben zu machen. Die das Mediationsverfahren betreffenden Schriftstücke sind, nach dem Tag des Einganges geordnet, zu Akten zu vereinigen. Die Akten verbleiben nach Abschluss des Mediationsverfahrens in der Mediationsabteilung.


    In der Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalt hat der PräsLSG folgende Anordnung zum AR-Register getroffen:
    In diesem Register sind auch Mediationsverfahren zu erfassen. Dabei wird weder das Kennzeichen des Gerichts (L bzw. S) noch die Ordnungsnummer des Spruchkörpers angegeben. Stattdessen wird dem Aktenzeichen das Zusatzzeichen "M" angestellt (Beispiel: AR 2/11 M).



    Erfahrungsgemäß tut man sich mit der Registratur von Mediationsverfahren sehr schwer. Das liegt daran, dass es sich hierbei weder um echte Rechtssachen, noch um Verwaltungsangelegenheiten handelt - sozusagen weder Fisch noch Fleisch.
    Als temporär bei den Gerichten zu führende Verfahren sind sie deshalb am besten in der Familie der AR-Sachen aufgehoben. Da aber auf die Mediationsverfahren nach dem Wortlaut der einzelnen Aktenordnungen auch AR-Verfahren nicht passen, regelt man das meist mit einer entsprechenden Anwendungsanordnung (MJ oder Präsident)- siehe oben. Wie ich die Bayern kenne, haben auch die solch eine Anordnung schon längst.

  • Danke Euch allen!

    Die nächste Frage wird sein, wie wir das so in ForumStar reinbasteln, dass er die Mediationsverfahren auf die Zivilverfahren anrechnet, die die Richterin auch bekommt ... im Verhältnis 2:1 (steht so in der Geschäftsverteilung) ... wahrscheinlich wieder einer der zahlreichen Extra-Nummernkreise, was ein wie auch immer geartetes Extra-Geschäftszeichen bedingt ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!